Vater zahlt vollen Unterhalt(Kinder), will Kinder nur alle 2 WE, ohne Ferien nehmen..Ist das o.k?

Hallo,

ich bin von meinem Mann getrennt seit gut einem Jahr. Wir haben 2 gemeinsame Kinder (5 & 9 Jahre alt). Er zahlt den vollen Unterhalt für die Kinder. Bisher nahm er die Kinder an Wochenenden Fr-Mo. Hat die Kinder Fr teilweise aus der Schule abgeholt oder ich habe sie gebracht. Er hat die Kinder Mo zur Schule gebracht. Dazu hat er die Kinder noc an 2-4 einzelnen Tagen genommen. Ich arbeite im Schichtdienst.Im letzten Jahr hat er die Kinder nur 1 Woche in den Sommerferien genommen, sonst gar keine Ferien.
Nun will er weniger Unterhalt uzahlen, Begründung: er hat die Kinder schließlich Fr-Mo und ein paar einzelne Tage....Oder: er zahlt weiter den vollen Unterhalt und nimmt sie nur noch Fr abneds- So andens, ich soll die Kider bringen und abholen, NUR 2 WE im Monat, keine Zusatztage, keine Feiertage, KEINE Ferien!!

Es ist für mich OHNE WORTE!

Ich möchte gerne wissen wie es sich verhält mit dem Unterhalt, den Ferien, der Betreuung.... hat er, wie er so schön sagt: " Ich habe meine Pflicht getan, ich zahle den vollen Unterhalt!... Ist das so?? Braucht er dann die Kinder nicht nehmen??? Die Kinder lieben ihren Vater, wenn es nach meiner Großen ginge, würde sie ihn öfter sehen wollen...

Wer kann mir weiter helfen?

Gruß
Girasol

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nun ja, ich weiss ja nicht wie viel der kindsvater verdient… ich kann dir nur den fall eines bekannten schildern: die mutter hatte das sorgerecht. er hatte die kinder offiziell jedes 2. wochenende, hätte sie aber gerne mehr gehabt. gerichtlich vereinbart wurde jedes 2. WE, er musste vollen unterhalt bezahlen (gemäss dem, was er leisten konnte… umgang mit geld ist definitiv NICHT seine stärke). weil er die kinder aber gerne mehr gehabt hätte, kam ihm die kindsmutter aber wenn es ihr in den kram passte "entgegen" – ohne gesetztlich festgelegte verpflichtung natürlich – so dass die kids im endeffekt rund einen drittel der zeit beim papa waren. im prizip schön für die kids, aber für den papa insofern schwierig, dass er durch die betreuungszeit weniger arbeiten und somit auch weniger verdienen konnte. als selbstständiger konnte er die kinder dank seiner flexibilität mehr übernehmen, aber eben, da er deswegen ja der mutter nicht weniger zahlen musste, war das echt problematisch. wenn der vater deiner kinder im schichtdienst arbeitet (evt. auch am WE?), dann hat er vielleicht dasselbe problem?

grüsse, ks

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Hallo "KS"
Nein, ich arbeite im Schichtdienst. Ich arbeite jedes 2.WE, an denen hat er dann die Kinder. Er hat einen normalen "Bürojob", könnte sogar von zuhause arbeiten, hat Diensttelefon & Diensttnetbook. Er ist aber nicht bereit die Kinder in den Ferien zu nehmen...war aber mit seiner Freundin außerhalb der Ferien im Skiurlaub, die Kinder haben ihn im Januar / Feb 4 Wochen nicht gesehen...waren traurig, haben ihn vermisst.. Ich würde ihnseine Kinder nicht vorentahlten! Im Gegenteil! Aber er will nicht bzw. begründet es damit das er mit dem vollen Unterhalt seine Pflicht getan hat... :-(
Girasol

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Es ist so, das der einen Teil Barunterhalt zahlt und der andere Teil halt Unterhalt in Form von Betreuung leistet.

