Wird Unterhalt auf mein Elterngeld angerechnet?

Hallo,

ich stelle die Frage für meine Schwester. Sie ist nicht verheiratet und lebt mit dem Partner nicht zusammen in einer Wohnung, sie hat das alleinige Sorgerecht.

Meine Schwester wird 12 Monate Elternzeit nehmen.

Wird der Unterhalt zur Berechnung des Elterngelds herangezogen?

Wie kann sie den Unterhalt einfordern, falls er nicht bezahlt, ohne das Jugendamt einzuschalten?

Vielen Dank für eure Hilfe. Wir sind total unerfahren.

Deepy #winke

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hallo te.
für das elterngeld zählt nur gehalt/einkünfte aus selbstständiger arbeit. und zwar die 12 monate vor geburt. es ist eine lohnersatzleistung. unterhalt ist bei der berechnung irrelevant.
wenn ihr das jugendamt nicht einschalten wollt (durch z.b. beistandenschaft den unterhalt berechnen und eintreiben), müsst ihr einen anwalt dafür nehmen, wenn der kv nicht freiwillig zahlt. der anwalt kann dann neben dem kindesunterhalt auch gleich den betreuungsunterhalt für deine schwester mitmachen.
sollte deine schwester nach der entbindung von sozialleistungen leben, kommt ihr um jugendamt oder anwalt nicht herum, da nachzuweisen ist, dass sie sich um unterhalt bemüht, da unterhalt die vorrangige leistung ist.
gruss

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"für das elterngeld zählt nur gehalt/einkünfte aus selbstständiger arbeit. "

Das wäre ja mal was neues. Elterngeld nur für Selbständige ...

zum Glück ist es natürlich nicht so, und es gelten auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Um zu wissen ob UH auf das Elterngeld angerechnet wird, müssen wir erst mal wissen von welchem UH wir den reden.
Ist es Kindesunterhalt, so handelt es sich um Einkommen des Kindes - und hat somit nix mit dem Elterngeld der KM zu tun.

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die funktion eines schrägstriches ist dir offensichtlich nicht in gänze geläufig.

und nein, auch betreuungsunterhalt ist keine berechnungsgrundlage fürs elterngeld.
wenn du da anderer meinung bist, kannst du mir das ja sicher im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG zeigen.

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Welcher Unterhalt? Seit wann und wofür bekommt sie unterhalt? Geht sie arbeiten/war vor der Geburt arbeiten?

unterhalt kann auch von einem Anwalt brechnet und eingefordert werden. Aber das kostet natürlich. Warum möchte sie nicht zum Jugendamt?

Lg, verena

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"Seit wann und wofür bekommt sie unterhalt?"

jetzt wirds echt albern.
sie bekommt ja ganz offensichtlich noch gar keinen unterhalt!

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Bist du die TE? Nein.

Dann ist deine Antwort an mich auch überflüssig.

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Das habe ich dazu gefunden

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voll am thema vorbei.