Was darf der Vater bei geteiltem sorgerecht

Hallo zusammen

Ich bin im 7. Monat schwanger und lebe getrennt vom Vater. Er will das geteilte Sorgerecht ,schon vor der Geburt beantragen. Ich frag mich nur wofür. Ich habe wahnsinnige Angst ,das er mir das leben schwer machen will, wenn er das geteilte Sorgerecht hat. Was bedeutet das genau? Was für Rechte hat er? Darf er dann über den Namen, Wohnort usw bestimmen?

Und wie oft darf er das Baby sehen? Darf er das schon mitnehmen , ich möchte stillen. Wieviele tage pro woche darf er dann das Baby sehen. Aber wegnehmen kann er mir das kind nicht oder?

Vielen lieben Dank für eure Antworten
Lg :-)

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Hallo.

Du teilst als jetzt schon getrennt lebende Mutter das Sorgerecht natürlich NICHT ...

... sitz das Thema aus ... und warte ab, ob er nach der Geburt überhaupt in Richtung Sorgerecht aktiv wird ...

... allerdings könnte er jetzt schon mal die Vaterschaftsanerkennung machen und den Unterhaltstitel unterschreiben ...

... will er das nicht, dürfte seine Motivation fürs gemeinsame Sorgerecht klar sein ...

... und DU reichst nach der Geburt gleich mal als erstes die Vatetschaftsfeststellungsklage mit angehängter Unterhaltsklage bei Gericht ein ...

... lass Dich als getrennt lebende und alleinerziehende Mutter hier im Forum von dem "Väter haben auch Rechte"-Gequatsche NICHT verunsichern ...

... wenn er seinen finanziellen Verpflichtungen dem Kind UND DIR gegenüber nachkommt, kann man über ein freiwillig geteilte Sorge noch mal nachdenken ...

... aber grundsätzlich das Sorgerecht zu teilen, ohne Beweis, dass er seine Pflichten erfüllt, und nicht nur Rechte möchte, wäre nur blöd ...

... so, die Solidargemeinschaft für (getrennte) Väter kann jetzt gerne Steine werfen ... mir egal ... ich stehe zu meiner Meinung ... und diskutiere die auch nicht, da ich mich dahingehend auch nicht missionieren lasse.

LG

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"so, die Solidargemeinschaft für (getrennte) Väter kann jetzt gerne Steine werfen ... mir egal ... ich stehe zu meiner Meinung ... und diskutiere die auch nicht, da ich mich dahingehend auch nicht missionieren lasse."

Zum glück ist so eine wie die Deine Meinung juristisch ja mittlerweile scheiß egal.

Einfach lächerlich das der Vater des Kindes der Mutter des Kindes irgendetwas beweisen muss um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen.
Echt krank.
Wie wäre es denn wenn von Anfang an der Staat das Sorgerecht hat und wer mehr beweisen kann was er denn so alles für das Kind tun könnte bekommt dann ganz nach Gutherrenart das Sorgerecht....
Irgendwie hätte ich soviel dummes Zeug von Dir nicht erwartet...

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>>> Einfach lächerlich das der Vater des Kindes der Mutter des Kindes irgendetwas beweisen muss um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. <<<

Was genau ist daran lächerlich ...

... ich persönlich finde es viel lächerlicher schon während der Schwangerschaft, die gemeinsame Sorge zu wollen, ohne auch nur ansatzweise Pflichten zu erfüllen ... die ein Vater im Übrigen auch schon in der Schwangerschaft hat ... Stichwort "Erstausstattung" und alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft entstehen.

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Ändere mal die Sicht. Du sollst das SR nicht teilen, sondern gemeinsam wahrnehmen. Die Alltagsentscheidungen trifft der, bei dem das Kind lebt. Die wesentlichen Entscheidungen zB Kita und Schulwahl, beide gemeinsam.

Umgangsrecht hat er auch ohne Sorgerecht. Wie der Umgang laufen soll, müsst ihr gemeinsam beraten.

Kannst du nicht verstehen, dass es auch sein Kind ist und er vielleicht an Entscheidungen wie der Namenswahl teilhaben möchte?

