Ganzer Kinderfreibetrag ... wie bekommen?

Hallo,

hat jemand von euch Erfahrung mit dem Finanzamt?

Mein Noch-Mann verdient wenig, wenn er Unterhalt für die Kinder leisten müsste, könnte er sich nicht mal eine Wohnung leisten, in der die Kinder auch jedes zweite Wochenende sind.

Nun möchte ich keinen Unterhalt, aber die Freibeträge (Kinder etc. und damit auch Behindertenpauschbeträge und Ausbildung... ) bekommen. Dazu das gesamte Kindergeld.

Seine Anwältin möchte gerne , dass ich ihn freistelle vom Unterhalt. Das erscheint mir aber gefährlich. Andererseits soll dass Finanzamt eine Freistellung als Grundlage dafür nutzen, die nur die halben Freibeträge zu gewähren.

Kann mir jemand von euch etwas berichten/raten?

LG Ninna

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Hallo,

falls du die Übertragung für den Lohnsteuerabzug meinst, den Zähler von 0,5 pro Kind kann man nicht übertragen.

In der Steuererklärung kannst du in der Anlage K (Kind) die Übertragung beantragen, aber nur wenn du keinen Unterhaltsvorschuss beziehst. Das funktioniert auch nur, wenn du ein höheres Einkommen hast und wenn die Günstigerprüfung ergibt, dass die Berücksichtigung der Freibeträge günstiger ist als das Kindergeld zu belassen.

Schriftlich geben würde ich ihm das nicht, aber du darfst darauf verzichten den Unterhalt geltend zu machen.

LG

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PS: Es gibt nicht Freibeträge UND Kindergeld. Entweder - oder.

LG

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Aber die Pauschbeträge sind an den Freibetrag gekoppelt...

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Aus eigener Erfahrung raten kann ich nichts, ich habe den vollen Kinderfreibetrag bekommen weil der Vater verstorben ist, aber lies mal hier:

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/kinderfreibetrag-bertragung.html

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den vollen Freibetrag von 1,0 bekommst du nur, wenn er kein Unterhalt zahlt oder nicht in vollem Umfang nachkommt.

Allerdings entscheidest nicht du ob er zahlen tut oder nicht. Der Unterhalt steht deinen Kindern zu. Du als deren gesetzlicher Vertreter bist dafür zuständig das einzufordern, ggf. übers Jugendamt. Das volle Kindergeld bekommst du wenn die Kinder bei dir leben, allerdings wird die hälfte vom Kindergeld vom berechneten Unterhalt abgezogen.

Wenn er nicht zahlen kann, leistet das JA Vorschuss, in Höhe des Mindestsatzes.

Warum ist dir der Halbe Freibetrag mehr wichtiger als der Unterhalt fürs Kind???

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Hallo,

der Vater verdient verhältnismäßig wenig. Er wäre eh ein Mangelfall und würde weniger Unterhalt zahlen als den Mindestsatz. Zudem hätte er dann nicht mehr die Möglichkeit eine Wohnung zu halten, in der auch die Kinder leben können. Ich möchte ihn ja auch nicht verhungern lassen.

Beide Kinder haben weitere Freibeträge, die für mich wegen des hohen Steuersatzes deutlich günstiger sind.

LG Ninna