Kindesvater verbietet NACH mündlicher Zusage den Urlaub mit Oma&Opa

Hallo!

Ich bin grade völlig überrumpelt und natürlich ist es Sonntag, so dass ich auch nicht mal eben eine Auskunft meiner Anwältin einholen kann.

Mal ganz kurz zur Schilderung...

Mein Ex und ich haben uns im November 2009 nach einer körperlichen Auseinandersetzung VOR unserer gemeinsamen Tochter, getrennt bzw. habe ich ihn rausgeschmissen. Danach tauchten aus dem NICHTS 37.000€ Schulden von seiner Seite auf.

Finanziell war ich die letzten 10 Jahre hauptsächlich für alles zuständig, deswegen gibt es für mich auch nicht wirklich eine Erklärung für diese Schuldensumme. Ich musste im Febr. 2010 eine Untrhaltsklage einreichen, da er seit Nov. nichts zahlte und es auch nicht vor hatte. Gesagt getan. Er gibt nun seit längerem schon an, dass die Schulden ehebedingt sind. Sind sie nicht, ich habe davon nie etwas gesehen.

Sämtliche Einrichtungsgegenstände die in der Wohnung stehen, habe ich gekauft und dieses konnte ich auch belegen, habe Kaufverträge von der Küche etc. alles eingereicht. Nun ist am kommenden Mittwoch wieder Gerichtsverhandlung.

Er zahlt momentan weniger Unterhalt, als er sollte ( für das gemeinsame Kind ) , weil er ja nun angibt, dass die Schulden ehebedingt waren. Nein, ich habe nichts unterschirieben aber laut Gesetz brauche ich das auch nicht, um MIT haftbar gemacht zu werden. Idirekt zahle ich also diese Schulden mit ab, weil der Unterhalt ja gedrosselt wird.

Alles verzwickt... ja.

So und nun rief der Herr mich am Mittwoch an und versuchte mich wieder zu verunsichern, wie er es jedes Mal vor einem Gerichtstermin versucht. Ich hätte nun eh keine Chance und über meine Anwältin wird sich da eh lustig gemacht, da diese keine Ahnung vom Familiengericht hätte etc....

Ich hab dann einfach aufgelegt. Sinn des Anrufes war eigentlich, dass er mit der Kleinen sprechen wollte... nun gut.

Im Juni 2010 fragte ich den Kindesvater, ob es für ihn okay wäre, wenn meine Mutter mit der Kleinen im Septemper 1 Woche nach Holland in den Urlaub fahren könne. Er bejate.

Ich sagte ihm dennoch, dass ich das gerne schriftlich hätte, denn als ich letztes Jahr nach der Trennung nach meinem Vater nach Englad fuhr, MIT SEINEM WISSEN, machte er eine Anzeige wegen Kindesentführung.

Er lässt also keine Gelegenheit aus, mir ns Bein zu pinkeln. oll ja nun solche Menschen geben....

Alles klar. Meine Mutter buchte den Urlaub. Gestern holte er die Kurze ab und sagte zu mir, wenn ich nicht das RICHTIGE vor Gericht sagen würde, dann würde ich schon sehen was passiert....

Ich fragte, was in seinen Augen das RICHTIGE sei und er meinte, ich solle einfach sagen, dass ich von den Schlden gewusst habe und auch davon MITgelebt hätte, ansonsten müsse er nämlich den ausstehenden Unterhalt, en er die letzten Monate weniger bezahlt hat, nachzahlen..... und darauf hätte er keinen Bock.

Ich grinste nur hämisch und gab zur Antwort, dass die Zeiten, in denen ich mich von ihm unter Druck setzen lasse, schon länger vorbei sind.

Fragte ihn dann später, als er die Kleine wiedergebracht hatte, ob er jetzt mal das Schriftstück mit hat ( wollte er schon seit Wochen mitbringen ) mit der Erlaubnis des Urlaubes.

Seine Antwort: nein, die brauchst du auch nicht, ich habe soeben Widerspruch bei meinem Anwalt eingelegt. Das Kind fährt NICHT mit deiner Mutter in den Urlaub.

Er st mit seinem Anwalt per "du", also glaue ich wohl, dass er die Möglichkeit hatte, das auf einem Samstag zu tun.

