halbes Kindergeld abziehen vom Unterhalt?

Hallo,
darf der KV vom Kindesunterhalt das halbe Kindergeld abziehen,auch wenn ich das alleinige Sorgerecht habe und er das Kind nie sehen will,bzw.bei sich hat?
Danke fürs Antworten!

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Hallo!

Was der KV alles kann, weiß ich nicht so genau - aber ich hab in meiner Ausbildung zur Rechtspflegerin vereinfachte Unterhaltsfestsetzung gemacht und da wird auch das halbe Kindergeld abgezogen, egal, wer welches Sorgerecht hat. Von daher halte ich das für gut möglich.

LG
Steffi

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Dem KV steht die Hälfte des Kindergeldes zu.

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Hallo,

mir wurde es vom Jugendamt so erklärt, dass die Höhe der Anrechnung des Kindergeldes vom Gehalt des Vaters abhängt. Verdient er gar nichts, bzw. nur so wenig, dass er kaum Unterhalt zu zahlen verpflichtet ist, wird wohl bis zur Hälfte des Kindergeldes angerechnet. Der Vater meiner Tochter verdient so viel, dass der Mindestbetrag aus der BerlinerTabelle zahlt, da wird dementsprechend nur ein kleiner Betrag (ich glaube ca. 20 €) angerechnet. Genaues dazu kann Dir aber das Jugendamt sagen.

LG Anja

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http://www.mdr.de/hier-ab-vier/guter-rat/1626841.html

schau mal da steht alles schön drin , muß gestehen mir fiel grade auch die kinnlade runter , weil wenn sich ein vater nicht kümmert wie bei uns das der noch sowas abziehen kann , unglaublich oder ??? man erzieht das kind hat alle kosten und die männer kümmern sich um nichts .

nicht ärgern , hoffe der link hilft dir !!

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Hallo,

der Vater meines Siefsohnes kümmert sich auch nicht und kann trotzdem die Hälfte des Kindergeldes auf seinen Unterhalt anrechnen lassen.
Meine Frau bekommt trotzdem volles Kindergeld und der leibl. Vater muss aufgrund seines Einkommens 160 % des Regelsatzes zahlen. In Endeffekt zahlt er also mehr als wenn er keine Anrechnung des Kindergeldes erhalten würde und nur den Regelsatz zahlen müsste.....

Im übrigen kann es nicht sein, dass ein Vater, der keinen Kontakt zu seinem Kind hat oder haben darf(!) und der kein oder ein geringes Einkommen hat wegen des Unterhaltes seine eigene Existenz bedroht.
In diesem Fall springt das Jugendamt ein und versorgt das Kind finanziell (auf Kreditbasis für den Mann.....)-

Gruß

famein_mann (nicht unterhaltspflichtig)