Wann GSR einklagen/beantragen ?

Hallo,

es geht um ein Kind, 5 Jahre.
Die Eltern haben sich getrennt, da war die kleine kurz vor dem 2. Geburtstag.
Als sie 3 wurde, brach der Kontakt aufgrund eines Rosenkriegs zwischen den Eltern für fast 2 Jahre komplett ab.

Der Vater hat dann letztes Jahr, kurz vor dem 5. Geburtstag des Kindes mittels JA und RA versucht Kontakt aufzubauen und das ohne Streitereien und Krieg.

Der Anfang war schwer, Konflikte,Machtspielchen, Missgunst und Eifersucht.

Aber durch, von den Anwälten geregelten, Umgangsregeln klappt es nun seit Januar gut und es findet geregelter Umgang statt.
Die Eltern klären das meiste über SMS, telefonieren selten mal oder besprechen kurz und knapp Dinge bei der Kindsübergabe im Hausflur.

Der Vater wird nicht wirklich über das Kind informiert, auch wenn dies vereinbart war.
Über Erkrankungen und Co wird er nicht informiert, nicht über Kindergartenaktivitäten oder Entwicklung des Kindes usw.
Alles nur sporadisch oder gar nicht, da die Mutter dies einfach gar nicht für so wichtig erachtet, da SIE ja Bescheid weiß und gar nicht daran denkt, dass es für den Vater, der sein Kind nur alle 14 Tage sieht auch relevant wäre.
Sehr Schade, da wirklich das Interesse groß ist und dauernd für jede Info wochenlang gebettelt wird.

Nun ja..

Frage:

Der Vater möchte genau die gleiche Verantwortung und Sorge für das Kind tragen, wie die Mutter.
Er möchte uneingeschränkter Informationen über das Kind erhalten können (z.B. gibt KIGA keine Auskunft über Veranstaltungen oder Entwicklung der kleinen) und sich kümmern können, ohne dauernd um Unterschriften zu betteln, die er dann eh nicht bekommt (z.B. Reisepass für Urlaub... die Mutter kümmert sich nicht... "dann gibt es leider keinen Urlaub"
Er will sich kümmern können, wie die Mutter auch, ohne betteln zu müssen. Er möchte mit einbezogen werden und gemeinsam mit der Mutter Entscheidungen treffen.
Dies will er nicht um der KM das Leben schwer zu machen, sondern um am Leben des Kindes "richtig" teilhaben zu können.
Das Engagement ist leider nur auf seiten des KV sehr groß... da es der Mutter, so wie es scheint, gar nicht passt, dass der Umgang mit dem Kind so gut klappt...

Wann würdet ihr meinen, wäre ein angemessener Zeitraum das GSR zu beantragen.
Es ist noch etwas früh vll.
Aber nächstes Jahr vll. beim JA Infos dazu einholen?
Oder wäre das nach der 2 jährigen Pause zu früh?
Wäre das nach einem Jahr regelmäßigem Kontakt und Engagement ein Grund das GSR zu verwehren?
Weil der Vater fälschlich dachte, der Kontaktabbruch wäre besser fürs Kind, welches deutlich unter dem Rosenkrieg gelitten hat?

Nur um das direkt zu sagen, es ging hier nie um: "Kein Bock auf die Verantwortung"
Es wurde und wird immer zeitig der Unterhalt gezahlt, viel für das Kind getan und "versucht" zu ermöglichen. Das Kind wurde immer geliebt und schmerzlich vermisst in den 2 Jahren.
Nur bei kleinsten Kontaktaufnahmen mit der Mutter, wurde sofort spürbar, dass Zorn und Frust noch groß sind und leider wurde dies immer vor dem Kind ausgetragen und auf dessen Schultern abgeladen.

Das wollte der KV einfach nicht mehr und hoffte, dass nach einiger Zeit Ruhe einkehrte...dies war ja leider erst nach JAHREN der Fall... und nun klappt es ja endlich.