Ja und jetzt? Mal ganz abgesehen davon, dass wieder nur die Kleine darunter leidet, die schon mit Oma jeden Tag im Kalender abkreuzt, wann sie endlich in den Urlaub fahren, ist es nur wieder ein dreckiges Spielchen, was auf dem Rücken von ihr ausgetragen wird.

Sie ist 4 und würde sehr wohl verstehen, wenn sie jetzt doch nicht mitfahren kann und Oma fährt aber.

Meine Mutter war immer schon die 2. Bezugsperson in Ihrem Leben. Ihr Vater schenkt ihr erst Aufmerksamkeit, seitdem er quasi "muss"... betrueter Umgang.....klappt auch so weit gut. Er war mit ihr schiwmmen und solche Dinge, an sowas war gar nicht zu denken, als er hier noch gewohnt hat.

Was ich sagen möchte ist, dass meine Mama quasi die Rolle des Papa´s eingenommen hat in den letzten 4 Jahren. Sie war auch mit ihr damals in der Krabbelgruppe, weil ich da nun arbeiten musste, sie hat sie jeden Montag einen Tag und macht immer schöne Dinge mit iohr. Zudem sieht sie sie fast jeden Tag, sie wohnt eben gleich nebenan.

Mein Ex und ich haben das geteilte Sorgerecht aber wer hat denn nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Ich doch, da sie bei mir lebt oder?

Ist das ausreichend, um sie doch fahren zu lassen?

Was kann ich / wir jetzt tun, damit sie doch mit Oma und Opa in den Urlaub fahren darf?

Würde mich über ANtworten freuen!

Lg

XladyX

1

wenn ich richtig informiert bin,dann muss es gerichtlich festgelegt werden wer das aufenthaltsbestimmungsrecht hat.nur weil sie bei dir wohnt,heißt das nicht,dass du automatisch das recht auf deiner seite hast.

moralisch gesehen finde ich es unglaublich was dort mit deiner kleinen gemacht wird.das arme kind!!
lg

sandra

7

Oh, okay. Dachte, wenn sie bei mir lebt, dass ich das dann automatisch hätte.

Danke.

Ja, da hast du recht, moralisch gesehen ist es mal wieder ein absoluter Fehltritt.

Danke für deine Antwort.

lg

xladyx

2

Hey...

Lass Dich nicht kirre machen.

Schick die Maus mit Deiner Mum in den Urlaub und fertig.
Die Kleine lebt bei Dir. Du triffst also die Entscheidungen des alltäglichen Lebens. Und darunter fällt auch ein Kurzurlaub. Pasta.

Dafür, das er von Dir darüber informiert wurde, wird es doch wohl Zeugen geben. Oder? Und damit hast Du Deine Schuldigkeit getan. Da kann er Dich gern noch einmal anzeigen... Er macht sich doch nur lächerlich!

Soll er doch erstmal für sein Kind finanziell aufkommen, anstatt ihr auch noch den Urlaub zu vermiesen...

Er hat null Handhabe. Also mache Dir keinen Kopf um so einen Spinner!

LG #blume

8

Hallo mondlaus

Danke für deine Antwort.

Ich kann dir ehrlich gesagt gar nicht mehr sagen, ob da irgendjemand bei gesessen hat, als ich ihm das mit dem Urlaub gesagt habe und das er diesen dann auch befürwortet hat.

Am ende weiss er aber, dass der Urlaub stattfindet und meine Mutter hätte nicht gebucht, wenn er sich da schon geweigert hätte.

Ja, in gewisser Weise macht er sich lächerlich aber leider auch der Kleinen mitunter das Leben schwer.

Ich danke dir herzlich! Es ist hier momentan wirklich zum Mäuse melken und ich hoffe, dass die Scheidung Ende Dezember kommt und es dann ein wenig ruhiger wird.

Lg

XladyX

3

Hallo,

ich würde sie auch einfach mit Oma mitschicken. Du hast den KV informiert und so lange nichts schriftliches von seinem Anwalt kommt wäre mir das egal. Du könntest ja vorsichtshalber - falls Du nichts schriftliches in der Hand hast, dass Du den KV informiert hast - wenn deine Tochter schon unterwegs ist dem KV eine SMS schreiben, dass die Kleine bis zum ... mit Oma in Urlaub ist. So kann er nicht wieder ankommen wegen Kindesentführung.

Was ist denn damals mit der Anzeige bzgl. Kindesentführung rausgekommen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass er damit irgendwie durchgekommen ist, sondern denke eher, dass er sich lächerlich gemacht hat.

