uneheliches Kind, muss der leibl. Vater Unterhalt zahlen

Hallo,

bin schon sehr früh von meinem Freund schwanger geworden, wir haben uns einfach zu wenig gekannt und sind zu dem Entschluss gekommen uns zu trennen. Aber er steht zu dem Kind. Wie sieht es in dem Fall rechtlich für mich aus was die Unterhaltszahlung angeht wenn das Würmchen da ist? Ist er verpflichtet mir unterhalt zu zahlen? Kann er es verweigern? Und wenn, müsste ich dann vor Gericht? Also ich habe eine feste Stelle als Bürokauffrau, mir geht es um die ersten 2-3 Jahre wo ich für das Kind da sein will und nicht arbeiten kann...später kann ich dann Teilzeit arbeiten.

Gruß

Gayle 8 SSW


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Hallo Gayle,

auch Du als nichtverheiratete hast Anspruch auf Unterhalt. Dem KV bleiben 890€ Selbstbehalt von seinem Einkommen. Alles was drüber liegt geht an Dich und Euer Kind bis max. zur Höhe Deines Einkommens.
Am besten Du gehst zu einer Beratungsstelle oder zum JA und informierst Dich, wenn es soweit ist. Dein Anspruch dem KV gegenüber gilt in den 3 Erziehungsjahren. Es wird ein Jahresabschluss gemacht und dementsprechend dann der Unterhalt berechnet.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben.

Schöner Gruß
Korinna

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Hallo Gayle
Er muß auf jeden Fall Unterhalt für das Kind bezahlen.
Als Richtlinie wird da die D-dorfer Tabelle genommen.
Aber....
..es geht nach seinem Verdienst und seinen anderen Verpflichtungen.
Man kann nicht pauschal sagen alles was über dem Betrag x liegt bekommst du. Laß dir nicht solchen Quatsch erzählen.
Andere Verpflichtungen können sein: ein weiteres Kind. Eine Ehefrau / Exehefrau , in manchen Fällen Schulden, andere besondere Belastungen.
Leider muß man für diese Berechung, wenn solche anderen Belastungen vorhanden sind, einen Rechtsbeistand haben, damit "gerecht" bezahlt wird.

MM

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Ich schließe mich "ich_passe_auf" insoweit an, möchte aber noch den Tipp anfügen, Dich mal mit dem Jugendamt bzgl. der sog. Beistandschaft in Verbindung zu setzen. Im Rahmen dieser Beistandschaft (die von Dir jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder aufgehoben werden kann) ist das Jugendamt sozusagen der Anwalt des Kindes in finanziellen Dingen, klärt die Anerkennung der Vaterschaft, die Höhe des Unterhaltsanspruchs für das Kind und Dich (ja, auch Du kannst ggf. Unterhalt erhalten) sowie im Falle eines Falles auch Erbansprüche.

Hier ist eine ganz gute Site mit Infos zum Thema "Ich erwarte ein nicht eheliches Kind":

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Teilfamilien/s_178.html

Und hier ganz allgemeine Infos zum Thema "allein erziehnend sein", ich denke, da hast Du erst mal einen Überblick über die relevantesten Fragen.

Du kannst Dich auch bei ProFamilia, Caritas oder Diakonie in der Schwangerenberatung aufklären lassen, insbesondere, was die Finanzen nach der Geburt angeht. Adressen findest Du hier:

http://www.urbia.de/services/beratung

Gruß und alles Gute
Christine

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Hoppala, einen Link vergessen #hicks

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Teilfamilien.html