Vaterschaftsanerkennung- Sorgerecht - Hartz4

Hallo, ich brauche dringend Hilfe!

Ohne zu sehr in die Details zu gehen, denn die Geschichte ist sonst urig lang...

Ich stecke in dem Dilemma, dass ich im vierten Monat schwanger bin, mein Freund mich jetzt vor die Tür gesetzt hat auf eine sehr unschöne Art. Er ist zudem gewaltätig, sprich, er hat mir schon ins Gesicht gespuckt, meinen Kopf auf den Küchentisch raufgehauen, mich oft "durchgeschüttelt", auf den Boden geworfen, gegen die Wand etc. Er war früher nie gewaltätig. Das "erste Mal" angeblich bei der Trennung mit seiner Ex. Ich habe leider eine Szene auch mal mitbekommen. Sie war zwar provokant, aber seine Reaktion hat mich viel mehr erschüttert. Leider wohl nicht genug, um gleich wegzulaufen vor diesem Mann. Es ist das klassische, dass er sich ja dann auch dafür schämt, dennoch betont er manchmal, dass das nicht er sei, sondern aus ihm gemacht wird, weil man ihn provoziert. Ich bin im strudel gewesen, dass irgendwann anzuehmen, mir teilweise die Schuld zu geben etc....halt der Klassiker, aus dem ich mich endlich langsam angefangen ahbe zu befreien und nie gedacht hätte, das ich mal da reinrutsche. er legt allerdings viel wert auf seine "Vaterroll" und sein "REcht" auch ein Vater für das Kind zu sein. Klingt erstmal toll, aber in Anbetracht des Psychowahnsinss für mich unverantwortlich mit ihm das Sorgerecht zu teilen, und nicht mal das Umgangsrecht halte ich für angemessen. Zudem redet er auch nur über das was für das Kind gut wäre, sondern nur von sich selber, er als Vater, Vaterrolle und sein Recht. Das Problem:

Wenn ich die VAterschaft nicht anerkenne, dann bekomme ich kein Harzt4 in der Zeit wo ich Urlaubssemester von der Uni nehmen muss während der Elternzeit. Ich bin aber darauf angewiesen. ERkenne ich ihn als Vater an, dann hat er das Recht auf das geteilte Sorgerecht (nach den neuen Gesetzten). Das Unterhaltsgeld ist mir egal. Ich kann gut darauf verzichten, wenn ich damit garantiert bekomme kein Sorgerecht mit ihm teilen zu müssen. Was macht man denn da? Ich finde das neue Gesetzt toll für all die Väter, denen es schwer gemacht wurde, aber was passiert in anderen Fällen. Das kann doch nicht sein oder? Es geht mir hier ja nicht um eine persönliche Kränkung und RAche, sondern einfach mal um die Sicherheit. Er möchte sogar bi Januar oder Februar nichts mit mir zu tun haben, und erst dann nur so weit, dass er seine Rolle als VAter mit mir besprechen möchte Anfang nächsten JAhres, die er ja auch voll und ganz haben will. Er ist ja jetzt schon eigentlich VAter (inoffiziell, also ohne Anerkennung), aber er handelt ja null danach. Ich sage ja auch nicht, dass ich jetzt bis Januar mal schön noch weiter mal mein Bierhcen trinke und n bißchen rauche, und dann erst im nächsten Jahr, wenn ich dann schon im 6-7 Monat bin mal meine Mutterrolle ernst nehmen.

Hilfe! Was macht man da?

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"aber was passiert in anderen Fällen."

Väter die dem Wohl des Kindes schaden erhalten auch heutzutage kein Sorgerecht.

Ziel muss es doch aber sein, dass wie in anderen Ländern erstmal beide Elternteile mit de Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht haben. Verheiratet hin oder her.

Und wer unfähig ist bekommt es dann halt weggenommen.

Für den der etwas von Gleichberechtigung und Gerechtigkeit hält muss das eine Selbstverständlichkeit sein.

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Erst mal ist es ja so das sie bevor er das Sorgerecht bekommt sie noch mal gefragt wird ob was dagegen spricht.
Und diesem Sachverhalt wird er es nicht bekommen auch nicht nach dem neuen Gesetz was auch gut ist.
Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tuen weil wenn es rein um Gerechtigkeit zwichen Mann und Frau geht dann sind wir auf beiden Seiten noch lange von Gerechtigkeit entfernt.
Und Nein ich werde dir auf deine Frage die jetzt bezüglich meiner Antwort kommt nicht antworten weil du nur fragst und nichts stehen kannst lassen kannst.

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Habe ich behauptet, dass er das Sorgerecht bekommen soll?

Wenn er nicht sorgerechtsfähig ist sol er es selbstverständlich nicht erhalten.

