Gesetzliche Ungerechtigkeit - wehrt euch!

Hola,

mir war nicht klar, dass eine alleinerziehende arbeitende Frau / Mann, mehr Steuern in Deutschland zahlt als eine verheiratete Arbeitende bei Steuerklasse 3.
Ich frage mich ernsthaft, wie kann das sein, dass niemand sich dagegen wehrt?
Das schreit doch nur so vor Ungerechtigkeit!
Da arbeite ich, zahle mehr Steuern ( warum eigentlich ? ) und stemme alles alleine ohne Partner.

Ebenso finde ich es ein Ding der Unmöglcihkeit, dass man ab dem 12. Lebensjahr keinen UVS mehr erhält, unabhänig wie lange man ihn vorher bezogen hat.
Ein Kind braucht dann ja nichts mehr und lebt von Luft und Liebe!

Ich habe nun mal im Internet recheriert und folgende Seite dazu gefunden.

https://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-steuerklasse-ii.html?tx_powermail_pi1[mailID]=281&cHash=3014a20086#c281

Ich hoffe ich darf den Link vom Bundesverband der Alleinerziehnde einstellen.

Traurig, das es nur so wenige Unterschriften gibt, wenn man mal überlegt wie viele der Alleinerziehende davon betroffen sind.

Also, ich habe unterschrieben. Schaut euch die Seite an und entscheidet selbst.

Saludos

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"Ebenso finde ich es ein Ding der Unmöglcihkeit, dass man ab dem 12. Lebensjahr keinen UVS mehr erhält, unabhänig wie lange man ihn vorher bezogen hat."

Warum soll der Staat ewig UV für ein Kind zahlen,wenn doch eigentlich der Vater dafür zuständig ist?

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Weil der zB nicht da, nicht zahlungsfähig, krank sein kann?

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Soll er nicht, aber es wäre bei AE mit mehreren Kindern wirklich hilfreich zu unterstützen. Ich erlebe es am eigenen Leib wie mühsam es ist, wenn man finanziell sich nicht auf Kosten des Staates nach hinten legt, sondern alles alleine finanziert. Ich kann dir einige Beispiele nennen wo ich an die Grenzen meines Möglichen komme und echt heulen könnte und mir ernsthaft überlege alles hinzuwerfen und zum Amt zu gehen. Ich bekomme schon Existenzängste.....denn auch ich habe mir Kinder angeschafft von einem "wirtschaftlichen Totalschaden" und bin froh, dass es zumindest zeitbegrenzt den UVS gibt!

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Hallo
Steuerklasse 3 ist das Hausfrauenmodell d.h. Es müssen mit einem Gehalt 2 Erwachsene und ein Kind versorgt werden.

Mit 12 Jahren sollte ein Elternteil doch ganztags arbeiten können und so auch in der Lage sein auch alleine für sein Kind zu Sorgen.

LG

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Hola,

das stimmt nicht.

Wenn die Frau / Mann weniger als der Mann / Frau verdient, kann sie Steuerklasse 3 beantragen und bezahlt weniger Steuer. Egal ob mit oder ohne Kind.

Das kannst du gerne nachlesen.

http://www.steuerklassen.com/steuerklasse-3/

Eine Alleinerziehende kann natürlich arbeiten bis sie umfällt, dennoch nicht so viel wie ein Mann verdienen und ein Kind kann man auch mit 12 sich alleine überlassen. Der Haushalt macht sich auch von alleine. Alles möglich, aber ist es auch gut?

Was hat die persönliche Fürsorge von einem Kind mit den 180 Euro UHV zu tun? Ein Vater hört auch nicht auf Unterhalt zu zahlen wenn das Kind 12 ist und überlässt das mal so eben der Frau ganz alleine dafür zu sorgen.
Die Ansprüche steigen von einem Kind je älter es wird.
Ich verdiene nicht automatisch mehr, nur weil mein Kind mit 12 größere Ansprüche hat, damit ich Schulmaterial ectr. Kleidung, Sport und Freizeit abdecken kann.

