Trennung schon in der Schwangerschaft, wie bei bzw. nach Geburt verhalten?

Guten Morgen zusammen,

ich bin zwar erst in der 21 SSW aber so langsam mache ich mir doch meine Gedanken.
Ich bin seit Bekanntwerden der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt.
Er steht aber zu dem Kind und will an allem teilhaben, was für mich manchmal sehr anstrengend ist.
Nun kommt immer die Diskussion auf dass der bei der Geburt dabei sein möchte was ich strickt ablehne da ich einfach kein Vertrauen mehr zu ihm habe und mich total unwohl fühlen würde.

Aber wie verhalte ich mich danach? Wann gebe ich ihm Bescheid wenn sein Sohn auf der Welt ist? Die Vaterschaft ist noch nicht anerkannt, weis nicht ob das irgendeine Rolle spielt.

Wie habt ihr das gehandhabt?

LG und vielen Dank
Sandra

1

"Die Vaterschaft ist noch nicht anerkannt, weis nicht ob das irgendeine Rolle spielt."

Welche Rolle sollte es spielen, wann er die Vaterschaft anerkennt ob Du ihm von der Geburt informierst?

Fragst Du jetzt nach wann du rechtlich verpflichet bist ihm das mitzuteilen und willst das keine Minute früher machen?

Ansonsten macht das doch gar keinen Sinn.

Wenn Du ihn bei der Geburt nicht dabei haben willst kann man dich nicht zwingen.

Aber welche Antwort erwartest du auf die Frage wann du ihn von der Geburt unterrichten solltest?

Da gibt es doch nur (außer bei krassen EInzelfällen) die Antwort > so schnell wie es dir möglich ist.

Wie kann man das anders sehen, zumal er ja Interesse zeigt?

Man muss doch auch keine Gründe finden, die die für eine schnelle Information sprechen, sondern Gründe nennen die das verneinen.

Es liegt doch also jetzt an Dir Gründe zu nennen, die eine so frühe wie mögliche Information verhindern.

Und die Information kann ja auch ein Dritter vornehmen, wenn Du nicht willst.

.

2

Hallo.

>>> Nun kommt immer die Diskussion auf dass der bei der Geburt dabei sein möchte was ich strickt ablehne da ich einfach kein Vertrauen mehr zu ihm habe und mich total unwohl fühlen würde. <<<

Dann sag ihm das so und verbitte Dir jegliche weitere Diskussion dazu.

Informieren solltest Du ihn zeitnah nach der Geburt ... in einem Rutsch mit den anderen, die Du informieren möchtest.

Warum ist die Vaterschaft noch nicht anerkannt?
Das solltet Ihr noch in der Schwangerschaft regeln, zweitgleich mit dem Unterhaltstitel. Und auch Dir steht Unterhalt zu, das könnt Ihr ja dann auch gleich regeln. Das Jugendamt kann Euch da beraten.
Das Sorgerecht teilst Du aber natürlich NICHT.

So lange die Vaterschaft nicht anerkannt ist, hat das Kind offiziell keine Vater und somit hat Dein Ex-Freund so lange auch keinerlei Rechte.
Achtung: Wenn die Vaterschaft bei der Geburt noch nicht anerkannt ist, darfst Du Deinen Ex namentlich bei der Anmeldung des Kindes NICHT angeben. Das Standesamt kennt nur "Vater unbekannt" oder "Ehelicher/anerkannter/festgestellter Vater". Du bekommst die Geburtsurkunden/Geburtsbescheinigungen nicht, wenn Du einen Namen angibst, der Mann aber keinen offiziellen Status als Vater hat.
Ist die Vaterschaft anerkannt, wird der Vater nachgetragen.

LG

3

Hat das denn einen Nachteil für mich wenn er namentlich nicht in der Geburtsurkunde auftaucht?

Anerkennung sollte eigentlich mit der Beantragung des Unterhaltsvorschusses übers Jugendamt geregelt werden da er keinen Unterhalt zahlen kann.