Eine gesetzliche pflicht besteht für ihn nicht

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Die gängigste Regelung ist den vollen Unterhalt zu zahlen und dass die Kinder jedes 2. WE von Fr.-So. und die Hälfte der Ferien beim umgangsberechtigten Elternteil sind. Dieser hat auch die Pflicht die Kinder abzuholen und zu bringen.
Du dagegen hast die Pflicht dem Vater nicht unnötig Kosten entstehen zu lassen, z.B. indem er Kleidung für die Kinder kaufen müsste. Ein kleiner Vorrat für Notfälle, Zahnbürste etc. okay, aber Du musst den Kindern eine Tasche packen.

LG

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Hallo,
nein, es kommen außer er macht Ausflüge etc. keine Kosten auf, ich habe 3 fache Kleidung mitgegeben, die sind bei ihm, die Kinder haben also dort Wechselwäsche..Ich erwarte kein Geld von ihm über dem Unterhalt hinaus. Ich zahle Kleidung, Sportverein, Klassenreisen, Ferienfahrten mit der Kirche usw. was ja klar ist für mich...Ich weiß auch nicht...ich finde das traurig...habe mir das anders vorgestellt...die Kinder möchten ihn öfter sehen...

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Müssen tut sie es doch nicht, hab ich noch nie gehört. Ich finde es klar angebracht sachen mitzugeben bei uns war es leider bisher immer nicht der Fall.

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Wenn Ihr die Kinder 50 50 habt ist er im Recht, also das keiner Unterhalt bezahlt, ich weiss ja nicht ob es so ungefähr ablief bei euch. Und klar kann er die Kinder "nur" alle 14 'Tage nehmen, er muss sie auch gar nicht nehmen was ich unfair finde. Und auch nur um Geld einzusparen find ich sein Verhalten sehr übertrieben.

Mein Mann wäre froh über so eine regelung, aber die Ex ist eben anders gestrickt.

Erpressen würd ich mich nicht lassen, dann beiss in den sauren Apfel, wir haben die Kinder ind en Ferien meist 2 bis 2,5 wochen im Sommer, dieses Jahr nur 1,5 wochen weil wir auch mal etwas als Paar tun wollen.

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Nur weil die Kinder zu gleichen Teilen bei je einem Elternteil sind entfällt nicht die Unterhaltspflicht.

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Guten Morgen,

ich rate Dir dringend Dich von einem Anwalt/einer Anwältin beraten zu lassen.

Dieses Thema ist sehr komplex und kann so pauschal nicht beantwortet werden.

Grundsätzlich ist der Unterhalt getrennt vom Umgang zu betrachten! Das bedeutet, völlig egal wie oft Eure Kinder beim KV sind, er hat den Unterhalt gemäß seiner finanziellen Situation zu bestreiten.
Selbst wenn Ihr Euch für ein Wechselmodell von 50:50 entscheiden würdet, würde das nicht automatisch bedeuten dass sich der Kindesunterhalt gegeneinander aufhebt, auch hierfür ist die finanzielle Ausgangslage, dann allerdings von beiden Elternteilen, entscheidend.

Gruß K.

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Hallo K,
ja einen Anwalt habe ich schon, dieser hat meinen Mann schon angeschrieben diesbezüglich. Aber er ist nach dem Brief noch wilder geworden. Man kann schon sagen er "erpresst" mich und er kommt nicht davon ab das er weniger Unterhalt zaheln will als Gegenleistung die Kinder öfter zu nehmen. Oder vollen Unterhalt und die Kinder OHNE Ferienbetreuung Fr-SO zu nehmen und ich soll die Kinder Bringen und holen!!!
Ich weiß nicht mehr weiter...bekomme seit einer Woche tgl böse sms en, er lässt nicht davon ab und belächslt die Anwaltsschreiben...

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Du kannst den KV nicht zwingen Zeit mit seinen Kindern zu verbringen. Jemand der denkt er könne seine Kinder "verkaufen" ist doch eigentlich wirklich nur eine richtig arme Wurst!
Erpressen lassen darfst Du Dich auf gar keinen Fall!