Saludos

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Jetzt bringst du einiges durcheinander. Die Steuerklasse hat nichts mit dem Kind zu tun. Sie wird auch nicht beantragt, sondern schlichtweg gewählt. Der Mehrverdienende wählt Steuerklasse 3, nicht der Geringverdiener und der der Geringverdiener ist immer in der 5. Alternativ kann ein Ehepaar auch 4/4 wählen.

Da du aber von AE redest, sollte das Ehepaar schon auch wenigstens 1 Kind haben, sonst kann man es ja nicht vergleichen. Wer den Unterhalt deines Kindes zahlt, ist doch ehrlich gesagt dein Problem. Ein Ehepaar hat das Problem doch auch. Und ja, ich bin auch Alleinerziehende Mutter von 2 Kindern - aber der Vater meiner Kinder zahlt. Das kann also keinesfalls ein generelles Problem mit UHV sein.

AE bekommen schon steuerliche Vergünstigungen gegenüber verheirateten Eltern.

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Ich hoffe, du zahlst als Alleinerziehende auch noch Unterhalt für deinen Ex, denn ansonsten hinkt dein Vergleich ganz gewaltig.
Und nein, du zahlst als AE die niedrigsten Steuern überhaupt. Bei Einer verheirateten AN mit StKl 3 hat der Ehegatte zwangsweise die schlechte Lohnsteuerklasse 5. Entweder er zahlt sehr hohe Steuern oder die verheiratete AN muss noch für den Unterhalt ihres Mannes aufkommen. Letztendlich wird aber im Jahresssteuerausgleich alles wieder ausgeglichen. Am Ende spart nur die AE ... Vom steuerlichen Aspekt her.

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Wenn ich das richtig eingegben habe, macht die Steuerklasse, der halbe Kinderfreibetrag 50 Euro aus. Kinder sind Luxus, den man sich leisten können muss und will.

So einfach ist es.

Dennoch wäre es immer noch erstrebenswert, Kindergärten kostenlos anzubieten. Oder für einen Geldwert den man sich auch leisten kann. In manchen Bundesländern geht das doch auch!
Zumal ganz viele Leute sowieso Unterstützung vom Jugendamt bekommen, bei den Kindergärten, weil sie sich diese Horrende Summe schlichtweg nicht leisten können!

also Verwaltungskosten kosten kosten...

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Einfach mal lesen!

http://www.gwi-boell.de/de/2010/02/12/weder-fair-noch-sachgerecht-das-ehegattensplitting-steht-contra-gleichstellung-teilhabe

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UVG... das ist doch eine Leistung des Staates für unterhaltspflichtige Eltern, die ihren Nachwuchs (noch)nicht unterhalt zahlen können.
Jeder weiss das eine oder andere Kind kommt ungeplant und in so mancher finanziell schwierigen Situation. Das unterhaltspflichtige Et ist z. B . noch in der Schule, in der Ausbildung, durch tragische Lebensumstände (vorübergehend) arbeitsunfähig.
Da ist es doch ein Segen, dass das betreuende Elternteil das nicht allein auffangen muss und das oft noch sehr Kleine Kind dann in Betreuung geben muss , um selber den Unterhalt zu erwirtschaften.
Wenn das Kind 12 Jahre ist, braucht es sicher genauso wenn nicht sogar mehr Geld um die Notwendigkeiten des Kindes zu finanzieren, Aber es müßte nicht so viel Betreuung für das Kind organisiert werden wie für ein Kleinkind. Außerdem sollten hier vielmehr andere Dinge überarbeitet werden. Z:B sollten die "Schlupflöcher" der unterhaltsverweigernden Elternteile geschlossen werden. Unterhalt sollte problemloser bei "unzuverlässigen" Elternteilen vom Lohn abgezogen werden können. usw....
Ich perönlich denke, dass da angesetzt werden sollte, statt das Sozialnetz weiter damit zu belasten (über das 12. Lebensjahr hinaus) und den zahlungsunwilligen Elternteilen es weiter einfach zu machen.

Nicht selten bekommen die ET erst nachdem das UVG wegfällt Feuer unterm Hintern...

