Unterhalt fürs alte Kind bei neuem Kind in neuer Ehe

Hallo an alle.
ich habe eine Frage, wäre aber dankbar, wenn keine Diskussion entbrennt, was für böse Menschen Männer doch sind.

Also mein Mann hat ein sechs Jahre altes Kind aus einer früheren Beziehung. Nun bin ich schwanger, wodurch mein Einkommen sich auf das Elterngeld reduziert. Mich interessiert jetzt, ob der Unterhalt für das 1. Kind nun neu berechnet wird. Das Kinder auf dem 1. Rang stehen habe ich soweit verstanden und meine Versorung nachrangig ist versteht sich zunächst von selbst.

Vielleicht noch ein paar Fakten: Mein Mann verdient im Durschnitt dann mit Steuerklasse 3 ca. 2300 Euro. Da er einen weiten Arbeitsweg hat kommen noch ca.200 Euro an Benzinkosten hinzu, sowie einen Kredit i.H. vom 220 Euro monatlich für ein Auto (ohne welches er nicht zu Arbeit kommen würde) und für seine Wohnungeinrichtung, da er der Ex damals alles gelassen hatte. Momentan zahlt er 310 Euro für das 1. Kind.

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen.

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Ihr müsst es dann berechnen lassen, es ändert sich schon was, der Unterhalt wird nun auf 2 Kinder verteilt.....

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Warum sollte das so sein?
bei 2300 Euro netto ist er nun wirklich kein Mangelfall.

das einzige kann sein, dass er in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe runter geht, aber das macht nicht viel aus.

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Im Falle das er der Ex auch Unterhalt zahlen muss und der TE auch oder #gruebel

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Hi,

momentan zahlt er nach Stufe drei, wenn das Baby geboren ist wäre es Stufe zwei, weil er dann drei unterhaltsberechtigte Personen hat. Allerdings macht das gerade mal einen Unterschied von 18 Euro im Monat.

Auf Stufe 1 zu kommen, also 272 Euro statt 309, wird schwierig. Suche mal nach den Leitlinien des Oberlandesgerichts das für euch zuständig ist, wie die mit Werbungskosten umgehen. Aber auch das würde dann maximal noch mal 19 Euro einsparen. Lohnt sich der Stress für max. 37 Euro im Monat?

LG

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Danke für die Antwort. Dann guck ich mal bei zuständigen OLG. Vielleicht hat man ja auch die Möglichkeit mit der Mutter zu sprechen ohne großes tam tam. Wir müssen dann einfach mal gucken.

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Ich denke nicht, dass sich da was ändert. Die Düsseldorfer Tabelle ist ja eh auf 2 unterhaltberechtigte KInder ausgerichtet.

lg, verena

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"Die Düsseldorfer Tabelle ist ja eh auf 2 unterhaltberechtigte KInder ausgerichtet."

Ist sie NICHT!

Sie ist auf zwei UH-Berechtigte ausgelegt.Das können bei 2 Kindern von 2 Müttern dann insgesamt 4 UH-Berechtigte sein, je nachdem ob KM1 noch UH-berechtigt ist.

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natürlich: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf

Siehe Seite 6 Anhang Zahlbeträge.

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Also was er an luxusgütern hat ist für die unterhaltsberechnung irrelevant.
Da er kein mangelfall sein dürfte werden wohl auch die spritkosten unerheblich sein.

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Das ist falsch. Er kann max 5% im Monat an berufsbedibgten Aufwendungen geltend machen.
Der Kredit fürs Auto wird keine Rolle spielen, auch der andere nicht

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Dann hat er ja echt Pech. Seine Ex hat das Auto kaputt gefahren und er musste sich ein neues kaufen und Möbel noch dazu, Aber gut Gesetz ist Gesetz. Hätte ja sein können ,dass gewissen Sachen abgesetzt werden können. Das hatte ich zumindest irgendwo gelesen.

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Hallo,

was heisst, Dein Mann verdient "dann" mit Steuerklasse 3 x Euro? Habt ihr grad erst geheiratet oder heiratet noch ..? Oder was meinst Du genau?
Den Weg zur Arbeit (und den Kredit?) hatte er ja sicher schon vor dem zweiten Kind, sollte also keinen Einfluss auf den bestehenden Unterhalt für das erste Kind haben.

