Alleiniges Sorgerecht, kan ich es schaffen?

Hallo,

ich hab mal ne Frage, an die Experten unter Euch! ;-)

Ich bin seit fast 4 jahren von meinem EX-Mann weg.
Wir haben eine gemeinsame Tochter, die er in den knappen 4 Jahren regelmäßig 4,5 Monate besuchte/Umgangsrecht ausübte.

Nun ist es so, das er sich überhaupt nicht mehr kümmert. Er sieht sogar weg, wenn er an Ihr vorbei läuft.

War Sie mal im KKH, habe ich den KV informiert, jedoch hat er sich auch dann nie nach Ihrem Befinden erkundigt.

geburtstag und Weihnachten, sowie Ostern o.ä. meldet er sich auch nicht bei Ihr.

Habe ich eine Chance, auf das alleinige SR?

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Ich hätte auch gerne das alleinige Sorgerecht ...


Aber zum Wohl des Kindes *lol* hat Vater Staat gesagt das es nur in besonderen Ausnahmefällen (wie Gewalt) möglich ist das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

#augen

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Hallo angel2!

Wo hast Du Dich erkundigt?
Warst Du bei einer Rechtsanwältin? Vor Geicht? Oder beim Jugendamt?
Was für Gründe hattest Du vorggebracht?

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Ich habe diese Antwort von meinem Anwalt bekommen als ich wegen meiner Scheidung bei ihm war.

Es war ganz am Anfang. Er meinte nur zu mir das harte und extreme Gründe vorliegen müssen um das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

Mein Ex und ich haben uns darauf geeinigt das ich alle entscheidungen treffe die ich auch während unserer Ehe getroffen habe... sprich alle...

Ich brauche nur seine Einwilligung wenn ich mit meinem Sohn in ein Kriegsgefährdetet land reisen will.

Selbst für eine kleine Op hat mein Ex keine Einwilligung geben müssen. Ich habe ihm aber bescheid gegeben und er hat es sogar geschafft 5 min bevor mein Sohn entlassen wurde ins Krankenhaus zu kommen.......

Natürlich kann ich dir nicht genau sagen in welchem Fall du das alleinige Sorgerecht bekommst aber es muss mehr sein als das er keinen Kontakt mehr will oder haben soll.

Mfg
Angel

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warum wird immer nach alleinigem sorgerecht geschrien nur weil sich der/die KV/KM angeblich nicht um das kind kümmert?#kratz

gehe doch auf das JA., lass dich aufklären was es bedeutet gemeinsames sorgerecht zu haben.
jeder elternteil hat rechte und pflichten, soweit ist es wohl klar.

doch zu etwas zwingen, können sich die eltern gegenseitig nichts.

grüßle
wolf

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Hallo ,

es ist ganz richtig was Du sagst , ein Vater hat RECHTE und PFLICHTEN !!!Leider gibt es Väter die sich aber aus den Pflichten nichts machen (damit meine ich nicht das zahlen).Oder was sind Väterliche Pflichten?

Ich denke ein Kind hat das recht auf Vater und Mutter , aber was wenn sich nur die Mutter kümmert? Der Vater nix aber wircklich gar nichts für das Kind übrig hat.

Wenn der Vater nur Zahlt weil es der Vaterstaat so als Pflicht erklärt. Wäre es nicht so würde er auch nicht Zahlen!

Was ist dann mit den Kind? Die Mutter ist immer für das Kind da .Z.B Krankheit , KiGa , Schule , usw. es gibt da ja soviel.....

Wenn doch ein Kind nicht mehr zu seinen "Erzeuger" möchte kann man es nicht zwingen?! Das Kind zu seinen "zieh Vater" Papa sagt und dies auch so empfindet.

Ich bin z.B. mit einen Mann Verheiratet der auch ein Kind aus erster Ehe und sich aber um alles mit kümmert wie z.B Krankheit (soweit er kann u. darf) Schule .....Elternabende ecc

Da würd ich nicht Zustimmen.Bei diesenfall aber schon.

Die oben Beschriebene Zeit ist doch ein Witz oder nicht. Dieser "Vater" ist nur der Biologische Vater "erzeuger" und sonst nix den seine sogenannten Pflichten übernimmt ja der jetzige Mann der für das Kind der Papa ist.

Wieso sollte man dann nicht das alleinige Sorgerecht bekommen? #kratz



Und was heist Angeblich?????#kratz



Gruss

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Endlich mal ne gute Antwort !!

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Das alleinige Sorgerecht heißt nicht das du bestimmen kannst ob und wann der KV seine Tochter sehen darf oder nicht.Es heißt nur das wichtige entscheidungen wie;welche schule oder wenn ein OP Termin gemacht wird da müssen beide eltern unterschreiben wenn gemeinsame sorgerecht besteht(was auchnicht immer so íst)Und dann gibt es noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht da müssen sich beide einig sein wo das Kind lebt .Also wenn du wegzoehst mußt du Kv fragen.
Aber du bist z.B. auch verpflichtet ihn alles zusagen wenn du alles alleine hast.Und selbst da hat der KV mit sprache recht.
Ich habe auch gedacht ich bekomme das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht habe aber beides nicht bekommen nur eine Vollmacht das ich die Wichtigen Dinge alleine entscheiden darf weil wir 600 km vomKV entfernt wohen und es nicht so einfach ist mal schnell eine Unterschrift zubekommen.
Und bis jetzt hat mich noch kein Amt um eine Unterschrift vom KV.
Also es geht auch so man muß nicht immer gleich alles alleine haben wollen.

Lg susi

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Hallo Susi,

zitat:"Das alleinige Sorgerecht heißt nicht das du bestimmen kannst ob und wann der KV seine Tochter sehen darf oder nicht."

Anscheinend kam mein Beitrag falsch rüber. Ich möchte nicht, das meine Tochter keinen Kontakt zum KV hat, ich möchte nur das AS für mich haben, weil es sich als schwierig herrausstellt, Formalitäten wie Kinderausweiß, Krankenhaus-OP's oder wie nächstes jahr die Einschulung, den Kindesvater zu bewegen, eine Unterschrift hinzulegen. Ich habe es einfach satt, ständig hinterher rennen zu müssen, wenn ich Ihn brauche und er bei einer Behörde erscheinen muß.

In keinster weise möchte ich Ihm das Besuchsrecht entziehen, wenn er es denn einmal wahrnemen würde.#augen

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Also ich hab das alleinige Sorgerecht, weil der Vater es nicht mehr wollte... frag ihn doch ob er noch Interesse an diesem Recht hat....und wenn nicht, ist es einfacher für dich. Wenn ja, dann erinner ihn auch an die "Sorgepflicht"...immerhin ist er dann derjenige welcher im Fall, dass Dir etwas zustößt (woran man natürlich nicht denken will) zu 100 % für das Kind da sein muss! Rede mit Ihm darüber!
gruß