Ich würde an Deiner Stelle auf den vollen Unterhalt bestehen und eben akzeptieren, wenn er darauf hin sagt er holt die Kinder nur noch alle 14 Tage Fr-So und mir für die Arbeit und die Ferien eine alternative Betreuung suchen.
Dies kann durchaus bedeuten, dass sich die Unterhaltsansprüche erhöhen, das solltest Du dringend mit Deinem Anwalt besprechen.
Damit schneidet er sich dann eben ins eigene Fleisch.

Jegliche Bosheiten würde ich unkommentiert lassen, aber alles was er Dir in irgendeiner Form schriftlich übermittelt immer schön aufheben. Wer weiß wofür Du das mal brauchen kannst ;-)

Außerdem musst Du dringend einen Unterhaltstitel erwirken! Spätestens dann kann er auch die Anwaltsschreiben nicht mehr belächeln.

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Hallo,
ich würde das echt aussitzen. Er versucht dich hier moralisch zu erpressen.
Hast du einen Titel für den Unterhalt? Ich hoffe doch ja. Dann sage dem Papa gleich, dass du weiterhin Geld nach diesem Titel sehen willst - oder es geht direkt vom AG auf dein Konto. Gerne wie er das lieber hätte. Idiot sein, kann ich auch.
Nach Gesetz haben er nicht nur ein UmgangsRECHT, sondern vielmehr auch ein UmgangsPFLICHT den Kindern gegenüber. Mit dealen ist hier also gar nichts. In der Düsseldorfer Tabelle werden die Kosten des Umgangs nicht/kaum mit berücksichtigt, weil sie zu gering sind. Der große Batzen an Geld ist dort die Miete. Aber mach dir doch mal den Spaß und liste die Kosten auf, die deine Kinder verursachen und dann rede mit dem Vater, ob er nicht die Hälfte übernehmen will...

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Hallo Kati,
ja, du hats recht wenn du sagst: " er versucht dich moralisch zu erpressen"...denn so fühle ich mich . Ich fühle mich schlecht und es ist soweit das ich überlege auf Unterhalt für sie Kinder zu verzichten, also weniger, damit diese ihn öfter sehen können...doch das ist das was er will!! Und ich stelle einfach in Frage das es ihm wirklich um die Kinder geht, es geht ihm nur um das Geld!! Denn der Satz : Im Grunde habe ich meine Pflicht getan, ich zahle den vollen Unterhalt..." spricht für sich... UND: er war nicht auf der Einschulung der Kleinen in die Vorschule, er kam zu spät zum Wettkampf der Großen und ist nach 30 min wieder gegangen, er war nicht bei der Aufführung vom Weihnachtsmärhcne, er nimmt Elternsprechtage usw. nicht wahr...... Ich glaube es geht ihm mehr um das Gels als um den Umgang. Auch wenn er sagt, das er die Kinder öfter nimmt, wenn ich auf Unterhalt (also Kindesunterhalt) verzichte.... Mehr umgang heißt von Fr Nachmittag- Mo morgen.... alle 2 Wochen statt Fr abend- So abend!!!

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MAL EHRLICH WAS HABEN DIE KINDER FÜR EINEN VERSAGER ALS VATER DEM NUR UM DIE KOHLE ABER NICHT UM DIE KINDER GEHT!!!!

Gruß Ela

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Mmmh #kratz Würde das dann bedeuten das wenn der Vater die das Kind garnicht holt, er noch mehr Unterhalt zahlen muss?

Schön wärs in was für einer Welt lebt er denn. Ich glaube die einzigste Regelung kein Unterhalt zu zahlen ist da die 50 50 regelung

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"OHNE WORTE" ist da wohl eher die aktuelle Rechtslage - die dem KV in diesem Fall offensichtlich bewußt geworden ist.

Die rechtliche Begründung für die Höhe des KU ist es, das die KM das Kind alleine betreut, der KV den finanziellen Aufwand für das Kind ALLEINE trägt (durch den KU).

