bezahlt Jugendamt auch wenn die Oma "Tagesmutter" macht ?

Hallo !!


Ich bin alleinerziehend mit meinen beiden Kids und arbeite jetzt 18 STd die Woche ! Nun habe ich das Glück, dass meine Mutter in der Zeit auf die beiden aufpassen wird, musste allerdings ihren Nebenjob aufgeben weil ich total unregelmäßige Arbeitszeiten habe...........normalerweise würde mir in meiner Situation ja eine Tagsmutter zustehen, die vom Jugendamt bezahlt werden würde................würden die denn auch meiner Mutter etwas geben ??? Weil sie ja wegen mir ihren Nebenjob aufgegeben hat.........oder geht das bei Verwandten grundsätzlich nicht ???



Hoffe, mir kann jemand weiterhelfen........#gruebel

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Bei uns in Leverkusen gibt es seit dem 01.01.2006 eine neue Regelung.
Und zwar bezahlt das Jugendamt nur noch die Tagesmutter wenn es eine vom Jugendamt geprüfte Tagesmutter ist. Hier muss man seit neuestem eine praktische und schriftliche Prüfung ablegen.

Ich denke mal, dass einfach zu viele Leute das JA mit der Masche "Tagesmutter" beschissen haben.

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das problem hatte die schwester meines schwagers auch, er hatte schon 3 tageskinder und wollte auch das kind seiner schwester betreuen, damit die arbeiten gehen kann, aber aufgrund der verwandtschaft hat das jugendamt die kosten nicht übernommen.

gruß, liisa

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bei verwandten geht das nicht, ich wollte auch die tagesmutter für meinen neffen machen, aber das hat das JA abgelehnt weil familie so was für umsonst machen muss.

Ist bescheuert aber ist so#kratz