5

Nein, das hat keinerlei Nachtrag für Dich.
Du bekommst dann die Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigungen (die brauchst Du die Beantragung des Elterngelds, für die Taufe, Krankenkasse usw.) ohne Namen des Vaters und kannst damit so alles beantragen, bzw. das Kind damit überall anmelden.

Auf der Geburtsurkunde wird der Vater dann nachgetragen.

Eigentlich kann die Vaterschaft jetzt schon anerkannt werden ... und der Antrag auf Unterhaltsvorschuss kommt dann nach der Geburt.

Wenn er jetzt so viel von Dir fordert und bei allem involviert werden möchte (wie gesagt, beim Thema Geburt würde ich an Deiner Stelle gar nicht mit ihm diskutieren), kannst Du ihn ja mal bei Gelegenheit daran erinnern, dass er auch Pflichten hat, z. B. Unterhalt zu zahlen. Ein einfaches "ich kann nicht zahlen" ist nicht, da er der erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt ... und er nicht für das Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, sondern auch Dir gegenüber ... außerdem hat er die Kosten, die aufgrund einer Schwangerschaft entstehen, mitzutragen ... Stichwort: Erstausstattung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

weitere Kommentare laden
4

Hallo, also das er daran Teilhaben möchte ist doch sehr positiv, er interessiert sich für sein Kind obwohl es noch nich einmal da ist. Es ist genauso auch sein Kind und er hat die selben Rechte wie du.
Die Geburt allerdings ist deine Party, du solltest ihn informieren sobald du dazu in der Lage bist, aber auch darüber wer dich im Krankenhaus bzw. die ersten Tage besucht sollte deine Entscheidung sein.

Er sollte aber dann schon möglichst bald sein Kind sehen dürfen.
Rechtlich gesehen hat das Kind erst einen Vater wenn die Vaterschaft anerkannt ist, damit hängen auch sämtliche Rechte und Pflichten zusammen, da er die Vaterschaft ja nicht anzuzweifeln scheint, würde ich empfehlen die Vaterschaftsanerkennung schon im Vorfeld zu regeln, so geht anschließend alles zügiger, ein Behördengang schon erledigt, die Sorgerechtsfrage kann man gleich mit regeln.
Und dann seid ihr gefragt eine gute Elternbeziehung aufzubauen, damit könnt ihr schon anfangen, vielleicht mal zusammen Babysachen kaufen, dafür ist er schließlich ebenfalls zuständig.

Umgangstechnisch wird es bei Babys meist so gehandhabt das der Papa möglichst mehrmals die Woche, am besten täglich, dafür meist aber nicht allzu lange zu "Besuch" kommt und sich mit dem Baby beschäftigt. Ich halte das so auch für am Sinnvollsten, länger mitnehmen ist ja schon wenn man stillt nicht möglich.
LG

25

Ich bin in der gleichen Situation wie du. Mein Mann hat sich jetzt von mir getrennt, bin in der 21.Ssw mit unserem 3. Kind.
Ich kann es mir auch nicht mehr vorstellen, dass er zur Geburt mitgeht, obwohl ich mir eigentlich nichts mehr wünsche. Aber damit setzt man sich nur unnötig unter Druck.
Entscheide für dich, dass muss er einfach akzeptieren. Dass du ihm bald danach Bescheid gibst, ist eigentlich selbstverständlich. Es wird nicht einfach. Aber irgendwie schaffen wir das.
LG Beate

27

hallo,

unsere trennung während der schwangerschaft, 7ter monat, war sehr verletzend gewesen. beschimpfungen, bedrohungen - das volle programm. aber desto unkomplizierter nach der entbindung.

als die wehen einsetzten rief ich ihn an und teilte mit das unser kind sich auf dem weg machen würde. was er daraus machen würde wollen, überließ ich ihm.

