Unterhalt in UHV umgewandelt ? -Jugendamt-

Hallo,

ich habe bis Dezember UHV für meinen Sohn bekommen, dann waren die 72 Monate rum.
Nun habe ich mit meinem Ex telefoniert und gefragt,ob er denn in der Lage wäre ein bisschen was bei zu steuern.
Er hat sich total gewundert,dass ich kein UHV bekomme,da er zwei Jahre lang vollen Unterhalt gezahlt hat.
Nun war ich heut beim Jugendamt und habe erfahren,dass sie seinen Unterhalt in UHV umgewandelt haben (als Rückzahlung an Amt?).
Nun meine Frage, ist das rechtens?
Mein Bekannter zahlt seiner Ex jeden Monat ein bisschen und braucht nix beim Amt zurückzahlen (wegen Gutmütigkeit).
Ich dachte immer man erfährt dann,als Vater was man zurückzahlt ?

Ich hoffe mir kann jemand helfen, hab auf jeden Fall schon Widerspruch abgeschickt,mit der Bitte um Überprüfung.

Danke und LG

4

Tja,
ein Paradebeispiel das nur weil da "Amt" drauf steht nicht auch alles korrekt sein muss.

Cleverer Schachzug der dortigen UHV-Schranzen: Du bist aus dem Bezug raus, uns die letzten 2 Jahre hat es das Amt keinen Cent gekostet.

Zudem: Irgendwelche "Schulden" können rein rechtlich beim JA niemals auflaufen - das passiert nur dann wenn irgend ein UH-Zahler so blöd war dem JA zu glauben und sich selbst dazu verpflichtet hat.

Entweder ein UH-Zahler ist voll leistungsfähig, dann kann er eben den UH zahlen, oder aber er ist es mangels genügend Einkommens nicht, dann kann er nur bis zu seinem Selbstbehalt zahlen und Schluss. Irgendwelche "Schulden" entstehen da keine ...

Man kann sagen: Das JA hat euch sauber über den Tisch gezogen.

5

Und das passiert jeden Tag, wie man hier ja schön nachlesen kann:

Es gibt jede Menge Dummtussen, die Glauben UVG muß zurückgezahlt werden.

Pina

7

Die Situation gibt es aber. Nämlich wenn bestehende Titel nicht bedient werden. Dann entstehen Schulden, in Höhe des UHV beim Staat, darüber hinaus beim Titelinhaber. Meist in den ersten sechs Monaten der Arbeitslosigkeit, da man als Schuldner noch keinen Anspruch auf Abänderung hat.

LG

weitere Kommentare laden
1

Hm, das fände ich echt dreist das sie da nichts gesagt haben und du nun da stehst, hoffe es hat dir jemand eine Antwort darauf, zahlt er nun direkt an dich?

6

Nein er kann nichts zahlen, liegt unter der Selbstbehaltsgrenze,
Das mit den zwei Jahre war mal als er sehr gut verdient hat.

Naja hab Widerspruch eingelegt,mal sehen was raus kommt,ansonsten geht es zum Anwalt.

2

Der laufende Unterhalt hat Vorrang! Die dürfen das nicht für Schuldenrückzahlung verwenden!

Lass das dringend prüfen.

LG

3

Hallo auch das Jugendamt ist nicht immer im Recht. Mein Mann hat das Amt schon vor Gericht gezogen und gewonnen.

Liebe grüße Tina