Ansonsten würde ich dir raten, die Gespräche aufzunehmen (das Du Beweise hast) und mich gegen solche versuchten Erpressungen wie es dein Ex macht zu wehren. Das würde ich mir nicht gefallen lassen.

LG janamausi

9

Hallo janamausi

Vielen dank für deine Antwort!

Ich habe schon Gespräche aufgenommen, in denen er immer un immer weder gedroht hatte, sich mit der Kurzen vor den Baum zu setzen, weil er mir damit noch so richtig einen pinnen könnte.

Was soll ich sagen?

E war natürlich vor Gericht nicht gültig. Ich müsste ihn darüber in Kenntnis setzen, dass days Gespräch mitgeschnitten wird#aerger

Ein anderes Mal hab ich mir dann überlegt seine Schwester daneben zu setzen. Keinen von meiner Seite, damits nicht heiss, diese Person wäre aus meiner Familie und es wäre klar, dass diese für mich sprechen würde.

Gesagt getan. Wieder das Gleiche. Er bedrohte mich dieses Mal, dass er mich umbringen würde, erklärte noh genau wie usw. Sie hörte alles mit, wurde auch als Zeugin aufgeschrieben aber nicht angehört, denn wieder da Gleiche, er hätte darüber bescheid wissen müssen, dass jemand mithört.

Weisste.... da bekommt man wirklich die Wut. Es muss erst immer etwas passieren und es ist doch logisch, dass wenn ich ihm sage, dass das Gespräch mitgeschnitten wird oder aber jemand dabei sitzt, dass der dann in dem Moment NICHT solche Dinge äußert.

Aber gut.....

Aus der Anzeige wegen Kindesentführung habe ich damals eine Aufforderung in England bekommen, mich innerhalb von 2 Wochen wieder zu hause einzufinden.

Meine Anwältin hatte dann geschrieben, dass dieses mit seinem Einverständnis passiert wäre und meine Nachbarin konnte dieses bezeugen, weil er mir ja 1 Stunde vor Abfahrt noch den Kindersitz vorbeigebracht hat.

Also hat er sich da sehr sichtlich lächerlich gemacht ;-)

Wie es dieses Mal aussehen würde, weiss ich leider nicht.

Das Jegendamt meinte nur, ich solle ihn um sein Einverständnis fragen, was jetzt nun passiert, wenn er nein sagt und ich sie trotzdem fahren lasse..... ich hab keine Ahnung.

danke dir


lg

xladyx

11

Hallo,

ohh Gott!

Wenn das Gericht will, dass Du es ihm mitteilst, dass Du das Gespräch aufnimmst, mach es doch :-)

Schreib ihm eine E-Mail, SMS etc. das Du in Zukunft jedes Gespräch aufnimmst (auf alle Fälle schriftlich, dann hast Du den Beweis). Auch wenn er sich die ersten Tage mit Drohungen etc. zurück hält, wird er es sicherlich bald nicht mehr machen und dann kann das Gericht ja nicht mehr sagen, dass Du es ihm hättest sagen müssen :-p

Warst Du denn auch bei der Polizei und hast Anzeige wegen der Drohungen gemacht? Das würde ich auf alle Fälle machen.

LG janamausi

weiteren Kommentar laden
4

Mal aufdröseln:

1. er kann 100 Mal am Tag Sex mit seinem Anwalt haben das berührt kein Gesetz.
2. Du hast für SEINE Schulden Nichts unterschrieben also sind und bleiben es SEINE auch wenn sein Anwalt gern Wind macht
3. Geht Unterhalt IMMER VOR Schulden also ist es sein Problem wie er SEINE Gläubiger hinhält.
4. Natürlich dürfen die Kinder mit den Großeltern in den Urlaub OHNE ihn zu fragen.

Ich wünsche dem Herrn sehr viel Spass bei den Kommentaren der Richter die er mit so einem ausgemachten Schwachsinn beglückt.

10

Hallo Fensterputzer

Danke für deine Antwort.

Leider ist punkt 2 nicht ganz richtig. Ich wurde da auch eines besseren belehrt.

Wenn er angibt, dass diese Schulden EHEBEDINGT sind, sprich ich davon auch prifitiert habe, dann muss ich dafür indirekt mit grade stehen. So wie jetzt eben. Er darf sein bereinigtes Einkommen angeben und das sind nach Kredit und Unterhalt dann nur noch 900€

Er zahlt ja schon knappe 600€ für den Kredit.

