Unterhaltsvorschuss

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Vielleicht kennt sich Jemand hier damit aus.

Ich bin alleinerziehende Mutter und der KV zahlt keinen Unterhalt.

Ich lebe mit meinem Sohn von Bafög (bin Studentin), Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Alleinerziehenden Mehrbedarf vom SGBII.

Nun meine Frage. Ich habe einen neuen Freund, der gerne mit uns zusammen ziehen möchte.

Das ich dann den Alleinerziehenden Mehrbedarf verliere ist mir schon klar, aber wie steht es mit dem Unterhaltsvorschuss? Der KV zahlt ja nicht für sein Kind und besucht ihn auch nur selten.

Kriege ich dann weiterhin Unterhaltsvorschuss? Denn mein neuer Freund kann uns nicht alle durchbringen, da er im Moment selbst noch studiert und zum geplanten Zeitpunkt des Zusammenziehens dann in seinem Referendariat 900euro verdienen wird, von denen er leben und sich versichern etc. muss.

Nun überlege ich, ob ich das wirklich machen soll?

Wer kann mir einen Rat dazu geben?

lg

1

Hallo,

ja den Unterhaltsvorschuss bekommst du auch dann weiter, wenn ihr zusammen zieht.

Mein Freund hat auch einen Sohn zusammen mit seiner Ex ... er kann keinen Unterhalt zahlen(wir haben 2 kinder zusammen und er ist Geringverdiehner) und sie bekommt Unterhaltsvorschuss. Sie ist mit ihrem neuen Freund zusammen gezogen und bekommen auch ein Kind zusammen.
Wir bekommen immer nur einen Brief , wo drin steht um wieviel sich der Unterghaltsvorschuss erhöt.

Deinem Kind steht das Geld zu und es hat nix mit deinem neuen Partner zu tun und ob ihr zusammen zieht. Der Unterhaltsvorschuss ist ganz allein für dein Kind.

LG
Susi

7

Lass das mit dem Zusammenziehen bleiben. Ihr werdet alle weniger Geld haben! Das ist es nicht wert.

Gruß

Manavgat

19

Also, wie das so aussieht gibt es da geteilte Meinungen und es kommt darauf an, wie man das Gesetz auslegt.

1. Das Gesetz heißt:"Gesetz zur Sicherung
des Unterhalts von
Kindern allein stehender
Mütter und Väter
durch Unterhaltsvorschüsse
oder -ausfallleistungen
(Unterhaltsvorschussgesetz)"

So da steht für ALLEINERZIEHENDE!!!!!

Hier die Definition von Alleinerziehende:
Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.


Da steht NICHT DAUERND GETRENNT LEBEND. Das heißt, wenn jetzt dein freund zu dir zieht, dann bist du nicht mehr Alleinerziehend.

Und hier nochmals ein passus:

kein Leistungsanspruch?
Der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist ausgeschlossen, wenn
beide Elternteile zusammenleben
in der häuslichen Gemeinschaft von Kind und alleinerziehendem Elternteil auch ein Stiefvater oder eine Stiefmutter lebt
das Kind nicht von einem Elternteil betreut wird, sondern sich in einem Heim oder in Vollzeitpflege befindet
das Kind teilweise von dem anderen Elternteil betreut wird und bei diesem seinen Lebensmittelpunkt hat
der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskünfte zu erteilen
die Mutter eines Kindes bei der Feststellung der Vaterschaft nicht mitwirkt
der andere Elternteil die Unterhaltspflicht durch Vorauszahlung erfüllt hat
von zwei gemeinsamen Kindern je eines bei einem der Elternteile wohnt und jeder der Elternteile für den vollen Unterhalt des bei ihm lebenden Kindes aufkommt
das Kind gegenüber einem Mitglied der im Bundesgebiet stationierten Truppen der NATO-Streitkräfte oder des zivilen Gefolges dieser Truppen unterhaltsberechtigt ist.

Da steht auch wenn ein Stiefvater bei der Alleinerziehenden lebt, so kann man davon ausgehen, wenn ihr eine Beziehung führt und in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, dann ist dein Freund auch der Stiefvater des Kindes.

hier nochmal zum nachlesen:

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=163&mode=&order=0&thold=0


Liebe Grüße alpha


20

was hat der nichtkindsvater damit zu tun? ob heirat oder nicht
der neue mann hat doch am wenigsten mit dem unterhalt zu tun oder?

ich finde das ganz schön unfär der neuen beziehung solche steine in den weg legen
lg stephanie

23

Hey du! Ich bin 23 und Mutter von einem zwillingspärchen im alter von 9 Monaten. Ich bekomme auch Unterhaltsvorschuss vom JA, da der Vater sich nicht für seine Kinder interessiert. Ich lebe auch in einer neuen Beziehung u hatte das gleiche Problem. Wir wohnen zwar noch nich zusammen, aber wenn wir zusammen ziehen, bekomme ich weiterhin mein Vorschuss, da mein neuer Partner nix mit meinen Kindern zu tun hat. Ich bekomme erst keinen Vorschuss mehr, wenn mein neuer Partner die Kinder atoptieren möchte oder der Kindsvater von sich aus zahlen würde. Also brauchst du dir keinen kopf machen, du bekommst weiterhin dein Vorschuss, da dein neuer Partner nicht verpflichtet ist, dein Kind zu unterstützen.