Einklagen Umgangsrecht der Großeltern und Vater

Hallo,
bin alleinerziehend meine Tochter ist 18 Monate, da ich mich schon während der schwangerschaft trennte gab es Schwierigkeiten mit Kindsvater, wollte vaterschaft nicht anerkennen, erst nach gerichtlichem test anerkannt, dann seine Mutter sehr böse zu mir und dem Kind, dann auf einmal nach erwiesener Vaterschaft wollte sie es dauernd sehen, wo ich auch zustimmte, mitlerweile treffen wir uns regelmäßig zum Kaffee Spaziergang u.sw. nun teilten sie mir mit, dass ich vom Gericht ein Schreiben bekäme, wo sie das Umgangsrecht einfordern, was ich unterschreiben soll, was ich jetzt gar nicht verstehe, denn sie sehen ja ihr Enkelkind, zwar bin ich immer dabei, weil ich sie alleine nicht hin lassen möchte, da die Familie leicht außer Kontolle gerät und böse wird in manchen Situationen, haben auch früher ihre Kinder geschlagen u.s.w.
Muss ich da zustimmen? Kann ich mich weigern ? An welche Stellen kann ich mich wenden, die mir helfen?

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Wenn der Schrieb kommt, nix unterschreiben sondern sofort zu einem Anwalt für Familienrecht damit gehen. Wenn Deine Schwiegermutter das Umgangsrecht gerichtlich einklagen will, hat sie mit Sicherheit auch einen Anwalt und alleine wirst Du in der Konstellation leicht über den Tisch gezogen.

Grüsse
BiDi

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Hallo,

bleib entspannt. Das Kind hat ja Umgang mit der Oma, da wird sie sehr wahrscheinlich das Gericht fragen, was sie überhaupt will.

Hat denn der Vater Umgang? Er hingegen hätte schon bessere Chancen einen Umgang einzuklagen bei dem Du langfristig nicht mehr dabei sein wirst.

Einen Anwalt brauchst Du erst, wenn sie klagt.

LG

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ja der Vater hat Umgang, haben es so gemacht, dass er sie alle 14 Tage im Beisein von mir sehen kann, da er mir gegenüber in unserer Beziehung sehr aggresiv war und oft echt ausgerastet ist, z.B. mir eine Schüssel an den Kopf warf, habe ich ehrlich gesagt Angst, sie bei ihm allein zu lassen, er hat aber auch schon oft die Treffen abgesagt.
Aber über Nacht oder für Stunden allein , habe ich ehrlich gesagt Angst.

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Also, fassen wir zusammen, der Vater kümmert sich und wurde noch nie gewalttätig dem Kind gegenüber...

Also gibt es keinen vernüftigen Grund, der gegen einen regelmäßigen Umgang spricht.

Du kannst freuwillig zustimmen - das wäre die kostengünstige Alternative - oder ihn klagen lassen um dann ( mit vermutlich gleichem Ergebniss ) dann eben noch Anwalt - und Gerichtskosten zu zahlen

Agathe

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"da die Familie leicht außer Kontolle gerät und böse wird in manchen Situationen, haben auch früher ihre Kinder geschlagen u.s.w."

Das wäre mir etwas zu allgemein um einen alleinigen Umgang zu verhindern.

Gibt es Anzeichen, dass heute noch geschlagen wird? Und was heißt Familie? Alle waren (und sind noch?) ausnahmslos Schläger die außer Kontrolle geraten?

Hat denn der Vater Umgang und lässt er Eure Tochter mal bei den Großeltern Eures Kindes?

Klagt die Großmutter auf alleinigen Umgang? Oder häufigeren Umgang?

Sie wird ja wohl nicht auf das klagen was sie bereits hat?

P.S.
Die von dir geschilderten früheren Vorfälle (Nichtanerkennung der Vaterschaft, Verhalten der Großmutter bis zur Vaterschaftsfeststellung) sind überholt und haben nichts mehr mit dem jetzigen Umgang zu tun.

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die Anzeichen , dass heute die Familie immer noch aggresiv ist gibt es, überhaupt der Vater, wenn er Alkohol getrunken hat, und die Mutter, wenn man nicht ihrer Meinung ist.
ich weiß nicht auf was sie überhaupt klagt, sie hat mir mitgeteilt, dass sie eben dieses Umgangrecht gerichtlich fordert, das hätte aber nicht gegen mich zu sprechen, sie will es halt nur schriftlich, was ich nicht verstehe, da sie sie regelmäßig alle 2-3 Wochen für circa drei Stunden sieht.

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Hat der Vater Umgang? Willst Du diese Frage nicht beantworten?

Trinkt er Alkohol bei dem Umgang und wird dann gegen Eure Tochter gewalttätig?

Eine komplett aggressive Familie die ein 1,5 Jahre altes Kind schlägt/schlagen würde wäre schon sehr ungewöhnlich.

Was macht den die Schwiegermutter konkret mit ihrem Enkel, wenn dieser nicht ihre Meinung teilt? Was lief denn bei den bisherigen begleiteten Umgängen alles konkret schief? Nenne doch mal ein paar Beispiele.

Wann dürfte denn die Großmutter ihren Enkel mal alleine haben? Welche konkreten Voraussetzungen müssten denn Deiner Meinung nach noch von ihr erfüllt werden?

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Zahlt er Unterhalt für das Kind und für dich?

Gruß

Manavgat

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Nein, das Zahlt der Staat für das Kind

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Dann solltest du mal ganz dringend ihn und natürlich diese Großeltern mithilfe einer Anwältin auf Unterhalt verklagen!

Gruß

Manavgat

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http://www.lawyers-poppe.de/publikationen_details.php?Kunde=405&Modul=13&Art=0&ID=303&GID=118

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Danke für den Link. war sehr aufschlussreich

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Ich gehe ja mal davon aus das dein Kind noch sehr klein sein wird? Ich denke das die Großeltern und auch der KV nicht verlangen können das du ihnen die Kleine alleine gibst, wenn sie erst ein paar Monate alt ist. Natürlich wird deine Tochter auch größer und dann wirst du, sofern keine triftigen Gründe dagegen stehen, deine Tochter auch dem KV ohne dich überlassen müssen.

Stehst du mit dem Jugendamt in Kontakt? Ich würde vorerst, auch aufgrund deiner Schilderungen über den KV, den Kontakt über das JA laufen lassen. Damit die auch sehen, das er ständig Termine nicht einhält, keinen Unterhalt zahlt etc.

Und zur Oma, sorry, aber da du ihnen ja Umgang gewährst würde ich den Gang zum Gericht als Angriff sehen und wenn das meine Tochter wäre, würden sie diese erst wieder sehen wenn das vor Gericht geklärt ist und sie auch überhaupt Umgang zugesprochen bekommt... Und auch hier würde ich das alles über das JA laufen lassen und auch dem JA mal mitteilen das sie Ihr eigenes Kind schläft etc.

Auch wenn oft über das JA geschimpft wird, denke ich dass, wenn man mit ihnen gut mitarbeitet, es doch sehr hilfreich sein kann.

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danke für deine Antwort, hat mir sehr gut getan
LG