Vaterschaftsanerkennung?

Guten Abend!

Aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage die mir sehr unter den Nägeln brennt!

Begeht man eine Straftat ("Urkundenfälschung") wenn man wissentlich einen anderen Mann als Vater seines Kindes angibt in der Geburtsurkunde?

Weiß das jemand?

Lieben Dank für die Hilfe!

Marie

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Hallo.

Wenn überhaupt, wäre es eine Personenstandsfälschung.

http://dejure.org/gesetze/StGB/169.html

Aber offensichtlich gibt es dazu verschiedene Meinungen und Auslegungen, durch die Du Dich mal durchwühlen musst. Es kommt nämlich darauf an, inwieweit und in welchen Fällen einer solchen Personenstandsfälschung überhaupt juristisch nachgegangen wird.

Ich habe zum Beispiel das hier gefunden - Du müsstest die angegebenen Paragrafen aber nochmals auf Aktualität verifizieren:

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Gemäß § 1592 BGB ist Vater eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Da das Kind nicht in einer bestehenden Ehe geboren wurde oder wird und auch kein anderer Mann bisher die Vaterschaft anerkannt hat, steht einer Vaterschaftsanerkennung gemäß § 1594 BGB keine bereits bestehende Vaterschaft entgegen.

Problematisch könnte hier aber sein, dass der Standesbeamte durch die Beteiligten darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Anerkennungswillige nicht der leibliche Vater des Kindes ist.

Die erforderlichen Zustimmungen und Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Vaterschaftsanerkennung sind in den §§ 1594 – 1597 BGB geregelt. Darüber hinaus kennt das BGB keine Wirksamkeitsvoraussetzungen. Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob der Anerkennende der biologische Vater ist, auch wenn dies nach den Umständen offensichtlich unmöglich erscheint. Auch die bewusst unrichtige Anerkennung ist wirksam, denn nach § 1598 Abs. 1 BGB kann sich die Unwirksamkeit nur aus dem Fehlen der Voraussetzungen der §§ 1594 ff. ergeben. Gemäß § 372 Abs. 2 Satz 1 DA soll der Standesbeamte bei der Beurkundung der Anerkennungserklärung die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse nicht nachprüfen.

Die versehentlich oder bewusst unrichtige Anerkennung ist weder nach § 169 StGB strafbar noch gemäß § 134 BGB nichtig. Selbst wissentlich falsche Vaterschaftsanerkennungen stellen keine strafbare Personenstandsfälschung (§ 169 StGB) dar, werden vom Gesetzgeber bewusst toleriert und sind, sofern nicht ein anderer Mann die Vaterschaft bereits anerkannt hat (§ 1594 Abs. 2 BGB), eine Art Adoptionsersatz.

Zu prüfen ist aber, ob ein Standesbeamter die Beurkundung einer bewusst unrichtigen Vaterschaftsanerkennung verweigern kann. Direkt gesetzlich geregelt ist dieser Fall aber nicht. Der Fachausschuss der Standesbeamten vertritt aber insoweit die Ansicht, dass analog §§ 4, 58 BeurkG der Standesbeamte in krassen Fällen seine Mitwirkung verweigern dürfe. Dies gelte aber grundsätzlich nur für Fälle, in denen mit der Vaterschaftsanerkennung andere Zwecke als die Begründung einer sozial-familiären Vater-Kind-Beziehung im Vordergrund stehe. Regelmäßig seien dies Fälle, in denen mit der Anerkennung aufenthaltsrechtliche Zwecke verfolgt würden.

Eine derartige sozial-familiäre Beziehung ist im vorliegenden Fall beabsichtigt. Der Mann will die Mutter heiraten und dem Kind gegenüber Verantwortung übernehmen. Die Mutter gibt ihre Zustimmung und erkennt den Mann als Vater ihres Kindes an. Es werden keine unredlichen Zwecke verfolgt.

Eine Vaterschaftsanerkennung ist in diesen Fällen wohl nicht das vom Gesetzgeber vorgesehen juristische Instrument, ist aber seit der Kindschaftsreform von 1998 rechtlich möglich, weil die Mutter durch ihre Zustimmung bestimmt, wen sie als Vater ihres Kindes akzeptiert.
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Quelle: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1188319034

Außerdem:

https://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsf%C3%A4lschung

LG

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Nicht schön und menschlich verachtlich. Aber wer weiß was man weiß?

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>>> und menschlich verachtlich >>>

Warum?

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Hu hu,
naja auch wenn der Vater nicht so prall ist, denke ich schon dass man einen gewissen Rahmen einhalten sollte.

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Keine Ahnung.

Man sollte aber unbedingt weitere Konsequenzen bedenken:

Das Kind hat mMn ein Recht darauf seine Abstammung zu kennen.

Dem Kind Verschweigen? Weder richtig noch auf Dauer fix machbar.

Dem Mann der sich auf so eine schwarze Adoption einlässt kann man nur sagen: sei nicht blöd. Wenn nach ein paar Jahren die Beziehung in die Brüche geht dann kann man das auch nicht mehr (einseitig) rückgängig machen da er sich bewusst drauf eingelassen hat!

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ich finde auch, dass es gegenüber dem Kind falsch und unehrlich ist, seine Herkunft zu verleugnen.
Und dem Mann, der dann in die Geburtsurkunde eingetragen wird, ein Kuckucksei ins Nest zu legen - sofern er nichts weiß, finde ich ebenfalls schäbig.

Zum Zeugen gehören immer zwei, wobei auch alle beide die Konsequenzen tragen müssen.

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Hallo,

grundsätzlich § 169 StGB. Der Standesbeamte hat damit nix zu tun, sofern er davon nix weiss.

Aber denken wir doch mal so, wenn nur weisst, dass der eine nicht der Vater ist, obwohl Du ihn einträgst und ihr auch im Empfangszeitraum Sex hattet, dann kann Dir keiner was. Dies kann Dir keiner beweisen, es sei denn Du plauderst es selbst aus. Weiss der biologische Vater auch davon, hast Du einen Mitwisser und das kann problematisch werden.

Weiterhin machst Du Dich auch gegenüber dem offiziellen Vater schadensersatzpflichtig, sofern er Unterhalt leistet und dann käme noch ein Betrug als strafbares Verhalten in Frage.

Auérdem hat das Kind ein Anrecht auf eine wahrheitsgemäße Information. Mein Rat an Dich, sowas fällt Dir irgendwann, nicht heute, auch nicht morgen, aber irgendwann auf die Füße.

lg