Kind hinter meinem Rücken umgemeldet

Hallo, ich habe eine, bzw. Auch mehrere Fragen...

Mein Ex und ich sind getrennt seit Januar 2013, er zog auch unmittelbar aus und lies mich mit unserer damals 5 Monate alten Tochter alleine. Umgemeldet hat er sich erst später (Mai) außerdem hat er sämtliche Unterlagen zum Kind ( Geburtsurkunde) mit genommen und mir gegenüber behauptet er hätte diese Unterlagen nicht!

Mein Ex ist beamter (später Noch interessant)

Jetzt habe ich am Freitag beim Papierkram sortieren seine Anmeldung des Wohnsitzes gefunden, die ich von ihm im Juli 2013 zur Anmeldung beim Arbeitsamt erhalten habe. Habe heute festgestellt, das er damals unsere bei mir lebende Tochter auf seinen Wohnsitz umgemeldet hat. Heißt mein Kind lebt bei mir seit ich die geboren habe, ist aber offiziell nicht bei mir gemeldet. Ich habe das damals überhauptnicht gesehen, da ich durch Antrag auf Hilfeleistung und wieder Beginn meiner arbeit( durch das Kind zeitlich eingeschränkt deshalb Hilfe durch alg2) und der Situation an sich ziemlich ausgelastet war. Es gab nie einen Grund zur Annahme das mein Kind nicht bei mir gemeldet ist...hatte mit meinem Ex auch immer ein gutes Verhältnis...

Erste Frage: ich melde meine Tochter morgen auf mich zurück, geht das rückwirkend? Sie hat nicht einen Tag geschweigeden Nacht bei ihrem Vater verbracht...es ist also glatt weg gelogen! Mal davon ab das ich bezgl. Des Bezuges (habe ja für mein Kind mit Geld bezogen) noch richtig Theater bekommen könnte.

Das Kindergeld lief weiter an mich, was mich stutzig macht, er muss es wohl abgetreten haben, also hat den Anspruch durch die Meldung des Kindes bei ihm, aber die Zahlung an mich abgetreten.

Meine Vermutung, warum er mich seit 1 1/2 Jahren verarscht und bescheißt ist:

Er ist beamter. Beamte erhalten familienzuschläge sofern sie den Anspruch auf Kindergeld inne haben auch wenn die die Zahlung an den anderen Elternteil abgetreten haben. Da das Kind bei ihm gemeldet ist hat er den Anspruch. Also bekäme (alles rein spekulativ) auch den familienzuschlag Monat für Monat in Höhe von ca. 220€.
Doof nur das ich ja beim Amt ebenfalls angegeben habe das mein Kind bei mir lebt und ja ebenfalls für sie Geld bekomme...(sie lebt jahr und Tag bei mir! Er kümmert sich so gut wie nie um sie.3-4 mal im Monat je 1-2 Stunden und auch nur wenn ich dabei bleibe....)

Er hat also nicht nur mich seit über einem jahr belogen, sein Kind verraten und verkauft, sondern auch seinen Dienstherren beschissen weil das Kind ja gar nicht bei ihm lebt.

Frage zwei: was zählt bei den Behörden? Die Realität?(Kind lebt bei mir!) oder die Meldung beim Einwohner Meldeamt? Habe ich mich bezüglich meines Bezuges jetzt strafbar gemacht weil sie ohne mein Wissen nicht bei mir gemeldet war?

Das was mein Ex abzieht ist doch Täuschung und Betrug? Oder irre ich mich?

Ich freue mich auf eure Meinungen... Bin ziemlich ratlos...

Achso, die Geburtsurkunde muss er haben weil er das Kind ohne nicht hätte ummelden können, hat mich also auch da schon belogen...

Vg. Josydi

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Hol dir Hilfe von einem Anwalt

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Ich rate dir auch einen Anwalt zu holen, was er tut ist Betrug. Viel Glück dir

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Was bekommst du denn für Geld vom Amt? Nur das Kindergeld? Wenn er für euch beide ordentlich Unterhalt zahlt, würde ich gar nichts machen. Das schadet dann im Endeffekt nur dir.

Wenn er nicht zahlt und dein Geld vom Amt Hartz 4 ist, würde ich ihm das Messer auf die Brust setzen und ihm drohen, dass i ch ihn anzeige, wenn er nicht zahlt. Einen besseren Grund, genug Geld zu zahlen, wird er nie wieder haben ;-).

Vorsicht, er bekommt bei Betrug eine Vorstrafe und wird damit wohl aus dem BeamtenVerhältnis entlassen. Evtl. verliert er und damit du auch seine Pensionsansprüche. Dann wird er auch keinen Unterhalt mehr zahlen können.

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Hallo

Du wirst nicht sofort aus dem Beantenverhältnis entlassen bei einer Vorstrafe. Es kommt auf die Höhe an.

Bianca

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Bei Betrug am eigenen Dienstherrn?

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Hallo,

Ich gehöre gar nicht in dieses Forum, aber egal.
Ich würde das versuchen erstmal mit ihm zu klären.
Wenn du ihn jetzt gleich anzeigst und er arbeitslos dadurch wird, kann er keinen Unterhalt mehr leisten usw. Was sich auch wieder negativ auf dich und dein Kind auswirkt.

Aber so lassen würde ich den Zustand auch nicht ohne weiteres, wenn das alles rauskommt machst du dich noch mit strafbar.
Ich verstehe gar nicht wie er allein das Kind ummelden konnte, als ich und mein Mann noch nicht verheiratet waren musste ich so einen ganzen Kram immer mit unterschreiben?
Aber wie auch immer...wenn er uneinsichtig bleibt würde ich mich auf jeden fall vom Anwalt beraten lassen, bevor ich irgendwas tue.

LG

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hi,

das ist natürlich mehr als unverschämt.
ich würde damit auch zum Anwalt. das ist juristisch heikel, da muss Fachpersonal ran.
das hört sich durchaus strafbar an.

Besonders fähig scheint er als Beamter aber nicht zu sein, denn das wäre gar nicht nötig gewesen. (außer irgendein obskures Bundesland hat die Regelung komplett geändert, seit der Änderung des Beamtenstatusgesetz wäre das theoretisch möglich) Der Familienzuschlag wird nämlich gezahlt solange man einen Anspruch auf Kindergeld hätte, wenn man nicht getrennt wäre(!). eines tatsächlichen Anspruchs (= Kind im Haushalt) bedarf es nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html

(absatz 2 ist relevant)

Persönliches Beispiel: bei mir fiel der Verheiratetenzuschlag mit der Scheidung, weil an IHN nicht mehr Unterhaltspflichtig, (dafür aber auch der Unterhalt an den Ex) weg, für die Kinder wird aber noch gezahlt bis diese aus dem Kindergeld rausfallen.

schließlich bezahle ich ja auch die Krankenkasse für beide (sind über mich privat versichert) und nen Haufen Unterhalt.
je nach Land (ich bin beim Bund) sind das aber nur so 80-100 Euro pro Kind.

wo ist das Kind versichert und zahlt er unterhalt?

lg

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Hallo

Den Anspruch auf Familienzulage haben Beamte auch, wenn das Kind nicht bei Ihm gemeldet ist und woanders wohnt und in Schulausbildung oder Ausbildung ist.

Bianca

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Für den Familienzuschlag bei Beamten ist völlig unwichtig wo das Kind lebt,solange das Kind Anspruch auf KG hat wird der Zuschlag gezahlt...

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Wende dich an eine Anwältin! Wegen dieser Sache und um zu klären, was er an Unterhalt zu leisten hat.

Gruß

Manavgat