Vater zieht um; muss er mir die neue Anschrift nennen?

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere 7 jährige Tochter; sie ist jedes 2.WE bei ihrem Vater. Jetzt ist der Vater umgezogen, ich weiss noch nicht mal in welche Stadt. Habe ich ein Recht darauf die neue Anschrift zu kennen?

Ratlose Grüsse, Chrissi

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Der Vater muss zumindest eine Erreichbarkeit ,während das Kind bei ihm ist, gewährleisten
( damit du ihm z.B. mitteilen kannst, dass du nicht zum vereinbarten Zeitpunkt das Kind "entgegennehmen " kannst, weil du im Stau stehst ect)
Ich weiss auch nicht, was gegen eine Nennung der neuen Adresse spricht.

Prinzipiell ist wohl lediglich die Adresse des Kindes relevant.
(so habe ich es gelesen)

LG
Karna

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Um einen problemlosen schnellen Kontakt im Notfall zu gewährleisten solltest du seine Adresse und Telefonnummern haben.

Es kann doch immer mal etwas passieren, du oder jemand drittes muss dann deinen Ex jederzeit und so schnell wie möglich erreichen können um ihn zu informieren.

Angenommen, euer Kind ist ein Wochenende bei ihrem Vater, du sollst das Kind dann zum verabredeten Zeitpunkt abholen bzw zur verabredeten Zeit daheim in Empfang nehmen...

nun angenommen du fällst am Tag vorher unglücklich hin und liegst im Krankenhaus... wie soll man (ohne Adresse, ohne Telefonnummer(n) ) dem Vater des Kindes Bescheid geben um eine Ersatzlösung zu finden?

Es wäre auf jeden Fall logisch und wichtig wenn er dir seine Wohnanschrift gibt und auch die entsprechenden Telefonnummern (also auch das Festnetz von seinem neuen Zuhause).

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Um ihn des Kindes wegen zu erreichen, genügt eine Telefonnummer, dazu braucht man keine Adresse.

LG

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Nein. Er muß erreichbar sein. Das reicht.
Da deine Tochter aber 7 Jahre ist, wird es doch nicht allzu lange dauern, bis sie es dir verrät, oder?

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#Nein. Er muß erreichbar sein. Das reicht.#

deine aussage ist falsch.

er ist verpflichtet,im rahmen des gemeinsamen sorgerechts und des umgangsrechts,ihr die neue anschrift mit zuteilen.

ich habe es gerade bei gericht erleben dürfen.
(nein es war nicht gegenstand der verhandlung)
bekommt die mutter des kindes keine meldeanschrift des vaters,dann ist sie nicht verpflichtet,das gemeinsame kind in umgang zum kindsvater zu geben.

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Anscheind nicht mein Ex-Mann teilte mir nie die Adresse mit, kam erst bei Gerichtsanschreiben immer raus und seine Telefonnummer wechselt er andauernd und die neue kriege ich erst wenn er sich damit ausersehen meldet, aber nur die Handynummer. Festnetz habe ich innerhalb der letzten 3, 5 Jahre nie bekommen bzw niemand. Schule, Kindergarten etc hat nie eine aktuelle, also wäre er im Notfall von der Seite nie erreichbar

Lg

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Bei gemeinsamem Sorgerecht muss er Dir die Adresse mitteilen. Wie soll er es sonst ausüben? Und ja, eine grundlose Weigerung kann zum Entzug des Sorgerechts führen.

LG

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So hatte ich es auch in Erinnerung, deshalb war ich ja so irritiert.

"Nur" eine Telefonnummer zu haben, um im Notfall in sofortigen Kontakt treten zu können, ist reichlich wenig finde ich. Okay, es ist besser als garnichts... aber eben auch weniger als vernünftig wäre.

Ich würde mich nicht alleine auf ein Telefon verlassen wollen, auch die heutige Technik kann mal spinnen / keinen Empfang haben / plötzlich kaputt gehen. Wenn genau DANN Ärzte, Polizei, Angehörige, die Muter des Kindes, versuchen anzurufen weil irgendwas passiert ist und er umgehend informiert werden muss um den Aufenthalt des Kindes abzuklären ...?

Hach, ich mach mir zu viele Gedanken. Man muss ja auch nicht immer alles so schwarzmalerisch sehen ;)

Dennoch wärs meiner Meinung nach am vernünftigsten je mehr Möglichkeiten man hat in Kontakt zu treten

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Ich habe seit 2 Jahren , aus vollkommen anderen Gründen das AE.
Das nur mal vorneweg!

Beim den vielen vorangegangen Gesprächen im JA bemängelte ich auch das ich teilweise keine Adresse ( mein Ex wexhselt die Wohnungen wie anderleute die Wäsche ) und auch nur sich ständig ändernde Prepais Handynummern hatte: Antwort des JA war, ich hätte ja schließlich auch noch eine seit Jahren konstante Emailadrese, das reiche zur Ausübung des gemeinsamme SR.
Ob da regelmäßig hineingeschaut wird interessiert nicht.

Wenn Du deswegen AE beantragen willst, das reicht bei weitem nicht. Ich will nicht zusehr in Detail gehen, aber wir hatten definitv mehr Monition: Aktenkundig kindeswohl schädigendes Verhalten, positive Stellungnahme des Jugendamtes, eindeutige sachlichliche Stellungnahme der Kinder vor Gericht warum das SR nur mir ( Mutter ) zugesprochen werden soll und auch schreiben des Vaters das er auf das SR verzichtet.

Dennoch hat die Richterin uns nicht das AS zugesprochen und ist dem KV über mehrere Monate nachgelaufen ob nicht doch das GS ausüben will

Erst als meine Anwältin meine Ex vor dem Gerichtssaal unter 4 Augen ansprach wegen eines anderen laufenden Strafverfahren wo ich als Zeuge aussagen sollte ( und ihm damit einige Jahre Kost und Logies verschaffen konnte ) unter Druck setzte bewogen ihn dann " freiwillig" auf das GS zu verzichten.

Und glaub mal nicht, das mein Fall ein Einzelfall war, ich höre in letzter Zeit nur so Stories.
Im Augenblick können sich Väter fast alles erlauben

Pina

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Ich denke schon, das er dir die geben muß.

Die Ex-Frau von meinem Lebensgefährten hatte vor über zwei Jahren auch das alleinige Sorgerecht beantragt.

Die Entscheidung wurde vertagt, es ging um Umgang usw.

Nach ca. einem halben Jahr, das Gericht fragte nach, ob sich das Verfahren erledigt hat, schrieb ihr Anwalt, das immer noch das Kindeswohl gefährdet wäre, weil die Mutter weder Anschrift noch eine Telefonnummer des Vaters hätte...

Vor Gericht kamen sie damit nicht durch, denn zwischen den Verhandlungen hatten die beiden sowohl telefonischen Kontakt, und auch die Adresse war bekannt, denn mein Partner hat Unterschriften geleistet, das kam von ihr per Post.

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Ich finde es schon wichtig zu wissen WO sich das Kind aufhält.

kannst ihm ja anbieten das Kind zu bringen, dann erfährst du sie so :-)