Nun ist es nicht wirklich verwunderlich das es tatsächlich KV gibt die darüber stolpern das sie, obwohl die KM während der Umgangszeiten ja gar keine Betreuungsleistung mehr erbringt, nicht nur den KU an KM für diese Zeiten zahlen sollen, sondern auch noch zusätzlich die Kosten welche durch den Umgang entstehen (Wohnraum, Verpflegung, Aktivitäten, Fahrtkosten). Gerade in den Ferien erbringt ein KV der seine Kinder für 2 Wochen nimmt also 200% der Unterhaltsleistung (50% mehr an UH-Zahlung + 50% der Betreuung dieses Monats), die KM erbringt aber nur 50% und bekommt dafür noch einen finanziellen Bonus (den KU den die Kinder ja gar nicht verbrauchen).

Eher ist verwunderlich das sich so wenige UH-Pflichtige dagegen auflehnen.

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"Die rechtliche Begründung für die Höhe des KU ist es, das die KM das Kind alleine betreut, der KV den finanziellen Aufwand für das Kind ALLEINE trägt (durch den KU)."

Woher hast Du denn diesen Unsinn?

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"Die rechtliche Begründung für die Höhe des KU ist es, das die KM das Kind alleine betreut, der KV den finanziellen Aufwand für das Kind ALLEINE trägt (durch den KU)."

Und wo genau steht das? Der Vater ist seiner Unterhaltspflicht voll nachgekommen, wenn er den Mindestunterhalt zahlt. Damit kann ich mir hier noch nicht einmal (anteilig) die Miete leisten. Davon wird aber noch kein Kind satt, eingekleidet oder bekommt gar Schulzeug. Solche Luxussachen wie Schwimmverein,... sind dann eben auch nicht drin. Von Geschenken zu Geburtstag,... mal ganz zu schweigen. Selbstverständlich hat auch die Mutter finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Kind - aber eben nicht so hohe wie der Vater, da sie auch noch das Kind "nebenbei" betreut.
Auch in den Ferien muß die Mutter die Miete für die Wohnung aufbringen, Kleidung, die das Kind beim KV anzieht, hat sie auch gekauft und schickt das Kind nicht nackt dahin und seine eigenen Hygieneartikel kann das Kind auch mitbringen. Sämtlichen monatlichen Kosten werden weiter bei der Mutter abgebucht und stoppen nicht, weil das Kind mal ein paar Tage/Wochen bei Papa ist. Auch die Vereinsbeiträge müssen weiter gezahlt werden - egal ob das Kind geht, oder nicht. Schulzeug muß gekauft werden,... Das sind alles Kosten, die immer und jeden Monat wieder anfallen, egal wo sich das Kind befindet - oder es sind Kosten, die nur einmal jährlich anfallen (dann aber in relativ hoher Höhe), wo das Geld aber über die ganzen Monate angespart werden muß für den Tag X (ähnlich wie bei den Nebenkosten, auch da zahlt man ja monatlich immer denselben Betrag, obwohl man (normalerweise) im Sommer eher nicht heizt und im Winter umso mehr).
Welche Wohnraumkosten entstehen denn dem KV? Maximal doch die Nebenkosten - und zwar ausschließlich der Teil der Nebenkosten, wo das Kind wirklich etwas verbraucht. Ansonsten hat der Vater diese Wohnung für SICH und zwar ausschließlich für SICH gemietet. Also fallen in der Wohnung des Vaters an: Stromkosten, Wasserkosten, evtl. Heizkosten - also selbst bei den gestiegenen Preisen...so teuer ist es nicht. Willst du dir jetzt wirklich den Spaß machen und ausrechnen, was ein Kind an Brot verspeist? Dann vergiß aber das viertel Stück Butter und das halbe Nutellaglas nicht. Für abends nimmst du dann noch etwas Salami oder Käse. Und mittags sind die meisten Kinder der Auffassung: je einfacher, desto besser. Also Nudeln mit Tomatensoße ist der Renner schlechthin.

