Hallo
Der Sohn von meinem Partner lebt bei ihm seit 3 Jahren. Der Sohn ist mitlerweile 16 Jahre alt.
Mein Partner durfte Jahrelang für Ihn zahlen, Unterhalt, Freizeit usw.
Er hat das Alleinigesorgerecht für Ihn bekommen, da die Mutter den Kontakt zu Ihm abgebrochen hat.
Meine Frage:
Die Mutter wurde mehrmals angeschrieben, aber eine Antwort kommt von ihr nicht, und die Behörden hören auch nichts von Ihr.
Hat mein Partner nicht das Recht auch Unterhalt für Ihn ein zu fordern?
Wenn die Mutter nicht bezahlt, habe ich gehört das man zum Sozialamt gehen kann, und die strecken das vor und holen sich das bei der Mutter wieder.
Kennst sich einer aus? Kann uns jemand evt Tips geben, wo man mal nachfragen könnte ect.
Lieben Dank im voraus
Alleiniges Sorgerecht und kein Unterhalt
Auskennen tu ich mich nu nicht direkt aber ich denke Du meinst Unterhaltsvorschuß?
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschuss
Dafür ist der Junge allerdings mit seinen 16 Jahren zu alt. Das Recht Unterhalt einzufordern hat Dein Partner sicherlich.... und hat das scheints ja auch geltend gemacht, wenn die Mutter doch von Behörden angeschrieben wurde
Nachfragen vielleicht beim Jugendamt?
Lichtchen
Danke für deine Antwort.
Ja gefragt schon nur ist es ungerecht er durfte jahrelang zahlen usw und von ihr sieht man keinen Cent und das Jugendamt schrieb sie zwar an aber sie ignoriert jegliches schreiben usw
Du schreibst, das die Kindesmutter psychisch schwer krank ist.
Vermutlich ist also mental gar nicht in der Lage angemessen auf Post von Anwälten und Gericht zu reagieren und finanziell gar nicht in der lage den KU zu leisten.
Und ehe ihr jetzt gutes Geld schlechtem hinterherwerft ( indem ihr nun auch noch einen Anwalt beauftragt ) würde ich erst mal herausfinden, wie es um den Gesundheitszustand der Mutter ganz allgemein bestellt ist, ob sie überhaubt arbeitet und ob es da einen Betreuer gibt, der gerichtliche und finanzielle Angelegenheiten für sie regelt.
Es sollte doch Verwante / Freunde geben, die Euch da Auskunft geben können.
Natürlich hätte Dein Partner theoretisch ein Recht auf Unterhalt, aber so wie ich den Fall sehe hat das weniger was mit dem Mann / Frau - Ding zu tun, als vielmehr mit der Tatsache, das diese Frau wohl schwerkrank und überfordert ist und aufgrund der Erkrankung allerwahrscheinlich arbeitsunfähig und mittellos sein wird. Und das dies der Grund sein wird, warum behördlicherseits nichts unternommen wird: denn greif mal nem Nackten in die die Tasche!
Pina
"Hat mein Partner nicht das Recht auch Unterhalt für Ihn ein zu fordern?"
Ja...die Mutter ist genauso unterhaltspflichtig wie der Vater unterhaltspflichtig war, als das Kind nicht bei ihm lebte.
Ich würde mich an Stelle deines Freundes zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.
"Wenn die Mutter nicht bezahlt, habe ich gehört das man zum Sozialamt gehen kann, und die strecken das vor und holen sich das bei der Mutter wieder."
Unterhaltsvorschuss (der wird vom Jugendamt gezahlt) gibt es für ein 16-jähriges Kind nicht mehr. Und der Anspruch auf Sozialleistungen wird maßgeblich vom Einkommen deines Freundes abhängen...