Wir würdest du dich fühlen, wenn du beim eigenen Kind nur zahlender Zuschauer wärst?

LG

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Hallo,

erstmal tief durchatmen. Gemeinsames Sorgerecht ist nichts Schlimmes sondern eine gute Möglichkeit im Sinne des Kindes gemeinsame Entscheidungen zu treffen.

Wo das Kind lebt müsst ihr gemeinsam entscheiden. Er kann natürlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, aber ob er das für einen Säugling zugesprochen bekommt mag ich mal in Frage stellen.

Dinge des alltäglichen Lebens entscheidet derjenige, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. (Freizeitgestaltung, alltägliche Gesundheitsvorsorge, Ernährung, Kleidung). Derjenige, der das Kind einen geringeren Anteil der Zeit hat entscheidet bei Bedeutsamen Entscheidungen mit. Dies sind z.B. Wahl des Kindergartens/Schule, Operationen, etc.

Bezüglich des Wohnortes gibt es unabhänig des Ganzen das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies muss entweder unter den Eltern geklärt werden, wenn nicht wird ein Gericht darüber entscheiden.

Ebenso bei Vor- und Nachnamen. Entweder ihr einigt euch oder ein Gericht entscheidet dies für euch.

Stillen darfst du so lange und so viel wie du willst. Da kann er dir garnicht reinreden (das hat mein Ex immer gerne versucht). Du darfst so viel und so lange stillen wie du möchtest. ABER: ich würde da ganz auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen und das Stillen nicht als Druckmittel verwenden damit das Kind nicht beim Vater schlafen kann.

Letztendlich musst du über deinen Schatten springen und egal was für Probleme mit dem Mann hast. Es ist nun mal der Vater des Kindes. Versuche alle Dinge sachlich auszudiskutieren. Gefühle haben da nichts zu suchen. Es geht um das Kind. Sonst kann er dir vollkommen egal sein.

lg

3

Hallo,

Also ersteinmal solltet ihr beide versuchen eurem Kind zuliebe einen gemeinsamen weg zu finden, wie ihr miteinander zurecht kommt. Ich weiß zwar nicht was zwischen.euch vorgefallen ist aber ihr bekommt nun einmal ein Kind und werdet dadurch sehr lange noch Kontakt haben. Und für das baby ist es immer besser wenn Mama und Papa miteinander zurecht kommen.

So zu deinen Fragen versuche ich dir soweit ich kann mal zu antworten.

Du musst vor der Geburt dem geteilten Sorgerecht nicht zustimmen, kannst es aber, denn einklagen kann der Vater es sich natürlich und wird es auch bekommen, wenn keine kindeswohlgefährdung vorliegt. Es wäre natürlich schöner wenn ihr euch da einigen könnt.
Soweit ich weiß bekommt das Kind deinen Nachnamen wenn ihr nicht verheiratet seit und du nichts anderes möchtest. Da bin ich mir aber müht zu 100% sicher und vielleicht weiß hier jemand anderes genaueres. Was den Vornamen angeht kann ich dir nicht wirklich sagen wie es ist.

Beim Wohnort darfst du nicht einfach 300km wegziehen aber ich meine bis 50km ist ohne Einverständnis möglich. Solltest du weiter wegziehen wollen und er stimmt nicht zu muss ein Richter entscheiden. Da wirst du aber eher wegziehen dürfen. Hatten grade den Fall in der Familie das die Mutter mit dem Kind meines schwagers nach Amerika zu ihrem neuen Mann ziehen wollte. Sie hatten geteiltes Sorgerecht, das ganze kam vor Gericht und das Gericht hat den Umzug genehmigt. Da werden sie bei einem Umzug innerhalb von Deutschland wohl auch zustimmen.

Was den Kontakt angeht so kann er ja zu dir kommen und auch mal mit dem baby spazieren gehen oder im Wohnzimmer spielen. Direkt stundenlang mitnehmen wenn du stillst ist wohl eher nicht möglich und ich denke das wird auch er verstehen. Aber ihr könnt auch wenn ihr gar nicht miteinander zurecht kommt auch begleiteten Umgang über das JA meine ich haben. Da müsstest du aber nochmal da nachfragen.
Und um dir deine Angst zu nehmen Nein wegnehmen kann er dir das Kind nicht, aber du solltest nicht vergessen. Dass er der Vater ist und du ihm das Kind auch nicht wegnehmen kannst.

