Umgang kindsvater

Hallo ihr lieben

Ich hab mal eine kurze frage
Meine Tochter ist jetzt 17 monate alt, ihr vater hat sich seit geburt null interessiert, im juli bekam ich dann post vom gericht das er den umgang eingeklagt hat.
Das ganze soll jetzt über begleiteten umgang laufen weil er aggressiv und gewalttätig ist und ich sie ihm alleine unter gar keinen umständen geben möchte.
Da er weder arbeitet noch unterhalt bezahlt oder einen führerschein hat, würde ich jetzt gerne mal wissen wie das mit dem bringen/holen ist.
Ich selbst habe kein auto, kann mir zwar das meiner eltern leihen, aber auch nicht immer.
Das Benzin muss ich selbst zahlen und auch wenn ich mit dem Bus fahre muss ich es ja auch zahlen.
Das ist aber leider Geld das ich nicht habe und er muss ja gar nichts tun...
Muss ich ihm mein Kind wirklich auf dem silbernen Tablett servieren?hinterherfahren usw er will aber auf meine kosten?

sry, bisschen konfus wohl geworden das ganze, aber ich würde mich über eine antwort sehr freuen!

vielen dank schon mal

Henkelbecher

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Kann er nicht mit dem Bus kommen? Wo finden die treffen denn statt?

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die finden in einer erziehungsberatungsstelle statt
schön, das er hinlaufen kann und gar keinen stress hat

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Gut da du den Umgang begleitet willst, wirst du in den sauren Apfel beissen müssen und die Kleine hinbringen.....Wünsch euch viel erfolg das er die Kleine mal ohne Begleitung bekommt wenn er sich bewährt hat, er ist schliesslich Vater eruer Tochter....

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Ich würde auf jeden Fall schon mal mit einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung antworten!

Gruß

Manavgat

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Manche regeln sowas auch ohne gleich zum Anwalt zu rennen oder Anzuzeigen, das sind deine standart Tipps die du wahrscheinlich tagtäglich anwendest#contra Fällt dir noch was anderes ein?

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Da er weder arbeitet noch unterhalt bezahlt oder einen führerschein hat, würde ich jetzt gerne mal wissen wie das mit dem bringen/holen ist.

außerdem aggressiv und gewalttätig.


Da willst Du angepasstes Mäuschen friedvoll diskutieren?


Ommmmmm

Manavgat

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Silbernes Tablett? Hinterherfahren?

Die Kosten entstehen doch nur, weil Du betreuten Umgang möchtest.

Was hat das mit silbernen Tablett und Hinterherfahren zu tun?

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Süß. ER! ist aggressiv und gewalttätig, aber SIE ist es dann schuld, dass Kosten durch betreuten Umgang entstehen. Abstruser geht's nimmer.

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Sagt SIE sagen viele hier, sagt die Ex über meinen Mann auch, und das ist er definitiv nicht. Ich würde hierbei gern mal beide seiten hören/lesen.

Fakt ist doch solange er dem Kind keine Gewalt antut muss sie den Umgang eben fördern.

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Wie ist das genau mit dem betreuten Umgang?

Ist er vom Gericht per Urteil angeordnet, dann kommt der Umgangspfleger auch zu Dir, holt das Kind und bringt es auch zurück - auf Kosten des JA

Findet der bereute Umgang in den Räumen des JA statt ( oderer anderer Caritativer Einrichtungen ) hast Du die Verpflichtung das Kind dorthin zu bringen, genauso wie der KV verpflichtet ist dorthin zu kommen.

Ist der betreute Umgang privat in Zuge eines Vergleiches vereinbart worden, sind die Kosten hierfür selbst zu tragen oder hälftig zu teilen, je nach dem wie es der Vergleich vorsieht.

Mach Dir eines aber klar: Der Umgang ist keine Großzügikeit deinerseits, sondern das Recht Eures gemeinsammen Kindes. Egal was zwischen Dir und dem KV in der Vergangenheit vorgefallen ist, das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile.

Ute

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Hallo,

wo findet denn der begleitete Umgang statt? und was wurde dir dazu gesagt diesbezüglich?

Bei uns wäre es beim Kinderschutzbund in deren Räumlichkeiten gewesen.

Es gab ein Erstgespräch mit dem Kinderschutzbund und den Eltern - getrennt voneinander: Hinkommen auf eigene Kosten.

dann hätte das Kind erst mal den Betreuer kennen gelernt und sobald Vertrauen da gewesen wäre, hätte der KV das Kind dort getroffen. Ohne die Mutter, dafür mit Betreuer, zu dem das Kind schon Vertrauen hat.

Mutter hatte die Verpflichtung, das Kind (auf eigene Kosten) zum Kinderschutzbund hinzubringen und auch der Kindsvater hatte die Pflicht auf eigene Kosten dort hin zu kommen.
Dafür eben neutraler Boden.

Zusätzlich gab es noch eine Liste mit Regeln, an die sich beide halten mussten. Ebenso wurden die Pflichten beider Elternteile genauer erläutert.

Da der KV dann aber doch keine Lust mehr hatte und anstatt den bereits genehmigten betreuten Umgang anzunehmen, lieber weiterhin mit Anwalt und Gericht drohte, löste sich das Ganze schon während der Wartezeit auf...

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Hallo henkelbecher.

ich bin immer wieder sehr traurig wenn ich solche Artikel wie deinen lesen muss. Es geht in deinem ganzen Schreiben nur um dich. Hallo wach mal auf, es geht um EUER Kind. Ihr konntet doch auch gemeinsam das Kind zeugen warum ist es so schwer euch auch gemeinsam das Kind zu erziehen und das das Kind mit beiden Elternteilen aufwächst.#
Nimm dich nicht so wichtig sondern stelle EUER Kind an die erste Stelle.
Findet gemeinsam einen Weg dem Kind zu Liebe.
Zieht näher zusammen, bring das Kind hin und er bringt es zurück etc.
Frag beim Jugendamt nach wie ihr einen vernünftigen Weg findet.
Bitte bitte bitte euerem Kind zu Liebe, deine Abneigung dem Kindsvater gegenüber wird dein Kind nicht teilen. Es wird Vater und Mutter immer lieben.

Nimm mich bitte ernst ich spreche aus Erfahrung
und meine es für dich und dein Kind gut
angielein