Kind mit Nebenwohnsitz melden? Ohne meine Zustimmung?

Hallo,

ich habe eine Frage.

Mein Ex und ich sind seit über 2 Jahren getrennt. Wir haben GSR. Jedoch gibt es dauernd Diskussionen.

Seit 2 Jahren zahlt er den Hort. Umgang findet jedes zweite We statt (da fährt er zu seinen Eltern) und einmal unter der Woche holt er den Kleinen vom Hort ab und lässt ihn bei sich schlafen.

Nun will er den Kleinen mit Nebenwohnsitz bei sich melden.

Ich lebe seit ein paar Monaten aufstockend von Hartz4. Hat das für mich Nachteile? Ansonsten habe ich Steuerklasse 2 und ihm den Freibetrag für die Betreuungskosten übertragen da er ja den Hort zahlt. Ihm scheint der Nebenwohnsitz aber steuerlich irgendwelche Vorteile zu bringen (er hat ca. 4000 brutto)

Nun meinte er, dass ich ein Bußgeld zahlen muss wenn ich nicht zustimme, er klagen könne und dass er den Hort nun nicht mehr bezahlt wenn ich ihm hier Steine in den Weg lege. Er will den Hort übrigens nicht mehr zahlen da ich seit 4 Monaten arbeitslos bin, aber ohne den Hort finde ich auch keine neue Stelle.

Kennt sich Jemand damit aus?

Kann er mein Kind einfach ohne mich bei sich anmelden? Er hat nichtmal ein Bett für das Kind dort.

Lieben Gruss

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Meines Wissens kann er das Kind mit Nebenwohnsitz bei sich melden, ohne dass es Deiner Zustimmung bedarf. Das kann z. T. versicherungsrechtliche Vorteile haben. Nachteile sind mir nicht bekannt.

Den Hort muss er sowieso nicht bezahlen, weil er nicht "pädagogisch wertvoll" ist wie die Kitabetreuung, sondern lediglich für die Sicherung Deiner Betreuungszeit notwendig ist. Da hast Du ohnehin Glück, wenn er das zahlt. Und die Notwendigkeit sehe ich auch nicht, wenn Du arbeitslos bist. Du kannst den Platz ja neu beantragen, wenn Du wieder einen Job hast (hier in der Hauptstadt läuft das jedenfalls so, zumal der Anspruch auch an die Erwerbstätigkeit geknüpft ist).

LG

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Mein Sohn ist automatisch mit Nebenwohnsitz beim Vater gemeldet, keine Ahnung warum (ich arbeite bei der Stadt und habe es in der Einwohnermeldedatei gesehen). Ich würde zuerst mal nachfragen, bevor ich mich aufrege.

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Also dass er den Hort zahlt ist anständig und nett von ihm, aber er muss es nicht tun. Von daher kann er die Zahlung natürlich auch jederzeit, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, einstellen.
Schon allein die Definition des Nebenwohnsitzes sollte dir sagen, dass das Kind selbstverständlich dort auch gemeldet werden kann, solange es regelmäßig einige Tage in der Woche dort verbringt. Ich gehe mal davon aus, dass ein Umgang stattfindet.
Ein Nebenwohnsitz hat für dich keine Nachteile. Nur für den Vater hat es Vor-und Nachteile. Er muss eben jetzt auch für das Kind Nebenkosten zahlen, die pro Kopf berechnet werden (z.B. Müll). Lebt der Vater in einem Kurort, ist meist auch Kurtaxe fällig jedes Jahr für das Kind. Also so günstig ist ein Nebenwohnsitz nicht unbedingt...er kann aber steuerliche Vorteile bringen. Das muss man schon durchrechnen.
Deine Zustimmung braucht man da nicht dazu.