Kind wohnt nicht mehr bei Mutter, wer bekommt den Unterhalt?

Hallo,

der Sohn meines langjähringen Lebenspartners, 16 Jahre beginnt im Sept. eine Ausbildung weiter weg von zu Hause. (mehrer PKW Std)

Dort ist auch für eine Unterbringung gesorgt. Somit lebt er ja nicht mehr im mütterlichen Haushalt und es entstehen keine Kosten für seine Unterbringung und Betreuung. Selbst die Wäsche wird ihm dort gewaschen.
Wer weiß wie es sich hier mit dem Kindesunterhalt verhält? Kann der Vater den Unterhalt nun direkt an den Sohn überweisen? Der Sohn und der Vater würden das gerne so machen. Die Mutter will natürlich das Geld haben. Meint es stehe ihr zu. Leider findet man im Internet solche Fälle immer nur bei 18 jähringen Kindern. Hier ist das Kind ja erst 16 Jahre. Wer hat einen Rat? Vielen Dank

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Wer kommt für die Kosten der Unterbringung auf? Die Mutter?

Da das Kind minderjähig ist, ist es nicht so abwägig das die Kosten für das Lehlingsheim ( internat oder was auch immer 9 von ihrem Bankkonto abgebucht werden.

Und dann steht auch ihr weiterhin der Unterhalt zu.

Warum fragt man da nicht einfach erst mal nach?

Pina

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Es handelt sich um ein staatliche Einrichtung. Er bekommt Wohnung und Kleidung gestellt.

Muss nichts zahlen.

Heimfahren werde bezuschusst.

Nach der Ausbildung wird er vermutlich auch bundesweit eingesetzt werde....somit hat sich das bei Mama erledigt :/

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Die Mutter muss doch trotzdem weiterhin für ihn zahlen......
Er behält sicher dort ein Zimmer und hat auch seinen Wohnsitz dort gemeldet......also bleibt anteilig Miete und NK bestehen.

Und was ist mit Anziehsachen, Schuhe, Handykarte etc?
Wer zahlt die Fahrkosten für die Heimfahrt?

Rein rechtlich ist es so das der Vater weiter an die Mutter zahlen muss.
Aber vielleicht kann man sich in der goldenen Mitte treffen?
Also Hälfte Unterhalt an die Mutter, die andere Hälfte ans Kind.....

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Handy? Klamotten? Er bekommt fast 900 Euro als Ausbildungsvergütung! Wohnung und Berufskleidung wird gestellt. Sollter er mal heimfahren wollen am WE, wird dies auch bezuschusst.

Da kein Betreuung mit angebracht ist, könnte es sogar sein dass nun auch die Mutter Barunterhalt leisten muss.

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ok....wenn er wirklich 900 Euro Netto bekommt wird gar keiner mehr Unterhalt leisten müssen.
So ist es jedenfalls bei Volljährigen.....
Denn da diese 900 Euro ja zum Leben ausreichen und keine Miete gezahlt werden muss, liegt das Kind sozusagen überm "Satz".
Evtl. muss er sogar seiner Mutter noch Anteilig etwas zahlen da er dort ja sicher ein Zimmer behält......
Der Anspruch auf Kindergeld muss evtl. auch geklärt werden.....Kinder die in der Ausbildung viel verdienen bekommen da soweit ich weiss eine Kürzung......

Ausnahmen sind natürlich wenn einer der Elternteile richtig Schotter hat und das KInd bisher einen sehr hohen Lebensstandart hatte.
Aber sowas lässt sich nur "fachmännisch" genau regeln......

Da sollten sich die Eltern Beide mal wirklich schlau machen.....

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Hallo,
wendet euch an einen anwalt.
Ich selber bin mit 17 Jahren ausgezogen war in der Ausbildung und man musste mir den Unterhalt aus zahlen.
so einfach wie die Mutter sich das machen will ist es nicht

Carow

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Ich bin auch mit 16 ausgezogen und der Unterhalt ging dann direkt an mich. Wenn er dort Lohn bekommt, davon 90 Euro abziehen und dann durch zwei teilen. Ergebnis vom Unterhalt abziehen, soviel kriegt er noch.

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Könnte der Sohn denn nicht den Wunsch äußern zukünftig beim Vater wohnen zu wollen?

Spätestens dann müsste es doch wohl so laufen wie der Sohn das wünscht.

Der Sohn ist ausgezogen. Die Mutter muss das doch letztlich genauso akzeptieren.

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Bei einem Freund von mir ging der noch zu zahlende Unterhalt, und der musste aufgrund der eigenen Unterkunft und der Ausbildungsvergütung, direkt an ihn. Aber er hatte kein Zimmer mehr bei der Mutter!

Im Zwifelsfall sollte das Jugendamt befragt werden - wozu gleich ein Rechtsanwalt?! Ist doch eine normale Auskunft, wem es überhaupt noch zusteht.

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Hallo Shopgirl,

ist zwar schon ein paar Tage her aber vielleicht liest Du es noch.

Wenn der Sohn seinen Lebensunterhalt nun komplett selbst bestreitet, die Mutter also wirklich keine Kosten mehr hat, bekommt der Sohn natürlich den Unterhalt. Die Kindesmutter ist ab diesem Tag nämlich ebenso barunterhaltspflichtig ihrem Sohn gegenüber.

Auch die Höhe des Unterhalts würde neu berechnet werden da ein geringer Teil des Lehrlingsgeldes mit verrechnet werden. Wäre mir als treusorgender Vater aber erstmal ziemlich egal - Hauptsache dem Jungen geht es da gut.

Bin selbst aufgrund von Ausbildung mit 16 in meine eigenen 4 Wände gezogen. Ich habe mein Kindergeld, Unterhalt, Lehrlingsgeld und BAB bekommen.

VlG #winke

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Die Mutter muss genauso Unterhalt an das Kind zahlen wie dein Partner, ausser sie übernimmt die Miete, am besten einen Anwalt befragen