Der richtige Weg, und das war allgemein gemein, wäre aber, dass das gemeinsame Sorgerecht automatisch exisitiert und dem weggeniommen wird der es nicht verdient.

Und wenn Du nicht verstehst, dass das alles mit Gerechtigkeit zu tun hat, dann ist das traurig.

Und dein "Gerechtigkeit zwischen Mann und Frau sind weit entfernt" ist an Pauschalität wenig nachvollziehbar.

Und wenn Du Fragen nicht beantworten willst solltest Du besser darlegen was an den Fragen falsch und unangemessen ist.

Warum fehlt es daran?

Ich stelle gerne Fragen deren ehrliche Beantwortung Widersprüche aufzeigen würde. Warum werden die dann wohl so gerne nicht beantwortet?

Da geht ein "weil Du nur fragst antworte ich nicht" leicht von den Lippen.

Ob das Ganze auf Dich passt musst Du wissen? Bis jetzt habe ich dich nicht als Drückeberger auf dem Radar, der Fragen penetrant ausweicht.

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Hallo strangeways,

ich muss sagen du hast sehr viel geschafft. Auch wenn er dich vor die Tür gesetzt hat, hast du erkannt das du in einer Gewaltbeziehung warst. Du hast erkannt das du teilweise die Schuld für sein Verhalten bei dir gesucht hast obwohl du keine hattest.

Ich kann auch deine Ängste wegen eurem Kind verstehen. Ob er das geteilte Sorgerecht bekommt oder nicht mag ich nicht beurteilen. Ich gehe aber davon aus das wenn du gute Argumente hat es es nicht bekommen wird. Vielleicht solltest du dich auch von einem Anwalt vertreten lassen und in dem Zusammenhang auch gleich prüfen lassen ob du ein Unterhaltsanspruch gegen ihn hast.

Deinem Kind den Umgang mit seinem Vater zu untersagen wirst du nicht hin bekommen. So schwer es auch ist Vater und Kind haben ein Recht auf gemeinsamen Umgang. Da du Angst hast würde ich dir raten versuch beim JA vorzusprechen und erkundige dich ob die Möglichkeit für betreuten Umgang besteht. Ich würde an deiner Stelle auch einen Umgang in deiner Wohnung ablehnen, weil ich einfach die Gefahr sehe das es wieder zu Gewaltszenen kommen kann.

Den KV als unbekannt anzugeben ist eine Persohnenstandsfälschung die strafbar ist.

Wenn du möchtest kannst du mich auch gern über VK anschreiben.

FG blaue-rose

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Hallo,
einen Umgang kann man sehr wohl auschließen und dies tun auch Gerichte.
Es wird hier zwar oft geschrieben das jeder Arschlochvater Umgang bekommt aber dies kann ich nicht bestätigen da hier bei uns das Gericht sehr wohl noch schaut und zwar auf das Kind und nicht mit Gewalt etwas durch setzt was dem Kindeswohl mehr schadet wie nützt.

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Mal ganz abgesehen davon, dass eine falsche Angabe in der Geburtsurkunde strafbar ist - ER weiß dass er der Vater ist und kann vorGericht die Vaterschaft feststellen lassen. Du hast eigentlich gar keine Wahl und genauso sollte es auch sein. Denn in den Dokumenten sollte immer die Wahrheit stehen. Und zwar die ganze Wahrheit.
Das Sorgerecht bekommt man hingegen nicht so einfach. Der Vater kann es beantragen, aber als Mutter hast du schon noch die Möglichkeit, Gründe zu nennen, die dagegen sprechen und dann entscheidet das ein Gericht.

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Ich würde auch nie eine falsche Angabe machen. Und das nicht nur, weil ER es weiß und ich Angst habe, dass es dann rauskommt. Ich halte es einfach nicht für korrekt. Ich halte auch nichts davon meinem Kind zu verschweigen wer der Vater ist und daraus ein Tabuthema zu machen. Mir geht es hier wirklich um Ehrlichkeit und Gerechtigkeit. Ich will mit keinen "Tricks" ihm das Sorgerecht vorenthalten, aber (und das mag daran liegen, dass ich ja bisher auch keine Erfahrung damit habe, aber manchmal so Horrorgeschichten höre oder lese) ich habe kein prinzipielles Vertrauen in das "System" und das es tatsächlich zum Wohle des Kindes entscheidet.

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An deiner stelle würde ich vermutlich um meiner eigenen Sicherheit Willen, behaupten ich habe einen onenightstand gehabt, wisse weder Namen noch Wohnort, Sex nach dem clubbesuch und fertig.

Problem: du musst lebenslang bei dieser Version bleiben, läuft der kV zum Jugendamt dann kriegst du ein Fettes Problem und jeder Sachbearbeiter auf dem Amt hält dich für eine schlampe...

