Vaterschaft anerkennen - ein muss?!

hallo, ich bin momentan schwanger und der Vater des Kindes hat mich sitzen gelassen. nun bin ich am überlegen wie ich das mache wenn mein Baby da ist. MUSS ich die Vaterschaft anerkennen lassen oder nicht? eigtl. möchte ich nicht die Vaterschaft anerkennen lassen, weil er ein ziemlicher Arsch ist und mich dazu zwingen will, das Kind abtreiben zu lassen, was ich wiederrum nicht machen werde. ich möchte einfach nichts mehr mit ihm zu tun haben, allein wegen seiner Reaktion.

wenn ich den Vater nicht anerkennen lasse (also "Vater unbekannt" eintragen lasse), wie sieht das dann auch mit Unterhaltszahlungen? er möchte auch nichts mit dem Kind zu tun haben.

dann noch eine Frage. kann ich dann das alleinige Sorgerecht einklagen bzw. in Anspruch nehmen oder muss ich mir das Sorgerecht dann mit dem Erzeuger teilen?

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JA es ist ein muss, schon alleine deswegen weil dein Kind ein Recht darauf hat einen Vater zu haben und kennen lernen zu dürfen.

Unterhalt erhälst du nur dann wenn du den Vater angibst. Das Sorgerecht hast du automatisch nach der Geburt alleine, allerdings kann der KV geteiltes Sorgerecht einklagen. Wenn der KV wirklich so ein Arsch ist, dann wirst du nichts zu befürchten haben das er dies tun wird, ebenso beim Umgang. Aber es kann natürlich sein das er sich eines besseren Besinnt und er sich doch noch für sein Kind interessiert.

Auch wenn er nichts mit deinem /seinem Kind zu tun haben will, solltest du Unterhalt für dich ( die ersten 3 Jahre, wenn benötigt ) und dein Kind vordern von ihm. Wenn du Alg II beziehen solltest, dann wird es früher oder später dazu kommen das man dich nach dem Vater fragt da das Jobcenter dann das Geld von ihm zurück fordern kann. Erkundige dich mal beim Jugendamt, dort kannst du auch eine Beistandschaft einrichten lassen und sie werden für dein Kind tätig, allerdings halte ich nicht viel davon, wenn möglich nimm dir lieber einen fähigen Anwalt.

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Hallo.

>>> JA es ist ein muss <<<

Das stimmt so einfach nicht ... es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage, die eine Mutter zwingen kann, den Vater des Kindes anzugeben (vorausgesetzt man möchte keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen).

LG

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im Sinne vom gesetzlichem hast du wohl Recht aber es geht hier um das Kind das ein RECHT darauf hat zu erfahren wer seine Eltern sind.

Sie kann verschweigen wer der Vater des Kindes ist, das ist richtig, sie kann lügen um UV zu bekommen und auch Alg II Leistungen aber in den seltensten Fällen halten sich diese Lügengebäude aufrecht und man hat dann riesen Ärger am Hals. Ist es das Wert am Ende evtl eine Anzeige zu haben wegen erschleichens von Sozialgeldern usw ? Ganz abgesehen davon, dass dieses Kind auch mal älter wird und Fragen stellen kann. Was dann, auch lügen ?

https://www.vorabtreibung.net/node/66

Sie hat den Mann geliebt, sie ist mit ihm eine Beziehung eingegangen, beide haben sich füreinander entschieden #verliebt . Die Tatsache schwanger zu sein und seine Reaktion : Abtreibung macht ihn für diese Meinung zum "Arsch" in diesen Moment aber es rechtfertigt nicht dem Kind sein Recht vor zu enthalten.

Keiner weiß warum seine Reaktion so war, vielleicht ist es für ihn einfach der Falsche Zeitpunkt gewesen, finanzieller Engpass, Zukunftsängste oder er ist wirklich so ein Arsch, alles ist möglich. Dennoch hat auch er ein Recht auf sein Kind

Aus Liebe wurde Arsch und es kann auch wieder zur Liebe werden

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Hallo.

Wenn ihr nicht verheiratet seid, hast du erstmal automatisch das alleinige Sorgerecht. Wenn er das gemeinsame haben wollen würde, müsstest du es ihm freiwillig geben oder er muss es sich gerichtlich zusprechen lassen, wenn du es ihm nicht gibst.

Wenn du Unterhalt von ihm willst, musst du ihn auch als Vater eintragen lassen. Wie sonst willst du ihm gegenüber die Ansprüche begründen?

