Beistandschaft wegen Unterhalt

Hallo,

Heute habe ich mit dem Jugendamt telefoniert, um eine Beistandschaft in Unterhaltfragen für meine Töchter zu beantragen.
Die Dame am Telefon habe ich als sehr anstrengend empfunden. Im Prinzip hat sie mir gesagt, dass ich eh keine Chance auf das Geld habe, "man es ja aber mal versuchen könne".
Sollte der Vater der Kinder die Auskunft verweigern, müssten wir klagen. Dann hat sie mir lang und breit erzählt was für Kosten auf mich zukommen wenn ich das denn dann möchte, da das Familiengericht eine Klage auf Unterhalt vermutlich abweisen würde, da der Vater ohne Schulabschluss und Ausbildung ja wohl keinesfalls mehr als den Mindestlohn verdienen würde und ich dann auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleiben würde.

So, meine Überlegung dazu ist, dass ich das Jugendamt erst mal machen lasse. Wenn ich dann aber eh klagen müsste, suche ich mir lieber einen fähigen Anwalt.
Die Frage ist jetzt, wie lange lasse ich dem Jugendamt Zeit? Wie lange lässt das Jugendamt dem Kindsvater Zeit um das Einkommen offen zu legen?

Ich bin grad etwas mutlos. So wie die Mitarbeiterin des Jugendamtes die Sachlage dar stellte, hab ich am Ende keine Vorteile, sondern nur Nachteile. Es kann doch nicht sein, dass ich Kosten dadurch habe, dass ich etwas einforder, was den Kindern und mir zusteht?!?

LG, mokli

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Ich würde das einer fähigen Anwältin übergeben. Wenn Du selbst zu wenig Einkommen hast, dann läuft das über PKH/Beratungshilfe.

Gruß

Manavgat

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Danke für deine Einschätzung.

Die Jugendamtsmitarbeiterin meinte, dass das Einkommen meines Mannes hinzugerechnet wird. Von daher wollte ich erst mal das Jugendamt machen lassen.

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Ich würde beim Amtsgericht fragen, ob das so ist.

Meiner Meinung nach nicht, aber ich weiß es nicht genau. AnwältInnen wissen das auch, bzw. deren Fachangestellte.

Gruß

Manavgat

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An der Stelle solltest du überlegen, ob dein Vorhaben Sinn macht. Nüchtern betrachtet hat die JA Tante Recht. Um 2 Kindern unter 6 Mindestunterhalt zu zahlen müsste der KV 1530 Euro bereinigt netto verdienen. Ist das realistisch? Eher nicht.

Und das mit dem "Zustehen" ist so eine Sache. Klar, es gibt einen Anspruch auf KU. Aber der hängt ab von der Leistungsfähigkeit. Leistungsfähig ist er wohl nicht und wird er wohl auch nicht werden. Du kannst dich nun dafür entscheiden, den Unterhalt für die Kinder selbst zu erwirtschaften oder ggf. Geld im Prozess zu verbrennen.

Dass prozessieren Geld kostet, ist richtig so. Du kannst ja einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.

LG

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Danke für deine Einschätzung.
Ich versorge die Kinder ja schon immer ohne den Unterhalt, mittlerweile gemeinsam mit meinem Mann, der zum Glück recht gut verdient.
Was mich ärgert, ist dass der Vater der Kinder sich so einfach aus der Verantwortung stehlen kann. Er will nichts von den Kindern wissen und kommt einfach so damit durch.
Dass er nie genug erwirtschaften wird, um den Mindestunterhalt zu zahlen ist mir klar, aber irgendwie geht es mir da ums Prinzip. Selbst wenn es monatlich "nur" 100€ wären.

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Den Ärger kann ich gut verstehen. Dir sollte aber klar sein, dass er selbst für 100 Euro knapp 1200 netto haben muss, bereinigt!

LG

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Also allzuviel positives kann ich dir auch nicht sagen.
ich habe die beistandschaft beantragt weil mein ex soviel zahlt wie er für richtig hält.

Erst hörte sich das super an, beistandschaft mit titel. Gut.
mittlerweile ist es so das der herr immernoch soviel zahlt wie er möchte, das Jugendamt gar nicht reagiert und nur nette briefchen schreibt wenn ich dort anrufe und mich ärgere. Die urkunde hat er auch nicht unterschrieben und lässt jede frist verstreichen.
ich kann aber beim Jugendamt gericht kosten beistand beantragen dann würde ich da schon mal nichts bezahlen müssen.

Morgen schau ich mal ob er diesmal gezahlt hat, ansonsten geht's dann vor gericht.

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Oh man, genau das sind die Befürchtungen die ich auch habe. Nette Briefchen, die einfach ignoriert werden.
Ich werde mich beim Anwalt mal beraten lassen, das wird ja hoffentlich soooo teuer nicht sein.
Dann drücke ich dir mal die Daumen, dass es bei euch mit dem Unterhalt irgendwie hin haut.
Ich bin echt irritiert, dass es scheinbar so einfach ist, sich vor Unterhaltszahlungen zu drücken.

LG, mokli

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Das erste Gespräch müsste kostenlos sein Ansonsten ist ne rechtschutz echt gold wert.

Du, der stellt sich quasi tot und kommt durch. Das ärgert mich, auch das er die Hälfte des kindergeldes bekommt. 1. Kauft er ohnehin nix und 2. Sieht er ihn absolut unregelmäßig und somit ist das für mich ungerechtfertigt!

Aber das ist ja leider immer so.

Es heißt immer es steht dem kind zu, blablabla
nur, wie sehr man dafür kämpfen muss ist schon krass!

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Also bei mir lief das so:

- Beistandschaft & Unterhaltsvorschuss beantragt beim JA
- JA hat den KV zur Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses aufgefordert, KV hat sich geweigert, also ging das JA als Kläger vor Gericht um den KV zur Rückzahlung zu zwingen.
- Ich war vor Gericht nur Zeuge und mir entstanden keinerlei Kosten.
- Seit dem zahlt KV den Unterhalt ans JA und diese überweisen es an mich, gleichzeitig zahlt er beim JA den Rückstand aus Unterhaltsvorschuss und dem mir zustehenden Differenzbetrag zwischen Vorschuss und Unterhalt ab.

Ich hoffe dieser Erfahrungsbericht hilft dir etwas weiter #winke

Liebe Grüße
Independent87

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Die Situation ist ja nun gar nicht mit der Fragestellung der TE vergleichbar:

UVG ist nur dann vom KV zurückzuzahlen, wenn dieser zwar Leistungsfähig ist , aber Zahlungsunwillig.

Im Fall der TE sieht es sehr danach aus, das der KV zahlungsunfähig ist.

Pina

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Danke für deine Antwort.
Bei uns lief es etwas anders. Unterhaltsvorschuss habe ich bekommen, mein Ex musste aber nie was zurück zahlen und soweit ich weiß, hat das Jugendamt ihn auch immer in Ruhe gelassen.

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