Deswegen hört ja dieser Kampf auch vor Gericht nicht auf. Wenn es stimmen würde, dann würde ich auch nichts dagegen sagen aber es ist einfach nicht so.

Ganz im Gegenteil. Meine Tochter war 2, ich hatte kein Geld mehr. Hatte in den ersten 2 Jahren nur einen 400€ job, von denen ich Lebensmittel bestreiten musste und eben Pampers etc. Es war Ende des Monats, ich bat ihn mal um 10€ für Pampers.

Ende vom Lied: ich blieb 3 Tage mit der Kurzen in der Wohnung und sie hatte Toilettenpapier in der Hose... ich habe nie Geld von ihm bekommen und deswegen werde ich mich auch nicht damit abfinden, was er da versucht.

Lg

xxladyxx

5

ABR hat nix damit zu tun wo ein Kind lebt sondern oist Bestandteil der gemeinsamen Sorge . Soll es herausgelöst werden ist eine Klage beim Familiengericht fällig

6

schick sie mit in den urlaub, da kann er gar nichts machen.
kein gericht der welt wird ihm recht geben mit dem verdacht auf kindesentführung. da lachen ja die hühner und er sollte sich echt schämen dafür.
er kann dem kind keinen erholungsurlaub mit der oma im ausland verbieten. er müsste ganz einschlägige beweise bringen um die reise mit befürchtung auf kindesverschleppung zum platzen zu bringen.

lg
brujita

12

Hallo,
ich würde den Postboten abfangen und die Annahme des Briefes verweigern. Wer so eklig ist, sollte es genauso zurück bekommen. Bis dann die nächste Post kommt, ist Deine Kleine schon zurück.
Gruß

13

Hey,
kenn ich alles, folgendes:
Da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, hat die Person das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei der die Kleine sich in diesem Moment befindet. Wenn sie also bei dir ist und der Meinung bist, dass sie bei deiner Mutter gut aufgehoben und betreut ist (Kindeswohl), dann darfst du bestimmen, dass sie mit deiner Mutter in den Urlaub fährt. Da brauchst du keine Angst haben.
Ich weiß das daher, da der Kv meiner Tochter sie, als er sie eine Woche hatte, sie mit seinen Eltern in den Urlaub geschickt hat, worauf ich eigentlich keinen Bock hatte, da ich möchte, dass er sich selbst und sie kümmert, wenn ich sie schon hergeben muss. Ich hatte keine Chance (Habe mich beim Jugendamt informiert).
Hoffe, dir hilft das weiter, lass dich nicht erpressen und kämpfe vor Gericht. Diese Drohereien habe ich auch immer wieder und sie prallen noch nicht von mir ab, aber es wird besser.
Viel Glück

15

Kind mit Omi in die Ferien fahren lassen ABER vorbeugen, dass er die Geschichte mit der Entfuehrung nicht nochmal abziehen kann: per Einschreiben mit Rueckschein nochmals schriftlich mitteilen, dass das Kind faehrt, dann kann er nicht behaupten er haette es nicht gewusst. Oder bring es beim Gerichtstermin an, dann wird er vor Zeugen informiert.

Lass Dich nicht kirre machen. Er versucht nach wie vor Druck auf Dich auszuueben. Keinen Millimeter nachgeben. Er hat betreuten Umgang - der kann Dir gar nichts. Er darf ja sein Kind noch nicht mal ohne Aufsicht sehen und will Dir ans Bein pinkeln. Richter sind nicht bloede und sehen sowas auch.

Bzgl. der Schulden: bleib immer bei der Wahrheit egal was er will. Vllt. wird Dir bluehen, dass ihr es gemeinsam tragen muesst. In einer Ehe wird eben nicht nur das Geld das verdient wurde geteilt, sondern auch die Schulden. Da musst Du wahrscheinlich durch.

Hast Du Dir mal ueberlegt Gespraeche mit Deinem Ex auf Band aufzunehmen? Er hat Dir gedroht falls Du vor Gericht nicht das Richtige sagst! Frag mal Deine Anwaltin wie Du diesem Umstand am besten begegnest. Ein Mensch, der Dich geschlagen hat und Dir droht - das ist vielleicht nicht zu unterschaetzen.

Viel Glueck!