Was die Steuerklasse betrifft, so hast du ja ausreichend Antworten erhalten.
Ich habe Hochachtung vor Alleinerziehenden (war ich jahrelang auch), aber hier das Bild zu verbreiten, dass man ja keine Unterstützung hat und dann noch draufzahlt...
Also ich habe so einige Angebote /vergünstigungen usw als Alleinerziehende genießen dürfen. Sicher sind die wie jeder soziale Bereich ausbaubar und anpaßbarer.

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"Also ich habe so einige Angebote /vergünstigungen usw als Alleinerziehende genießen dürfen. Sicher sind die wie jeder soziale Bereich ausbaubar und anpaßbarer. "

Darf ich mal Themenfremd fragen, wo und welche?

Bin seit einem halben Jahr auch alleinerziehend aber konnte bisher nicht wirklich etwas finden, wo ich als Alleinerziehende Angebote/Vergünstigungen bekommen würde.

PS: Kindergarten/Hort hab ich als Alleinerziehende ganze 6 Euro Ersparnis. Lachhaft. Diese sind nun auch noch aufgrund einer Erhöhung der Gebühren wieder weggefallen.

Urlaub als Alleinerziehende? Keine Angebote entdeckt.

usw

Über Tipps wär ich sehr dankbar.

Grüße Claudia

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Familienpass hatte ich und damit vergünstigten Eintritt in Museen, Tierpark usw.
Ich habe die Monatskarte günstiger bekommen. In der Kita gab es natürlich auch Vergünstigungen und als Alleinerziehende war man bei der Vergabe der Kitaplätze bevorzugt.
Dann muss man einfach mal vor Ort schauen, in den Stadtbezirken oder Kirchgemeinden gab es immer wieder Veranstaltungen für Alleinerziehende und deren Kinder.

Gut es wird sicher nicht alles aufgefangen. Aber das kann man nicht vom Staat verlangen, sondern von den Eltern und menschlicherweise wäre es nett auch vom gesellschaftlichen Umfeld durch Hilfeleistungen.

LG
Karna

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"mir war nicht klar, dass eine alleinerziehende arbeitende Frau / Mann, mehr Steuern in Deutschland zahlt als eine verheiratete Arbeitende bei Steuerklasse 3."

Ich würde schlichtweg sagen du hast nicht verstanden was Steuerklasse 3 denn bedeutet.
Diese bedeutet lediglich, es werden zunächst mal weniger Steuern abgezogen - als Vorgriff auf das Ehegattensplitting.

Sicherheitshalber erkläre ich auch nochmal selbiges: Es wird schlichtweg das Familieneinkommen so besteuert, als würde jeder der beiden genau die Hälfte des Familieneinkommens verdienen. Im Falle eines Alleinverdieners leben ja auch zwei Erwachsene Personen davon (Kinder werden ja immer gleich angesetzt).

Nachdem eine Alleinerziehende von Ihrem Gehalt keine zweite erwachsene Person zu versorgen hat ist es also auch nicht einsichtig warum da was gesplittet werden soll.

Ganz im Gegenteil, eine Alleinerziehende bekommt noch steuerfrei Kindesunterhalt bezahlt - und kann trotzdem nochmal einen halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Das können verheiratete nicht.

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Ich bin kein Experte aber ich kann lesen.

Das Ehegattensplitting bevorzugt einseitig die Ehe gegenüber anderen Familienformen, wie nicht eheliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende. Zwar gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Seit 2004 stagniert die Steuerklasse II für Alleinerziehende bei 1.308 Euro. Am Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro. Alleinerziehende sind bei der Steuer als Familie II. Klasse benachteiligt! Der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG verlangt keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden.

http://www.gwi-boell.de/de/2010/02/12/weder-fair-noch-sachgerecht-das-ehegattensplitting-steht-contra-gleichstellung-teilhabe

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hab ich was verpasst????

Als AE gehe ich doch auf Steuerklasse 2 und zahle somit am wenigsten Steuern.
Oder wurde das irgendwie "gekippt"?

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Nein, wurde es nicht, aber die TE hat hier wohl. Etwas missverstanden...

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Danke, dann bin ich ja beruhigt....dachte ich hätte irgendeine Gesetzesänderung verpennt

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Ich gebe dir recht.