Alternativ: du gibst ihn als kV an, forderst offensiv Unterhalt für dich und das Kind und zeigst diesen Drecksack wegen Körperverletzung an. Nachteil hierbei: es könnte lebensgefährlich werden.

Entscheide dich für das eine oder das andere und zieh es durch.

Gruß

Manavgat

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Ja, die erste Variante kommt für mich nicht in Frage, da ich mit so einer Lüge nicht leben könnte. Vor allem nicht vor meinem Kind. Ich bin selber in einer Familie mit Tabus und so "Familiengeheimnissen" aufgewachsen und ich fand das sehr belastend. Ich wünsch mir für mein Kind etwas anderes, mehr Vertrauen, vor allem in die Menschen, die ihm/ihr nahestehen werden, und damit eben auch mehr (Selbst)Sicherheit.

Über die genannte Alternative habe ich auch schon nachgedacht. Es gab auch schon Stimmen in meinem Freundskreis, die mir das geraten haben. Ich weiß halt nur nicht wozu es führen sollte, außer das es aktenkundig werden würde. Beweisen kann ich ja nach wie vor nichts. Er hat zwar auch seine Ex angegriffen, aber die würde sich eher weigern auszusagen. Das hat viel mit ihrer Pesönlichkeit und deren (15jährigen) Geschichte zu tun und eben damit, dass sie bereits eine 4 1/2 jährige Tochter haben. Die KM hat gesagt, dass sie auch auf ihn angewiesen ist wegen der Betreuung des Kindes ,und auch wenn sie es problematisch findet mit ihm das geteilte Sorgerecht zu haben, fühlt sie, dass sie sich damit arrangieren muss. Sie steckt noch sehr in dem "sich anpassen", ihn "in Schutz nehmen"....obwohl sie sogar in der Psychatrie war, weil sie mit der Situation nicht mehr klargekommen ist. Sehr ambivalent, denn sie verflucht ihn auch zur gleichen Zeit. Dennoch bewegt sie sich immer wieder mal zurück und redet sich so manches "schön". Weil ihm sehr viel an dem Sorgerecht deren gemeinsamen Tochter liegt, denke ich, dass es eventuell gar nicht so gefährlich werden könnte. Obwohl...vielleicht doch, wie gesagt, er ist unberechenbar. Ich war ja am Ende sehr überrascht zu was er in der Lage ist, also hast du wohl doch recht, dass es sehr gefährlich werden könnte. Ja, doch. Wenn er sich provoziert fühlt, dann sieht er darin eine Legitimation zu zerstören. Und was "provozieren" bedeutet legt er ja für sich selber fest. Und das kann u.U. sogar eine Kleinigkeit sein. So ist zumindest meine Erfahrung.

Dein letzter Satz macht mir aber irgendwie Mut...oder so was eher wie der Drang nach dem Gefühl der Entschlossenheit. Danke.

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Hallo,

wieso solltest du kein Alg II bekommen?

Oder meinst du, du willst ihn als Vater nicht angeben?
Nun, aber er ist es doch, oder?
Alg II hat erstmal nichts damit zu tun, welches Sorgerecht oder Umgangsrecht ihr vereinbart, nicht einmal, ob er in der Geburtsurkunde steht.

Du musst/solltest ihn als Vater angeben, aber mit offenen Karten spielen, dass du Angst vor ihm hast. Auch gegenüber dem Jugendamt, wo du ja Unterhaltsvorschuss beantragen musst (oder zahlt er?).

Um dich zu beruhigen: selbst wenn du ihn verschweigst, was ich persönlich für keine so gute Idee halte (wie schon gesagt, du musst dann auch bei der Version bleiben, und immer wenn eine Frau uns angibt, sie wisse nicht wer der Vater ist, wissen WIR, dass das eh nicht stimmt und sie Angst vor dem Kindvater hat....du bist leider nicht die Einzige der es so geht)...das schlimmste, was dir im Alg II passieren kann, ist, dass man dir fiktiv den Unterhaltsvorschuss anrechnet...

LG
Yanis

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Hej Yanis,

vielen Dank für deine Antwort.

Was heißt, dass man mir fiktiv den Unterhaltsvorschuss anrechnen würde?

Ach so, also Eintragung in die Geburtsurkunde hat nichts mit der Angabe beim Amt zu tun? Also, ich kann ihn ruhig beim Amt angeben ohne mich dazu zu verpflichten ihn auch in der Geburtsurkunde nennen zu müssen? Und dass nur die Eintragung in der Geburtsurkunde als "Vaterschaftsanerkennung" bezeichnet wird? Sorry, dass ich so viel frage, aber ich bin ein wenig verwirrt wie das alles zusammenhängt.

