rechtliche Frage

Hallo,

ich kann gerade leider nicht meine Anwältin erreichen.

Ich habe heut meine Tochter im Kindergarten angemeldet.

Nun kam die Frage auf,wie es rechtlich aussieht bei alleinigem ABR,aber gemeinsamen SR.

ob der KV das Recht hat das Kind abzuholen und der Kindergarten sie raus geben muss.

Kann mir jemand darauf eine Antwort geben?

Danke

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Nein, sicher nicht ohne deine Einwilligung. Dafür ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das liegt bei dir.

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Danke für deine Antwort

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Hm, also mein Bruder hat damals nach der Trennung den Jungen aus dem Kiga geholt, er ist da mit dem Sorgerecht hin (war damals noch kompliziert, die Unverheirateten haben da noch nen Extra-Schriebs gemacht) und dann haben die das Kind mitgegeben.

Aber ist lang her... 2000/2001...

VG

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Das ABR bestimmt AUSSCHLIESSLICH den Wohnsitz des Kindes - nichts weiter. Der Kindsvater ändert diesen ja nicht, indem er das Kind aus dem Kiga abholt. Wo das Kind sich zu einem Zeitpunkt X aufhält, hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts zu tun.
Das kannst du auch nochmal hier nachlesen:
http://www.juraforum.de/lexikon/aufenthaltsbestimmungsrecht

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Das ist total falsch, in dem Artikel geht es nur um den dauerhaften Wohnsitz des Kindes.

Wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht von deinem Kind hast, bestimmst du allein wer es vom Kindergarten abholen darf. Genauer genommen alle Angelegenheiten des täglichen Lebens.

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Nein, das bestimmst du dadurch eben nicht. Das ABR regelt wirklich quasi nur den Wohnsitz. Aber du wirst ja wohl kaum mit diesem Recht festlegen, dass das Kind bei seinem Vater lebt (koenntest du aber, denn es ist ja dein Recht, das zu bestimmen). Du legst fest, dass das Kind bei dir lebt. Damit ist auch der normale Aufenthalt bei dir und der Vater sieht das Kind nur während des festgelegten Umgangs. Jeder der Elternteile darf bei eurer Konstellation frei bestimmen, was er wie mit dem Kind macht. Und wenn der Umgang eben so ist, dass der Papa immer mittwochs das Kind aus der Kita abholt und abends zur Mama bringt, dann darf er das auch und es braucht dazu auch keine besondere Unterschrift von Mama. Oder wenn ihr euch irgendwie anders geeinigt habt bezüglich des Umgangs. Der Papa darf jedoch nicht in "deiner" Zeit das Kind vom Kiga abholen und du darfst es auch nicht tun in "seiner" Zeit.
Dein Anwalt wird aber sicher mit deinem kompletten Fall (den du hier sicher nicht voll ausgerollt hast) besser vertraut sein und seine Antwort wird schon eine Berechtigung haben. Aber irgendwo fehlt da noch etwas in deiner Geschichte.

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Möchtest Du denn, dass dem Vater dies verwehrt ist?

Und falls ja weshalb?

Wenn jemand sein eigenes Kind bei Dritten nicht abholen können soll muss ja gravierendes passiert sein.

Was war dies denn?

Und müsste dann nicht auch das alleinige Sorgerecht "drin"sein?

Oder ist die Frage rein akademischer Natur?

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Erstmal danke an alle die mir geantwortet haben.

Mittlerweile hab ich auch meine Anwältin erreicht.

Es ist so,dass der KV ohne meine Einwilligung,das Kind nicht abholen darf.

Er dürfte auch nicht ohne meine Einwilligung das Kind an einem anderem Ort bringen.
(Urlaub im Ausland)

Natürlich habe ich das alleinige ABR nicht ohne Grund zugesprochen bekommen.Also habe ich auch Gründe,warum mir wichtig ist,dass er sie nicht einfach so abholen darf.

LG