Stimmt, es ist verwunderlich, dass sich bisher so wenige dagegen aufgelehnt haben. Aber wahrscheinlich ist denjenigen klargeworden, dass eine "Auflehnung" sehr unangenehme und weitreiche Konsequenzen hätte. Wer "A" sagt, muß auch "B" sagen. Wer der Mutter den Unterhalt anteilig streicht, weil das Kind beim Kindsvater verköstigt wird während des Umgangs, wird dann eben mit sehr unregelmäßigen und teilweise auch sehr hohen, permanent auftauchenden Zahlungen leben müssen. Die Mutter macht dann eben monatlich eine "Abrechnung".

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Mein Ex zahlt auch die Stufe 1 obwohl Stufe 2 berechnet wurde von Anwälten.

Und seitdem er eine neue Freundin hat nimmt er die Kinder auch nur noch Freitag abend bis Sonntag abend alle 2 Wochen. Hat noch nie Ferien oder so genommen. Als er noch allein war, hat er sie jede Woche Dienstag nachmittag genommen und Freitag ab mittag.

Aber was solls. Zwingen, hat mir Jugendamt etc gesagt kann man ihn nicht.

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Hallo,

er muss den vollen Unterhalt zahlen. Es sei denn es besteht wirklich eine 50/50 Regel, da muss man das dann genau ausrechnen lassen.

Aber der Unterhalt hat nichts mit dem Umgang zu tun. Er könnte auch sagen er holt sie gar nicht mehr. Das kann er selbst entscheiden.
Allerdings musst du ihm die Kinder nicht bringen und sie wieder abholen. Dafür ist im Normalfall er zuständig. Es sei denn ihr wohnt sehr weit voneinander entfernt, da gelten wieder andere Regeln.

LG Urbinika

P.S.: Der Vater meines Sohnes hat unseren Sohn in 8 Jahren kein einziges mal während den Ferien zu sich geholt. Auch ist mein Sohn auch nur höchstens für 2 Nächte im Monat bei ihm (aber nie mehr als eine Nacht am Stück). Manchmal holt er ihn auch Monate lang gar nicht. Auch nach so vielen Jahren ärgert mich dieses Desinteresse des Vaters sehr, aber ich kann ihn leider nicht zum Umgang zwingen.

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Hallo Urbinika,
nein er BESTEHT darauf das ich die Kinder BRINGE & HOLE! er wohnt von mir Autofahrt 10 min entfernt! Ich wußte gar nicht das er die Kinder abholen muß....bis ich das gestern in einer Broschüre vom Familiengericht gelesen habe... das ist tatsächlich so, ja? Er muß die Kinder holen und bringen? Darauf würde ich des Friedenswillen gar nicht drauf bestehen...dann würde er wahrscheinlich die Kinder gar nicht mehr nehmen...SÜNDE oder? Er ist der Vater!! Ich bin wohl zu naiv...habe mir das alles anders vorgestellt...möchte doch das wir ELTERN bleiben und die Kinder auch ihren Vater sehen können...wann sie wollen...

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Mein Ex Mann wohnt auch nicht weit weg und meinte zu mir ich soll ihm unseren Sohn bringen. Des liebes Friedens Willen habe ich es auch einige Wochen so gemacht. Aber er hat sich dann immer mehr Sachen "rausgenommen" und kam mir nie in irgendetwas entgegen. Ich habe ihm dann gesagt, das ich unseren Sohn nicht mehr bringe und er hat ihn dann auch wirklich fast ein halbes Jahr gar nicht mehr gesehen da er sich weigerte ihn abzuholen.

*** Ich bin wohl zu naiv...habe mir das alles anders vorgestellt...möchte doch das wir ELTERN bleiben und die Kinder auch ihren Vater sehen können...wann sie wollen...***

Ja, so habe ich auch mal gedacht - aber es klappt nicht mal ansatzweise weil mein Exmann eben nicht so denkt...