Bildungspaket, Schulbedarf

Hallo!
Hab da mal eine Frage an euch:
Meine Tochter kommt im September in die Schule. Kann ich den Antrag für das Bildungspaket jetzt schon stellen oder brauche ich dafür die Schulbescheinigung?
Kann man die Schulbescheinigung schon im Vorraus bekommen?
Ist da dann auch der Schulbedarf mit dabei oder muss ich den extra beantragen?
Wo muss ich den Antrag hinschicken?
Danke euch
Alex

1

Hallo.

BuT hat mit dem Schulbedarf nichts zu tun.
Außerdem gilt BuT nicht im Allgemeinen, sondern z.B. für einen Zuschuss zum Sportverein, Musikschule etc (10,- im Monat, dazu benötigt man eine Bescheinigung/Rechnung des Veranstalters), für Klassenfahrten/Ausflüge (der Bedarf muss über eine Rechnung/Bescheinigung nachgewiesen werden) oder Nachhilfe.

Üblicherweise erhalten Kinder, die Alg II berechtigt sind, mit dem Schulanfang 100,00 € automatisch überwiesen. Ich weiß, dass diese 100,00 € auch aufgeteilt werden - 70,00 € zum 1. Halbjahr und 30,00 € zum 2. Halbjahr. Ob das überall so üblich ist, kann ich allerdings nicht sagen.

LG

6

"BuT hat mit dem Schulbedarf nichts zu tun."

Doch.Bezieht man Kinderzuschlag oder Wohngeld kann man diese 100 Euro für den Schulbedarf übers Bildungspaket beantragen.
Automatisch gibts da nichts.
Hier gibt es diese Teilung in einmal 70 und einmal 30 Euro und das Geld wird erst gezahlt,wenn eine Schulbescheinigung vorliegt.
Und die bekommt man hier erst,wenn das Kind eingeschult ist.

8

Und wenn das Kind Alg II bezieht?

weitere Kommentare laden
2

Hallo

ja du brauchst die Schulbestätigung. die hättest du dir vorher holen können von der Schule.

Sobald du die hast stellst du den Antrag und legst die Bestätigung mit rein.

lg

3

Was heißt denn "den Antrag" ...

... für Gelder gemäß BuT stellt man nicht "DEN Antrag", sondern weist einen bestimmten Bedarf nach ...

... für das Schulgeld in Höhe von 100,- benötigt man keine Schulbescheinigung.

4

Hallo

wir benötigten schon eine Schulbestätigung. Es muss ja nachgewiesen werden können dass das Kind wirklich in die Schule geht.

lg

weitere Kommentare laden
5

Bei mir war es damals so dass ich für den antrag ne schulbescheinigung gebraucht habe und den hab ich zusammen mit dem Antrag dann weggeschickt. Da hab ich damals noch alg2 bekommen. jetzt bekomme ich wohngeld und hab keine schulbescheinigung gebraucht.
so weit ich weiß wird es bei alg2 automatisch im august gezahlt aber erst nachdem man es einmal beantragt hat MIT schulbescheinigung weil nur weil das kind 6 jahre alt ist heißt es ja nicht dass es auch dann gleich in die schule kommt...

10

Den Antrag kannst bzw. solltest du schon vorher stellen.Das Geld bekommt man hier aber erst,wenn eine Schulbescheinigung vorliegt.
Und die wiederrum bekommt man normalerweise (hier ist das jedenfalls so) erst ,wenn das Kind auch eingeschult wurde.
Im Grunde genommen kaufst du den ganzen Schulkram also erst von deinem Geld und bekommst es dann wieder ,aufgeteilt in zwei Beträge (70 Euro im August bzw. bei euch September und 30 Euro anfang nächsten Jahres ).

21

Hallo,
bei mir (Wohngeldbezieherin in Hamburg) ist es so, dass ich ein Schreiben bekomme alle halbe Jahre wo drin steht, dass uns 70 bzw. 30 Euro ausbezahlt werden. Den Betrag bekomme ich dann direkt überwiesen. Ohne Antrag. Aber das scheint ja überall unterschiedlich zu sein.
Gruß Katja