Wenn du Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt willst, bist du verpflichtet alles was du zum Vater weißt anzugeben, da die es sich natürlich wiederholen wollen bzw. ihn erstmal in Verantwortung nehmen wollen. Du kannst natürlich so tun, als wüsstest du nicht wer es sei (was sie dann von dir denken, ist dir klar?) und hoffen, dass keiner deine Lüge durchschaut bzw. du dich nicht in Widersprüche verstrickst. Sollte es auffliegen, musst du den Unterhaltsvorschuß zurück zahlen. (Evtl. noch Anzeige wg. Betrug?)
Unterhaltsvorschuß gibt es allerdings auch maximal 6 Jahre bis zum 12. Lebensjahr.

Zur Abtreibung kann er dich nicht zwingen, wie auch? Soll er dich an den Haaren zur Beratung und dann zum Arzt ziehen? ;-)

Außerdem solltest du überlegen, was du deinem Kind gegenüber mal erzählen willst. Willst du da diese Lüge ("ich weiß nicht wer dein Vater ist") weiterspinnen und damit riskieren, dass dein Kind dich für eine "Schlampe" hält?

Zudem ist der Unterhalt Kindesrecht und nicht deines. Eigentlich darfst du also nicht für das Kind darauf verzichten. Du kannst lediglich auf deinen Betreuungsunterhalt verzichten, sofern du welchen kriegen würdest.

LG,
Enelya

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Hi,

wenn Du Verantwortung für Dein Kind übernehmen möchtest, gehört dazu auch mit dem von Dir gewählten Vater umzugehen.

Unterhalt gibt es nur mit anerkannter Vaterschaft. Unerhaltsvorschuss zu beantragen, obwohl der Vater bekannt und leistungsfähig ist, ist Sozialbetrug.

Beim Sorgerecht kommt es darauf an, ob er Interesse an einer Teilung hat.

Viele Grüße
die Landmaus

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Hallo,

den Vater solltest Du angeben, wenn Du Leistungen beantragen willst (Unterhaltsvorschuss).

Andersherum ist die Frage, ob der Vater die Vaterschaft anerkennt.

Du hast das alleinige Sorgerecht automatisch, bis der Vater es einklagt.

GLG

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Hi,

nicht Du musst die Vaterschaft anerkennen sondern der Vater.
Du musst aber zustimmen.
Die Zustimmung kann aber gerichtlich ersetzt werden, wenn Du Deine Zustimmung verweigerst und der Vater sich als Vater einklagen möchte (die Vaterschaft muss dann natürlich per Gentest nachgewiesen sein).

Sollte der Vater kein Interesse haben, wird er kaum klagen und Du stündest alleine in der Geburtsurkunde deines Kindes.

Sorgerecht hat die ledige Mutter in Deutschland sowieso erst einmal alleine.

Nur wenn der Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist und das Sorgerecht einklagen würde, hättet ihr das geteilte Sorgerecht.

Allerdings wirst Du ein Problem mit dem Amt bekommen. Denn Du bekommst von dort ja in aller Regel erst mal Unterhaltsvorschuss und das Geld hätten die gerne vom Kindesvater zurück. Wenn Du Dich weigerst den Vater anzugeben, kann das für Dich nicht so schöne Konsequenzen haben.

Du musst es halt auch so sehen: Du hast Dich für das Kind entschieden und anstelle von dem Erzeuger (und auch Dir) soll jetzt "der Steuerzahler" für Dein Kind bezahlen. Das wird aus verständlichen Gründen nicht gern gesehen.

Wenn es Du Dir finanziell leisten kannst auf Unterhalt zu verzichten und wenn Du auch keinen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragst, wäre es den Behörden egal, ob Du den Vater angibst.

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"wenn ich den Vater nicht anerkennen lasse (also "Vater unbekannt" eintragen lasse), wie sieht das dann auch mit Unterhaltszahlungen? "

Hast du genug Geld auf der hohen Kante um allein für dein Kind auzukommen? Eher nicht,oder,denn du hast ja schon ein Kind unter 2.
Da du wahrscheinlich auf Sozialleistungen angewisen bist und sei es nur der UV ,hast du den Vater deines Kindes anzugeben.
Im übrigen hat dein Kind ein Recht auf seinen Vater und wenn es nur darum geht ,später mal den Namen zu erfahren.

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>>> Im übrigen hat dein Kind ein Recht auf seinen Vater und wenn es nur darum geht ,später mal den Namen zu erfahren. <<<

Dafür bräuchte man aber keine Eintragung in der Geburtsurkunde ... das kann die Mutter dem Kind auch SAGEN.

