Kind bei Kindsvater komplett mit auf Lohnsteuerkarte?

Hallo
vielleicht kennt sich ja hier einer aus?
Also es geht darum ob der Kindsvater unseren Sohn komplett mit auf seine Lohnsteuerkarte nehmen kann. ich verstehe das nicht so richtig mit Lohnsteuerklassenwechsel und Kinderfreibertrag. Also kurz zu unsere Situation:
Wir waren nie verheiratet, haben uns schon während der Schwangerschaft getrennt, er hat die Vaterschaft anerkannt, ich habe alleiniges Sorgerecht. Er kümmert sich unregelmäßig. manchmal hat er ne Zeit lang lust, also so 1-3Wochen und kommt alle 2 tage den kleinen besuchen und dann meldet er sich manchmal monatelang nicht.
Ich habe immoment keine richtige arbeit, gehe nur gelegentlich putzen, bin aber auf der suche nach einer Festanstellung.
Der Kindsvater hat jetzt eine Arbeit gefunden, nun möchte er, da ich ja immoment nicht arbeite, unseren Sohn mit auf seine Steuerkarte nehmen. Geht das? ich würde das schon zustimmen. Nur möchte ich wenn ich eine Arbeit habe den Kleinen wieder auf meine Lohnsteuerkarte nehmen. Kann man dann einfach die Lohnsteuerklassen wieder wechseln? wie ist das oit dem Kinderfreibetrag?
Achso ich habe bis jetzt Unterhaltsvorschuß bekommen, der Kindsvater hat noch nie Unterhalt gezahlt.

Danke schon mal für eure Antworten!

Lg

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Er wird dann ja nun zahlen oder? Wieso willst du das denn machen? Meinst du er wird dem dann wieder zustimmen so einfach wenn du Ihn auf deiner Karte haben willst? Das würde ich mich erstmal fragen ;-)

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Möchte er dann auch jetzt Unterhalt zahlen ,oder möchter er nur die Vorteile vom Kinderfreibetrag auf seiner Steuerkarte ?
Soviel ich weiß,kann er eh nur einen halben Freibetrag haben ,weil ihr nicht verheiratet seid.
Falls ich falsch liege,wird mich sicher jemand verbessern.
Sollte er weiterhin nicht zahlen ,kannst du dir seine Hälfr auf deine LStK übertragen lassen.

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Hallo,

deinem Ex steht eigentlich nur "1/2 Kind" zu, wenn er Unterhalt zahlt.

Wie es rechtlich aussieht, ob er ein ganzes Kind auf die Lohnsteuerkarte nehmen kann (ohne Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht) weiß ich nicht. Aber es geht nur um ein paar Euro, da lohnt sich eigentlich der ganze Streß nicht.

Auch würde ich dir raten, dich genau zu erkundigen. Nicht das er es dir dann nicht zurück geben braucht (zuverlässig scheint dein Ex ja nicht gerade zu sein)...

LG janamausi

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solange der vater keinen cent unterhalt zahlt steht ihm nicht mal ein halbes kind auf der LSK zu!!!

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Normalerweise hat er ihn aber auf der Karte.SIE kann ihn sich übertragen lassen ,wenn er nicht zahlt.

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Hallo ,

ich habe den ganzen Freibetrag auf meiner Karte , der Vater zahlt aber auch keinen Unterhalt.

Wie das andersrum aussieht ? Ich bin auf Antworten gespannt !

Grüße
Tanja

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lohnsteuerklasse und kinderfreibetrag sind zwei unterschiedliche paar schuhe.
du kannst dir, wenn du allein mit deinem kind lebst, bei einer neuen anstellung die steuerklasse 2 eintragen lassen.
der kinderfreibetrag ist auf beide personen mit 0,5 eingetragen auf der karte.
wenn der barunterhaltspflichtige nicht mindestens 75% seines unterhaltes gezahlt hat, kannst du ihm diesen freibetrag weg nehmen und ihn komplett auf dich schreiben lassen. UHV zählt meines wissens nicht dazu.
ich würde einen teufel tun und ihm deinen freibetrag geben. wenn du ihn wieder haben willst, dann bist du auf ihn angewiesen und so zuverlässig wie er ist, ist davon nicht unbedingt auszugehen.

lg
brujita

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hallo
Danke erstmal für eure Antworten. Das mit dem Kinderfreibetrag habe ich jetzt verstanden.
Nur wie sieht dasmit der Lohnsteuerklasse aus? kann er die auch wechseln?
Lg

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nein.

nur der, bei dem das kind lebt kann im falle, dass er/sie alleine mit dem kind lebt in die lohnsteuerklasse 2 gehen.
in dem fall du - das kannst du direkt beim finanzamt beantragen indem du deine alte karte abgibst - sie schreiben das dann sofort um für dich.

er bleibt in der 1 - es sei denn er heiratet und ändert dann die klasse in 3 oder 5 oder in die 4.

sollte aber nicht dein problem sein ob er das ändern kann oder nicht ;-)