Vielleicht hätte man ja eine Chance auf das GSR, der Vater hätte dann jedenfalls das Gefühl endlich als gleichwertiger Elternteil akzeptiert zu sein. Jetzt fühlt er sich immer wie der "Erzeuger" der zahlen darf, aber sonst nur Ja, Amen sagen und Lächeln muss...

LG

Luna

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Hallo,
Der Vater soll seinen Anwalt diesbezüglich befragen. Es ist vielleicht sinnvoll zu überlegen, ob es nicht besser wäre erst einmal das komplette Umgangsrecht (auch der Reisepass gehört dazu) sicherzustellen und notfalls vor Gericht deswegen zu gehen - dann aber darauf zu achten, dass bereits im Urteil ein Ordnungsgeld festgesetzt wird bei Nichtbeachtung. Und ganz wichtig wäre auch noch ein besserer Kontakt zur Mutter. Das GSR bekommt er derzeit nicht, wenn gar keine kommunikative Ebene zwischen den Eltern besteht.
Ansonsten ist er vom Informationsfluss voll auf die Mutter bzw. die Kleine angewiesen. Wenn die Mutter im Kiga sagt, dass der Vater keine Infos bekommt, dann bekommt er keine. Sorgerecht hin oder her...keine Erzieherin setzt sich über den Willen der sorgeberechtigten Mutter hinweg, die das Kind die gesamte Zeit allein erzieht.

2

durch die gemeinsame elterliche Sorge, kann der Vater lediglich Informationen vom Arzt oder der Kita erhalten,
Schalten und walten wie es ihm aus seiner Sicht richtig und gut erscheint, kann er dennoch nicht.
Denn das Kind lebt bei der Mutter und bei ihr liegen die Entscheidungen des täglichen Lebens.
Das heißt konkret das der Papa bei der Schulanmeldung ein Wort mitreden darf, beim Beantragen vom kinderausweis und bei OP´s die nicht unter Notversorgung laufen.

Er selber kann immer noch nicht allein einen Kinderausweis beantragen, denn der bedarf der Unterschrift beider Eltern.

Und ja die 2 Jahre Kontaktabbruch können ihm auf die Füße fallen, wenn die Ex glaubhaft erklärt bekommt, dass er aus Desinteresse usw den Kontakt abbrach.

Ich denke er sollte ruhig die gemeinsame elterliche Sorge beantragen(dauert ja alles seine Zeit), aber er soll sich nicht zuviel davon versprechen.
Seine Möglichkeit Einfluss zu nehmen bei einem Wochenende aller 14 Tage ist gering und seine Entscheidungsbefugnis bezieht sich wie gesagt nicht auf Dinge des täglichen Lebens

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Also der Umgang funktioniert ja, da es ja über die Anwälte geregelt wurde.
Das Gericht konnte vermieden werden, da die KM dann kurz vor knapp doch endlich mal eingelenkt hat.

Sie hat, glaube ich gemerkt, dass sie es letztendlich nicht verhindern kann.

Zu der fehlenden Kommunikationsbasis.
Das ist ja z.B. , wenn es nur von der Mutter verhindert wird, erst Recht ein Grund zur Überprüfung, ob das gemeinsame Sorgerecht nicht erst recht sinnvoller wäre.

Und er würde auf jeden Fall Infos bekommen vom KIGA, er hat ja erfragt und die sehen gar keinen Grund NICHTS zu erzählen, nur weil die Mutter es dann nicht wollen würde.
Er ist ja vom Namen dem KIGA schon bekannt.

Nachweisen, dass der Vater den Umgang aufgrund von mangelndem Interesse abgebrochen hat, kann die Mutter ja nicht 100%

Das ist ihre Vermutung, mehr aber auch nicht und das ist ja eigentlich nicht ausreichend.

Na ja, wir werden wohl nächstes Jahr mal das JA aufsuchen und uns erst dort beraten lassen und dann zu gegebener Zeit nochmals einen Anwalt aufsuchen :)

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>>> Na ja, wir werden wohl nächstes Jahr mal das JA aufsuchen und uns erst dort beraten lassen <<<

Wieso "Wir"?

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