LG

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Das weiß ich selbst ,aber glaubst du ernsthaft,dass sie das in diesem Fall irgendwann tun würde?

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Hallo

Soviel ich weiß muss ein Vater eingetragen sein sonst bekommst du kein Unterhaltsvorschuß

Und ob Arsch oder nicht - er war dran Beteiligt #schwimmer und muss dafür grade stehen

Lg

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Hallo.

Per se kann Dich keiner gesetzlich zwingen, den Vater des Kindes anzugeben (da geht das Persönlichkeitsrecht der Mutter vor), aber ...

... wenn Du auf Sozialleistungen angewiesen bist (Unterhaltsvorschuß und Alg II), MUSST Du den Vater angegeben, da dieser in Regress genommen wird, da seine Unterhaltsleistungen vorrangig vor allen anderen Leistungen sind.

Gibst Du, wohlwissend wer der Vater ist, "Vater unbekannt" an, und erschleichst dadurch Leistungen, machst Du Dich strafbar.

LG

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Hallo,
Ich kenne eine junge Frau die nach der Diskothek von einem verheirateten Mann geschwängert wurde.
Sie weiß wer der Vater ist-hat ihn offiziell nie angegeben-damit seine Frau nichts mitbekommt.
Sie bekommt trotzdem Alg2+ UHV.
Sie sagte einfach sie kennt den richtigen Namen des Vaters nicht...und damit war sie raus aus der Sache.
Ist es echt so einfach?

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>>> Sie sagte einfach sie kennt den richtigen Namen des Vaters nicht...und damit war sie raus aus der Sache.
Ist es echt so einfach? <<<

Klar ... man kann sich natürlich beim JobCenter und Jugendamt als die letzte Schlampe darstellen ... so nach dem Motto "Dunkler Hauseingang und ich war besoffen" ... nichtsdestotrotz begeht sie damit einen Betrug ... wo kein Kläger allerdings kein Richter.

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Hi,
ja, es ist ein muss. Zumindest für mich ein "moralisches". Auch wenn Du auf Unterhalt verzichten kannst, weil Du finanziell prima über die Runden kommst:

Der Kindesunterhalt, auf den du verzichtest ist Geld, auf das Dein Kind Anrecht hat. Wer gibt Dir das Recht, darauf zu verzichten? Und wenn Du es für später anlegst...Dein eigener Unterhalt (auch Du hast ja Ansprüche, je nach Einkommen und Elterngeldhöhe) ist vielleicht noch Deine Sache, aber du entscheidest ja für dein Kind mit.

Wenn Du nicht darauf verzichten willst oder kannst, verbietet sich die Frage ja von selbst. Die Allgemeinheit zahlen lassen, weil du keinen Bock auf den Erzeuger hast?

Darüber hinaus hat Dein Kind aber auch weitere Ansprüche gegenüber dem Vater. Es hat z.B. Erbansprüche. Wer gibt Dir das Recht, die deinem Kind zu verweigern?

Und der Vater hat auch Rechte - ob der die wahrnimmt ist dann eine andere Frage. Er hat z.B. ein Besuchsrecht. Natürlich hat Dein Kind auch das Recht, seinen Vater kennenzulernen. Auch wenn er ein Mistkerl ist und du nichts mit ihm zu tun haben willst - zum Schwangerwerden braucht es schließlich zwei Menschen...

Das Sorgerecht hat bei unehelichen Kindern in D zunächst immer nur die Mutter. Der Vater muss aktiv werden und es einfordern - es kann m.W. nach nicht mehr so leicht verweigert werden wie früher, aber er muss eben aktiv werden. Ob er das bei einem Kind macht, dass er so dermaßen ablehnt?

Zur Abtreibung zwingen kann dich niemand. Allein der Wunsch von ihm, dass das Kind nie geboren wird bewahrt ihn auch nicht vor Unterhaltspflichten.

Auch wenn frau sich vielleicht rausreden kann und auf "Vater unbekannt" beharren kann - ich finde, dass Mütter, die das machen ihrem Kind schlicht und einfach Rechte und Ansprüche verweigern. Und dazu kein Recht haben - wenige Ausnahmen kann ich mir vorstellen, aber sicher nicht allein der Wunsch vom Erzeuger, das ganze doch bitte schnellstens ungeschehen zu machen.

Die Vaterschaft kannst logischerweise nicht Du anerkennen, sondern er muss das machen. Lass Dich vom Jugendamt beraten, deine Situation ist dort sicher nichts, was denen völlig neu ist.

Viele Grüße
Miau2