Nein, ich hatte nie vor ihn NICHT beim Amt anzugeben und irgendetwas zu verschweigen. Dafür bin ich tatsächlich zu ehrlich. Mir geht es nur darum, dass ich verhindern möchte, dass durch das Angeben beim Amt, das auch eine Vaterschaftsanerkennung gleich kommt, die wiederum bedeuten würde, dass er ein Recht auf geteiltes Sorgerecht hat (eben aufgrund der krassen Situation). Das wäre ein absolutes Dilemma für mich. Wenn es dem Amt nur darum geht zu schauen, ob er zahlen muss/kann oder wie auch immer, ohne dass das was mit dem Umgangsrecht/Sorgerecht/VAterschaftsanerkennung zu tun hat, dann wäre ich auf jeden Fall um einiges beruhigter. So habe ich das zumindest jetzt von dir verstanden. Oder?

Warum sagt man dann den Frauen, die den Vater nicht angeben wollen, nicht einfach, dass sie nichts zu befürchten haben? Oder ist das dann "zu spät" weil sie schon ihr Häkchen gemacht haben? Und würden sie es nach der Info revidieren sie aufgrund der zuerst gemachten Falschaussage sanktioniert werden?

LG

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Leider habe ich gerade das hier in einem anderen Forum gelesen:

"Die Arge zwingt dich aber auch die Vaterschaftsanerkennung/Unterhaltseinklagung vorzunehmen. Das war bei mir der Fall (nach über 3 Jahren)."

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Hallo,
erstmal vorneweg: Hut ab #pro Du hast dich aus den Fängen dieses Mannes gerettet, das schaffen nicht alle Frauen, die Gewalt erfahren.

Zu deinen Fragen. Ich bin in einer ähnlichen Situation gewesen wie du als meine Tochter kam. Sobald du einen Hartz 4 Antrag stellst für dich und dein Kind, bist du verpflichtet die Vaterschaftsfrage aufzuklären bzw. aktiv mitzuwirken. Das bedeutet in deinem Fall, dass du ja den Vater kennst und ihn deshalb auch zu benennen hast. Natürlich mag es Fälle geben, die kennen wirklich keinen Namen oder sonstiges von dem Vater des Kindes. Aber mit der Vorgabe "zerfleischt" dich das Amt regelrecht und setzt dich so unter Druck, damit du dich ggf. doch verplapperst. Außerdem würde die Auszahlung sich ewig hinziehen.
Wenn du den Vater benennen kannst hast du ihn schriftlich aufzufordern, die Vaterschaft anzuerkennen und die Nachweise dafür beim Amt vorzulegen. In deinem Fall wird er das ja sicherlich eh von allein tun.

Dann hast du (egal was er verdient) ihn schriftlich aufzufordern, Unterhalt für das Kind und eventuell auch für dich zu zahlen. Vordrucke gibt das Amt hier den Betreffenden immer mit. Auch das muss man dann nachweisen.

Dem Amt geht es ausschließlich darum, ob er zahlen kann oder nicht. Sorgerecht und/oder Umgangsrecht ist denen völlig gleich.

Auch die Unterhaltsvorschusskasse arbeitet nur mit dem Einkommen des Vaters. Denen ist es auch relativ gleich, wie ihr den Umgang gestaltet.

Du hast verständlicherweise Angst davor, mit ihm das Sorgerecht zu teilen. Ich würde dir empfehlen zu einer Mütterberatungstelle zu gehen (Caritas, Mutter-Kind-Stiftung, Pro Familia) und dich dort beraten zu lassen. Bitte darum, dass das Ganze dokumentiert wird, damit später nicht gefragt werden kann, warum alles erst so spät ins Rollen kam.

Dann würde ich abwarten, bis er sich seine Rechte einfordert. Im Moment ist es ja so, dass er das gemeinsame Sorgerecht beantragen muss und du dann zustimmen kannst oder Gründe dagegen anbringen kannst. In dem Fall lass dich von der Beratungsstelle und vielleicht auch von einem Anwalt ausgiebig beraten.

Ein Umgangsrecht wirst du ihm nicht verbieten können. Es ist sein Kind und die beiden haben ein Recht darauf sich zu sehen. Allerdings musst du ihn nicht bei dir in der Wohnung ertragen. Du musst ihn unter den Umständen nichtmal sehen. Es gibt die Möglichkeit auf betreuten Umgang durch das Jugendamt.

Nur in ganz wenigen Fällen wird der Umgang ausgeschlossen. Da muss der Kindsvater aber das Kindeswohl extrem stark gefährden.

Ich würd an deiner Stelle nun ersteinmal abwarten. Sprüche klopfen kann er ja nun viel. Lass mal die Zeit ins Land gehen, konzentrier dich ganz und gar auf dein Kind und dich. Er ist selber schuld, kriegt nun sooo viel gar nicht mit. Und wenn dein Kindchen erstmal da ist, lässt du dich nicht ärgern. Bleib ruhig, dann bist du ihm überlegen. :-)

Alles Gute.