Versucht einen gemeinsamen weg für euer Kind zu finden.
Ich bin auch nicht mehr Mut dem Vater meines Sohnes zusammen, aber wir haben noch ein freundschaftliches Verhältnis. Er sieht den kleinen (6 Monate) fast täglich und ist mir auch eine Größe Hilfe. Als Paar haben wir zwar nicht funktioniert, aber als Eltern wollen wir nur das beste für unseren Sohn und geben uns wirklich mühe nichts auf seine Kosten auszutragen. Ich habe übrigens das alleinige Sorgerecht, aber nur weil ich ihn gefragt habe um die behordengänge einfacher zu haben. Ich treffe aber keine Entscheidung ohne ihn zu fragen und er hat auch eigentlich sämtliche vollmavhten un auch ärztliche Entscheidungen und so zu treffen. Das geht bei uns aber nur, weil ich ihn trotz allem immer so behandel als hättern wir geteiltes Sorgerecht. Und sollte ichdoch einmal total "durchdrehen" kann er das geteilte einfach beantragen und wird es auch bekommen. Wie gesagt wir kommen halt gut miteinander aus und er vertraut mir, das ich ihn niemals übergehen würde bei einer Entscheidung.

Es ist ja nicht nut mein Kind sondern auch seins. Das darfst Du nie vergessen. Also versuch immer um Wohle deines Kindes zu handeln :-)

Ich wünsche dir alles alles gute und eine wunderschöne Geburt :-)

Ps. Selbst bei der Geburt habe ich meinen ex dabei sein lassen, weil er mich sehr lieb gefragt hat und ich ihm diese Erfahrung nicht nehmen wollte :-) aber meine Schwester war auch dabei

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Oje...

Also der Vater hat rein juristisch die selben Rechte.

In der Praxis bleiben die Entscheidung des alltäglichen Lebens bei dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der andere Elternteil hat dann bei primären Sachen wie Kindergarten- und Schulwahl ein Mitspracherecht, bei der Einrichtung von Konten für das Kind, bei planbaren OP´s, usw.

In der Praxis sieht sah es bei mir so aus, dass ich nie die Unterschrift meines Mannes (damals noch nicht verheiratet) für etwas gebraucht habe.
Ich glaube auf dem Standesamt die Anmeldung hat er mit unterschrieben, aber das weiss ich nicht denn ich war ja nicht dabei ;-)
Die Namenswahl ist auch bei Paaren die verheiratet sind immer so ein Ding. Ich habe das Ganze dann vereinfacht und ihm eine Liste von Namen gegeben, die für mich ok waren und da durfte er wählen. Glaub mir die Methode diente einzig und allein dem Wohl des Kindes, sonst müßte es mit dem Namen URS durch die Welt laufen#schock

Ich kann dir nur raten, suche mit dem Kindsvater das Gespräch. Macht gemeinsam eine Liste mit Namensvorschlägen , tauscht sie aus und streicht weg was gar nicht geht.

Dann könnt ihr aus den übriggebliebenen Namen wählen ggf mit Zweitnamen
Es ist doch das Kind von euch beiden und er soll und will sich doch auch um das Kind kümmern.
Das Sorgerecht und das Umgangsrecht sind getrennt voneinander zu betrachten.

Der Vater hat natürlich das Recht euer Kind zu sehen und zu versorgen im Rahmen des Umganges! Am Anfang empfiehlt sich ein Umgang mehrmals die Woche für einige Stunden. Spazierengehen während zwischen den Stillzeiten sind sicher machbar. Vielleicht geht ihr die ersten Male gemeinsam spazieren. Das macht euch beide sicherer. Dich darin, dass du Vertrauen aufbauen kannst. Das er erkennt wann das Kleine Hunger bekommt und er sich auf den Heimweg begeben muss.

Warum glaubst du, dass er dir das Leben schwer machen will?
Sollte dies so sein und das nachweislich, können Zustimmungen des Vaters durch das Familiengericht ersetzt werden.