Das Ehegattensplitting subventioniert die Untätigkeit eines Erwachsenen mit einem Grundfreibetrag von 8134 Euro, während eine Alleinerziehende mit halben Kinderfreibeträgen (3504 Euro) und einem putzigen Entlastungsbetrag für AE iHv 1308 Euro abgespeist wird, also gut der Hälfte.

Das Ehegattensplitting steht nicht umsonst in der Kritik. Da bin ich ganz bei Dir. Die Abschaffung wäre ein erster Schritt zu mehr Eigenverantwortung. Dafür sollte es mehr Entlastung dort geben, wo Kinder sind. Egal in welcher Lebensform. Familiensplitting statt Ehegattensplitting. Das würde auch im Trennungsfall den finanziellen Einbruch abmildern.

LG

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Der Anteil, der nicht arbeitenden Ehefrauen ohne Kind ist doch sehr sehr gering. Der Großteil sind Ehefrauen, die wegen ihren Kindern zuhause sind.

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Ja und die werden besser gestellt als AE.

LG

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Ist dir der Unterschied zwischen Steuerklasse (Vorabzug)und Steuerzahlung (Steuererklärung) bekannt?

Sollte UVS unbegrenzt bezahlt werden?

Was ist bei einem sehr einkommenstarken betreuenden Elternteil und nicht leistungfähigem unterhaltspflichtigen Elternteil. Sollte es dann auch UVS geben oder nicht?

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Hola,

ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, weil ich mich im Steuerrecht nicht auskenne.

" Seit 2004 stagniert die Steuerklasse II für Alleinerziehende bei 1.308 Euro. Am Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro. Alleinerziehende sind bei der Steuer als Familie II. Klasse benachteiligt! Der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG verlangt keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden. Der Gesetzgeber hat hier einen Gestaltungsspielraum, den er endlich nutzen sollte! "
Ich gehe davon aus, dass diese Angabe stimmt.
UVS sollte bis zum 18 . Lebensjahr gezahlt werden und vom Einkommen abhänig gemacht werden.
Ich kenne keine Alleinerziehende Frauen ( Männer schon ) die so viel verdienen, dass sie locker darauf verzichten können.

Leider gehöre ich auch dazu, dass selbst die 180 Euro UVS nicht mal so nebenbei mit einem 2. Job aufgefangen werden können, da ich schon viele Stunden ausser Hause bin und irgendwann ( Samstag ) putzen, Wäsche machen, ectr. und mal etwas mit meiner Tochter unternehmen möchte.

Ich bin kein Steuerexperte, aber ich habe schon mehrfach darüber Artikel gelesen die anschaulich durch Rechenbeispiele den Unterschied ganz klar dargestellt haben.
Das ich angefeindet werde ist mir recht unverständlich.

http://www.gwi-boell.de/de/2010/02/12/weder-fair-noch-sachgerecht-das-ehegattensplitting-steht-contra-gleichstellung-teilhabe

Saludos

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Steuerklasse II = 1 Erwachsener + 1 Kind / Steuerklasse III = 2 Erwachsene + 1 Kind = höherer Belastung. Eigentlich logisch

Die Steuerersparnis hängt natürlich vom Einkommen ab. Je höher das Einkommen, umso höher kann die Steuerersparnis sein. Um 15.000 € Steuern zu sparen muss das Einkommen schon verdammt hoch sein. #klatsch

"Ich kenne keine Alleinerziehende Frauen ( Männer schon ) die so viel verdienen, dass sie locker darauf verzichten können."

Locker auf Geld verzichten können die wenigsten. Das es keine gut verdienenden Frauen gibt, ist wohl reichlich überholt. Es studieren genauso viel Frauen wie Männer. Es ist nicht Aufgabe des Staates jedem ein sorgenfreies Leben zu finanzieren. Es sind doch die Väter, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Dann muss da angesetzt werden und nicht an der Allgemeinheit.

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Du lebst in Spanien. Warum machst du ständig Dinge schlecht, die in Deutschland laufen, ohne den Hauch einer Àhnung?

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Hola,

ich lebe nicht in Spanien, ich lebe wieder in Deutschland und zahle ganz brav Steuern.