Exfrau will Aufenthaltsbestimmungsrecht freiwillig abgeben

Hallo ihr Lieben,

ein Freund von mir hat mich um Hilfe gebeten.

Seine Frau möchte daß seine Tochter bei ihm lebt d.h. ja dann

auch daß sie das Aufenhaltsbestimmungsrecht an ihn abtritt.

Sie hat das allerdings schon sehr oft gesagt, es aber dann doch wieder

nicht getan.

Wie funktioniert das nun rechtlich, reicht es wenn sie ein Formular unterschreibt

oder geht das nur übers Amtsgericht oder Jugendamt.

Habe schon gegoogelt und nichts dazu gefunden wenn man freiwillig das

Abr. abgibt. Danke für eure Hilfe.#danke

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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht muss dafür nicht abgegeben werden. Das Kind wird bei der Meldebehörde umgemeldet und das war es schon. Dazu bedarf es nur den vollzogenen Umzug. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben immer beide Sorgeberechtigte, es sei denn, ein Elternteil bekommt es gerichtlich zugesprochen. Das ist aber nicht notwendig.

LG

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Aufenthaltsbestimmungsrecht haben in der Regel beide. Was sich ändert ist die Alltagssorge. Die hat der, bei dem das Kind dauerhaft seinen Hauptwohnsitz hat.

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Nein, das wird sie ganz sicher nicht tun. Sie bestimmt nur mit ihrem Teil des Aufenthaltsbestimmungsrechtes wo das Kind in Zukunft leben soll...das kann sie aber auch jederzeit wieder rückgängig machen. Das Recht selbst gibt sie nicht ab.
Der Vater hat übrigens das gleiche Recht, da die Beiden verheiratet sind.

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Hallo mein Mann hat das gerade durch.Die Mutter rief beim Jugendamt an das der Sohn zu seinem Papa möchte.Das Jugendamt informierte das Gericht.Es gab noch Gespräche vom Jugendamt von beiden Seiten.Mein Mann hatte Anfang des Jahres schon das halbe Sorgerecht bekommen, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht war nicht geklärt worden.Das wurde nun dem Papa durch das Gericht mit einem Beschluss beschlossen worden.
Das brauchten wir auch für einige Anmeldungen.

L.G Tina