nac der entbindung schickte meine freundin, die bei der geburt dabei war, eine sms mit dem foto und den ersten daten.
einen tag später rief er an um mir zu sagen das er in den nächsten 48stunden kommen würde, zwecks vaterschaftsanerkennung und unterhaltstitel.
ich sagte ihm einige wochen zuvor das er sie unterschreiben solle, da ich sonst keine scheu vor habe alles gerichtlich ermitteln zu lassen, nur er wäre der vater und kein anderer. glaube die kosten haben ihn abgeschreckt, die vll. auf ihn zu gekommen wären.

einen tag nach der entbindung ging ich nach hause, einen weiteren tag später stand er mit seiner tochter bei mir vor der tür und 48stundne später war er auf nimmer wiedersehen verschwunden. er wohnte knapp 280km weiter weg und wurde seid neun jahren nicht mehr gesehen.

alles gute!

29

Hallo,
Die Geburt ist deine Sache. Du bestimmst wie sie abläuft, wo sie ist und wer dabei ist. Das selbe gilt für die ersten Tage im KH nach der Geburt. Überlege es dir gut. Ja, man ist sehr glücklich nach der Geburt und will das natürlich am liebsten Allen mitteilen, aber wenn du nicht willst, dass dein Ex dann täglich bei dir im KH erscheint, solltest du vielleicht gut überlegen, wem du was erzählst.
Ich bin jedoch der Meinung, dass spätestens bei der Entlassung der leibliche Vater schon informiert werden sollte...gleichzeitig mit einer Einladung, wann er seinen Nachwuchs "begutachten" kann. Dann kann man vielleicht bei einer Tasse Kaffee über gemeinsame Elternsorgen reden und ein paar erste Babybilder anschauen. Dann gibt es natürlich auch die ernsteren Themen Umgang und Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht.

Vertrauen ist problematisch. Ihr seid jetzt bald gemeinsam Eltern eines Neugeborenen. Auch er wird ein Umgangsrecht haben. Ohne Vertrauen wirst du ehrlich gesagt kaputt gehen. Euer Baby wird sich auch allein bei seinem Vater (zunächst nur kurz, dann aber auch immer länger) aufhalten.

34

Ich kann dir dazu nur meine persönliche Meinung sagen.

Ich an deiner Stelle würde mich ehrlich gesagt freuen das er sich so für das Kind interessiert. Es gibt viele Männer denen wäre es ziemlich egal.

Die Vaterschaftsanerkennung wird er unterschreiben müssen. Zum einen ist er ja der Vater und auch für euer Kind wäre es ja auch toll wenn der Vater eingetragen ist. Unterhalt kannst du auch nur einfordern wenn der Vater die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat.

Zum Thema Geburt: es kann dich niemand dazu zwingen das er dabei ist. Auf der anderen Seite kenne ich Männer die daran ganz schön zu knabbern hatten weil sie nicht dabei seien durften. Es ist schließlich auch sein Kind... das sollte man hier auch nicht vergessen.

Bei einem musste ich aber ehrlich gesagt den Kopf schütteln. Deine Frage wann du den Vater zu informieren hast. Das ist nun nicht dein erst oder?

Er ist der Vater des Kindes. Wann du ihn also informieren solltest? Sobald das Kind da ist.

52

Ich muss hierauf noch antworten...auch wenn der Thread schon "steinalt" ist..

Eine Frage: Möchtest du den Mann, mit dem du nicht mehr zusammen bist, es eine sicherlich unangenehme Trennung gab (während einer SS sehr wahrscheinlich "unangenehm"), kein Vertrauen mehr vorhanden ist und man als Gebärende dazu unter unterirdischen schmerzen leidet, halb nackt schwitzend, keuchend und schreiend im Kreissaal liegt - würdest du ihn wirklich dabei haben wollen? Bei so was intimen wie einer Geburt???

Der Papa und ich trennten uns auch in der SS...ich nahm meine Mutter mit zur Geburt und er lernte seine Tochter 3 Stunden nach der Geburt kennen. Aber ich hätte ihn unter der Geburt NICHT ertragen! Und das hat absolut nichts damit zu tun, ob er der Papa ist. Das ist er auch so!