Urlaub ausserhalb der Ferien nach Gerichtsbeschluss?

Hab mal eine Frage.
Wenn der Umgang gerichtlich festgelegt,also alle Ferien aufgeteilt und sonst der Umgang festgelegt ist,darf man als Mutter oder die Oma ausserhalb der Ferien 2 Wochen in den Urlaub fahren?Dadurch wuerde ja in der Woche einmal und einmal das Umgangswochenende entfallen.
Es geht um 2 Kinder die noch nicht zur Schule gehen.
Das aeltere Kind geht zur Schule und wuerde somit nicht mitfahren.

Ligru30

1

Klar darf man das.

Gruß

Manavgat

2

Also kann er da nix machen wenn sein umgang ausfaellt oder?
Einverstanden sein muss er mit dem urlaub nicht?

3

Wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann hat er nichts mitzureden.

Gruß

Manavgat

weitere Kommentare laden
6

Wir haben sowas öfter und bieten dann andere Wochenenden im Tausch an.

7

Ich denke nicht dass was dagegen gesagt werden kann wenn man mit kleineren kindern ausserhalb der ferien faehrt.oder?

8

Wieso sprecht ihr nicht einfach miteinander?

Oder, falls schon geschehen, was hält er davon? Kiga ist nunmal keine Pflicht, also von dem Aspekt her kein Problem mit Urlaub außerhalb der Ferien.

lg, verena

9

Leider schwierig.er wird eh nicht einverstanden sein.

10

Das ist blöd. Versuch es ihmm einfach mal ruhig zu erklären, wenn er nciht einverstanden sein sollte, denke ich trotzdem, dass er ncihts dagegen machen kann.

11

Entgegen der Meinung der anderen hier finde ich, dass eine solche Vereinbarung für beide Seiten bindend ist. Wurde Umgang für diese Zeit geplant, hat dieser auch stattzufinden bzw. im gegenseitigen Einvernehmen nachgeholt zu werden. Alles andere wäre extrem mies dem Vater ggü.
Andersrum könnte er ja sonst auch nach Lust und Laune seinen Umgang verlängern oder verschieben. Für mich ein no go.

An den Tagen an denen kein Umgang stattfindet, kann das Kind mit Mutter, Oma oder dem Schornsteinfeger in den Urlaub, kräht kein Hahn nach.

lg c

12

Huhu,

ob man das gerichtlich darf oder nicht darf...keine Ahnung.
Hab noch nie irgendwas gerichtlich regeln lassen.

Ich würde ihn danach fragen, ihm die Gründe warum der Urlaub ausserhalb der Ferien stattfinden soll mitteilen und ihm dafür ein paar andere Zeiten anbieten aus denen er wählen kann um die versäumte Umgangszeit nachzuholen.

Grade versuche ich mir den Thread mal umgekehrt vorzustellen..nach dem Motto...der KV will mit dem Kind einfach ausserhalb seiner gerichtlich festgelegten Umgangszeiten in den Urlaub fahren....wie fändest du es von dieser Seite gesehen?

Sicherlich nicht schön wenn er einfach sagen würde: ich entscheide das jetzt und es ist mir egal was du davon hältst.
Also würde ich auf die Art und Weise auch nicht handeln.

LG

13

Natuerlich wuerde ich ersatztermine anbieten.der umgang wuerde ja nicht ganz ausfallen da der groessere bruder ja zur schule geht und demnach den normalen umgang haette