Mein Rat an dich, schließ eure Partnerschaft wirklich mal ab. Dann muss man sich nämlich keine Vorwürfe mehr machen und kann sich auf die gemeinsame Elternschaft konzentrieren.

LG
Karna

5

Hallo,

als selbst allein erziehende Mutter kann ich dir nur raten, das Sorgerecht nicht zu teilen, wenn du mit dem Kindesvater nicht mehr zusammen bist.
Das Umgangsrecht ist davon nicht betroffen, aber die grundsätzlichen Dinge (Kindergarten- und Schulwahl, geplante medizinische Behandlungen, Reisepass, Kontoeröffnung..) kannst du so allein regeln und musst dich nicht mit jemandem abstimmen oder streiten.

Das Kind wird deinen oder seinen Nachnamen tragen können, wenn er die Vaterschaft anerkennt (das geht auch vor der Geburt!), das entscheidet ihr bzw du, bei alleinigem Sorgerecht.
Beim Vornamen solltet ihr einander entgegen kommen, falls das geht.
Den Umgang könnt ihr auch allein regeln. Wenn das nicht möglich ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Mediation usw (Jugendamt, Anwalt...).

Wie gesagt, dein Ex ist der Vater, er hat das Recht, sein Kind zu sehen etc (falls er will). Aber ich würde mir bei einer Trennung kein geteiltes Sorgerecht "ans Bein binden".

Alles Gute.

Ae

6

Verstehe ich Deinen Rat richtig?

Die TE soll nicht einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen.

Der Vater soll das bei Gericht einklagen.

Welchen Vorteil bringt das? Ist das Verhältnis der Eltern dann besser oder entspannter?

Es wäre nett wenn du die Vorteile aufzählen könntest.

Wenn jetzt eine Kindeswohlgefährdung im Raum stehen würde etc. könnte ich das nachvollziehen. Aber warum Du hier den Weg über das

Gericht willst ist mir nicht klar.

7

#pro#pro#pro

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Ja er kann dir das leben schwer machen....mach es nicht..

lg

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Hallo ich bin ihr neu.
Ich möchte als Vater auch mal mein Standpunkt vertreten meine ex möchte garnicht das ich umgang mit dem Kind habe und wir haben das gemeinsame Sorgerecht weißt du eigentlich wie weh das als Vater tut wenn du dein Kind nicht sehen darfst nicht im Sinne des Kind entscheiden darfst das ist die Hölle ich habe ihr immer gesagt es geht mir um das Kind lass uns gute Eltern sein auch wenn wir getrennt sind es kam immer nur ich mach das alleine Das ist so egoistisch. Es gibt Väter den das egal ist aber mir nicht und ihm vielleicht auch nicht Reden hilft das du das nicht willst zeigt mir ein kindliches verhalten.

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Hallo

Das du dein kind nicht sehen darfst, tut mir leid. Aber wo bitte habe ich geschrieben das ich den umgang nit seinem Sohn verbieten will. Und eo bitte zeige ich ein kindliches verhalten, nur weil ich Ängste habe, das er mir das leben erschweren will.

Im übrigen habe ich das alleinige Sorgerecht. Seit unsere Baby da ist , kommt er einmal pro Woche. Habe ihm angeboten, öfters zu kommen.

Er macht mir momentan mein leben schwer, weil er der Ansicht ist, das seine ach so tolle mami mit mir und dem baby machen kann was es will. Mir es nicht geben wenn es schreit, weil die oma es auch machen muss. Mir aus den arm reissen. Tolles Gefühl für mich und das baby. Seine mutter hat recht und ich muss mich rechtfertigen weil ich ihr Verhalten nicht dulde. Null respekt hab extra mit dem Jugendamt gesprochen ich reagiere nicht über und das dient nicht zum wohle des kindes!!

Was denkst du wie ich mich dabei fühle nein nicht nur ich !!

Er will das baby weisst du warum weil es mami glücklich macht. Und diese frau hat ein egoistisches verhalten. Ach nein mein ex hat mir ja deutlich gemacht das ich die böse bin....

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Zum Glück haben sich die gesetzte geändert und Väter bekommen jetzt ihr Recht