Ex liegt gehaltlich weit über D´Dorfer Tabelle.. Erfahrungen bei euch?

Hallo,

die Düsseldorfer Tabelle (ich weiß, sie ist nur ein Richtwert, kein Gesetz..) geht ja nur bis 5.100€ Netto-Gehalt.

Mein Ex und cih haben vor 2 Jahren bei der Trennung beim Jugendamt den 160%-Satz vereinbart, er zahlt also pro Kind (wir haben 2) 416,- (sprich die 508,- minus halbes Kindergeld..).

Nun ist es so, dass er aber eigentlich schon seit Jahren ca. 8000€ netto verdient, mehrere Häuser hat usw...
Ich weiß, ab 5100€ entscheidet man "je nach Fall", d.h. die Tabelle schlägt da nichts (mehr) vor, aber mich würde mal interessieren, ob noch jemand einen ExPartner hat, der gehaltlich (weit) über der Tabellengrenze liegt und auf was ihr euch einigen konntet..

Ich wäre dankbar über NUR Fakten und Erfahrungen und keine Bewertungen der gehaltssituation meines Ex oder Tipps wie "Geh doch mal zum Anwalt".. Ich suche hier einfach mal Tipps und Erfahrungen von Frauen in ähnlicher Situation..

LG und vielen Dank

77ena

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Hallo,
da wirst Du nicht viele Antworten bekommen, die meisten hier kämpfen um den Mindestunterhalt oder Unterhaltsvorschuss.

Warum reichen Dir denn 1000€ für Deine Kinder nicht und Du brauchst mehr? Rede mit ihm drüber, vielleicht sieht er es ein. Und ob er nun ein oder zehn Häuser hat, sollte Dir egal sein und ändert nichts an seinem Unterhalt oder die Bedürfnisse Deiner Kinder.

Gruß

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Wie lange wart ihr denn zusammen? Wart Ihr verheiratet? Wie alt sind die Kinder bei der Trennung gewesen (welchen Lebensstandard waren sie also wie lange gewohnt)?

Diese Punkte sind meiner Meinung nach zu klären, wenn man die Frage des Unterhalts klären will.

Im Unterhaltsrecht bin ich aber nicht bewandert.

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Die Kinder waren laut Vk 1 Jahr und das andere gerade geboren

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hab dir ne Nachricht geschickt

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Aloha 77ena,

Erfahrung mit genau Deiner Situation habe ich nicht - möchte aber trotzdem sagen, dass ich persönlich 832 Euro Unterhalt für zwei Kinder im Monat gemessen an seinem Verdienst als wirklich wenig empfinde. Dabei geht es mir nicht darum, dass dieses Geld nicht "genügen" würde o.ä., ich finde es einfach nur nicht angemessen.

Bekommst Du denn auch Unterhalt für Dich?

Falls ihr den Kindesunterhalt damals gemeinsam abgemacht habt und Du damit zufrieden bist, besteht aber ja kein Handlungsbedarf.

Wieviel Geld hattet ihr drei denn zur Verfügung, als Du noch mit dem Vater Deiner Kinder zusammen warst? Falls ihr euch gut versteht und Dein Ex dazu bereit ist (natürlich kann man sich hier auch auf einen Streit unter Anwälten einlassen) finde ich es eigentlich passend, wenn er euch diesen "Standard" weitgehend erhält, bis Du wieder arbeiten gehst, falls Du das vor hast, was ja auch über den Kindesunterhalt machbar wäre.

Viele Grüße!

Ae

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Es wird dazu eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Könnt ihr euch nicht einigen, gibt es dann die Möglichkeit eines Vergleiches vor Gericht. Dabei spielt dein eigenes bisheriges Netto eine große Rolle.

Das bedeutet der Unterhalt wird an beiden Einkommen bemessen, dabei wird ausgegangen von einer finanziellen Situation als wärt ihr noch beide zusammen.

Also wenn er dir von seinen 8000 vorher z.B. 3000 abgegeben hat, wird sich daran orientiert.

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Hallo,
ich habe mich auf den Höchstbetrag der DT eingelassen.Nicht nur der Richter hatte damit Bauchschmerzen------wie er anmerkte.Ich ging von der Überlegung aus, das es dann keine künftigen Einkommensberichtigungen (dank Steuerberater)geben wird-wenn sich sagen wir mal, die Gesinnung ändert.
Ich bin damit gut gefahren-ich erhalte regelmäßig den aktuellen Betrag per DA.
Es vermittelt mir ein gutes Gefühl-zumal ich auf eigene Ansprüche verzichtet habe.

Mein Ex-Gatte bewegt sich in einer höheren Gehaltsgruppe--------
ich bin nicht der Meinung, hiervon auch nach ehelich partizipieren zu müssen.Für die Kinder ist gesorgt-so oder so.

L.G.

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Super Einstellung, ich denke da kommt noch ein Bonus was die Ausbidung deiner Kinder angeht.... :)