Trennung...Muss mein Mann auch für mich Unterhalt zahlen???

Hallo...
ich trenne mich von meinem Mann und ziehe mit meinem Sohn in eine andere Stadt...Dass er Unterhalt zahlen muss für unseren Sohn ist mir klar, aber muss er auch für mich Unterhalt bezahlen???
Ich habe schon bei der ARGE angerufen und dort die Auskunft bekommen, dass ich den Regelsatz bekomme und die Miete...Das Kindergeld und der Kindesunterhalt wird angerechnet und wenn ich auf 400€ Basis arbeite sind 160€ anrechnungsfrei... Soweit ist mir auch alles klar...
Jetzt sagt aber mein Mann dass er bestimmt für mich auch noch Unterhalt zahlen muss, damit die ARGE weniger an mich zahlen muss....

Stimmt das????????

Wäre lieb von Euch wenn ihr mir weiterhelfen könntet???

LG byluca...

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Huhu!

Ja sicher muss dein Mann auch noch Unterhalt fuer dich zahlen...Es kommt auf seinen Verdienst drauf an...Du bekommst grob gerechnet 1/3 seines Verdinestes und eurer Sohn den regulaeren Satz der Duesseldorfer Tabelle...Hat er nicht genug um das zu decken rechnet man das anderes...Er hat nen Selbstbehalt von 890 Euro und der Rest gehoert dann dir und deinen Sohn...

Das ist so mein Stand der Dinge, hier werden dir aber sicherlich noch mehr nette Urbianer schreiben die das genau wissen...

Alles Gute und LG

Leonie

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Das finde ich zum Kotzen !!! :-[:-[

DU trennst dich von deinem Mann, und er Soll nun Zahlen ??

GEH ARBEITEN !!!!!

Wegen Frauen wie du leben die Meisten geschiedenen Väter an der Armutsgrenze, damit ihr eure Kaffeekränzchen weiterhin abhalten könnt, und einen auf "Ich arme alleinerziehende Mutter" machen könnt. Ihr müsst ja dann nicht aufs Geld achten, müsst auf nichts verzichten, der Ex zahlt ja ......

Geh Arbeiten, und VERDIEN dir deinen eigenen Unterhalt !!!!

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hallo byluca,

das kommt zum einen auf die höhe des einkommens deines verflossenen an und zum anderen darauf, wie alt dein kind ist.

bis zum zweiten schuljahr hast du, sofern du mit niemand anderem zusammen lebst, anspruch auf den gesamten satz unterhalt für dich, bis das kind zwölf ist, wird dann von dir erwartet, dass du halbtags arbeiten gehst und dann wird der betrag um ein (fiktives) einkommen gekürzt.

der volle satz sind etwa drei siebtel des um den kindesunterhalt bereinigten einkommens, also etwas weniger als die hälfte von dem, was übrig bleibt, wenn werbungskosten und der kindesunterhalt gegen gerechnet worden sind.

hoffe ich konnte dir helfen.
ach ja, ab zum anwalt!

lg
elodia