Falls sich sein Einkommen durch einen Steuerklassenwechsel steigert, muss er eventuell auch mehr Unterhalt für das erste Kind zahlen.

Dein Beitrag riecht so ein wenig danach, als hoffst Du, dass bei einer Neuberechnung weniger Geld für das erste Kind rausspringt, damit mehr für euch bleibt. Überdenkt man nicht all das VOR einer Schwangerschaft um zu wissen, mit wieviel Geld man rechnen kann? Und auch bei einer ungeplanten Schwangerschaft sollte man dem ersten Kind nicht den Unterhalt neiden, sorry!

Falls ich total daneben liegen sollte, tut es mir leid.

Viele Grüße,

Ae

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Wir sind schon länger verheiratet, aber da ich selber verdiene hätte dich 3/5 nicht gelohnt. Was das Einkommen betrifft, würde sich laut Düsseldorfer Tabelle nichts ändern.

Den Kredit musste er nach der Trennung aufnehmen, weil er der Ex alles gelassen hat, obwohl ihm fast alles gehörte. Er wollte nicht, dass das Kind in einer leeren Wohnung lebt.

Ganz klares veto. Ich neide dem Kind gar nichts. Für mich gibt es keinen Unterschied. Ich wäre für beide Kinder gleichermaßen da, wenn etwas ist. Es hat auch nichts damit zu tun, dass wir uns vorher nicht mit dem finanziellen Aspekt befasst haben, das haben wir natürlich schon. Ich habe nur irgendwo gelesen, dass der Unterhalt dann neu berechnet wird und da wollte ich mich einfach erkundigen. Ist doch logisch. Ganz ehrlich keiner zahlt mehr als er muss. Dann gehe ich lieber selber mit dem Kind ein Eis essen etc. Das ist so das typische Klische. Der Mann will nicht zahlen, weil er keine Lust mehr auf das Kind hat und die neue stachelt ihn auf. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zum der Kleinen. So ist es bei uns sicherlich nicht. Aber so wie ich jetzt gehört habe rutscht man auf eine andere Stufe und muss dann weniger zahlen.

Viele Grüße

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Dann macht doch nicht 3/5! Für euch kommt unterm Strich sowieso das gleiche Geld im Jahr raus. Aber versuche mal eine nicht unwahrscheinliche Steuernachzahlung im Folgejahr beim Unterhalt geltend zu machen. Eher gefriert die Hölle zu.

LG

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" wäre aber dankbar, wenn keine Diskussion entbrennt, was für böse Menschen Männer doch sind."

Warum auch? Dein Mann fragt ja nicht danach,ob und um wieviel der Unterhalt fürs erste Kind gekürzt werden könnte.Das bist ja du.
Kredit fürs Auto und die Wohnungseinrichtung wird bei der Berechnung nicht interessieren.
Ist ja schliesslich sein Problem,wenn er alles der Ex gelassen hat.
Bei der Unterhaltsberechnung werden beide Kinder mit einbezogen.Lasst das ganze am besten mal beim JA berechnen.
Allerdings glaube ich nicht,daß bei dem Verdienst deines Mannes für das erste Kind soviel weniger gezahlt werden muss.

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Ich kann dir von uns berichten. Die Kinder sind gleich gestellt. Bei uns hat sich da nix getan. Kredite die nach dem Abschluss des

Geb.Jahres gemacht wurden interessieren nicht.genauso wenig wie Sprit. Ich habe bei der Berechnung damals von mir gar nix angegeben! Er wird das zahlen müssen, alles andere wuerde mich wundern.

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Hi,

als mein Ex sein zweites Kind bekam, gab es eine Neuberechnung und mein Kind hatte danach einen leicht veringerten Unterhaltsanspruch...waren so ungefähr 30 EUR.

Das neue Kind muß dann als unterhaltsberechtigt beim Jugendamt oder wer auch immer bei Euch die Unterhaltsberechnung macht gemeldet werden. Dann machen die das alles automatisch.

Wieviel das letztlich ist, hängt sich mit dem Einkommen zusammen. Daher kann ich natürlich nicht genaue Zahlen in Deinem Fall nennen bzw. für Deinen Mann/ Freund.
Ist aber eigentlich seine Sache das zu machen, würd ich sagen.

lg