Wo finanzielle Hilfen beantragen

Halo ihr lieben.
in alleinerziehend. Habe einen 5 jährigen Sohn und bin ind er 23. Woche schwanger.
Meine Familie, die Familie des Kindesvater und der Kindesvater helfen mir null.
Weder finanziell noch sonst wie.

Mich würde interessieren ob es irgendeine Einrichtung oder sowas gibt, bei denen ich finanzielle Unterstützung beantragen kann.

Wäre über antworten dankbar.
Dumme Kommentare könnt ihr bei euch behalten, ist alles auch so schwer genug.

Stephie

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Beziehst du ALG 2 ? Dann kannst du bei der ARGE einen Antrag stellen.
Ansonsten ProFamilia ,Caritas ,DRK.
Einfach mal erkundigen ,was es bei euch von diesen Einrichtungen gibt.

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Danke für deine schnelle antwort

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Hallo,

für was möchtest Du denn finanzielle Hilfe? (LU oder Erstausstattung, oder beides?)

Von was lebst Du im Moment? Von was hast Du in den letzten 2 Jahren gelebt?

Gruß Krüml

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Habe seit Dezember 09 von ALG2 gelebt. Davor hatte ich einen 400euro job und mein ehemann kam für uns auf, da er arbeiten ging.

Ich brauche so ziemlich alles.
Erstlingsausstattung, Möbel Kinderzimmer.
Das einzigste was ich habe ist eine Kommode und mein SOhn aht sein BEtt.

Brauche also wirklich alles.

stephie

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Ich empfehle Dir zu einer Beratungsstelle zu gehen (ProFamila, Diakoni, Caritas, o.ä.) die helfen Dir mit Deiner aktuellen Situation umzugehen und zwar sowohl psychisch wie auch finanziell.

Dir wird genau erklärt was Du wo beantragen kannst und die Anträge werden mit Dir gemeinsam ausgefüllt, etc. die würden Dich auch zur ARGE begleiten, usw.

Ich habe zwar am Ende nichts beantragen müssen, aber die Diakoni hat mir sehr geholfen was die Aufklärung bzgl. der Finanzen angeht, auch zum Thema Sorgerecht/Umgang wurde ich beraten und man konnte mir einen kompetenten Anwalt nennen, sie hätten mir auch geholfen eine Wohnung zu finden wenn ich nicht bei meinen Eltern unter gekommen wäre.

LG & alles Gute!
Krüml

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Hallo.

Im Moment ändert sich finanziell ja erst einmal nichts ... bis das Baby da ist, bekommst Du weiterhin Dein Gehalt oder Sozialleistungen, wenn Du im Moment von diesen lebst ... bei Alg II steht Dir ein Schwangeren-Mehrbedarf zu, dafür musst Du bei der ARGE Deinen Mutterpass vorlegen.
Des Weiteren kannst Du bei der ARGE und Beratungsstellen wie Caritas und Pro Familia eine Erstausstattung beantragen.

Wenn das Kind dann da ist, ist der Kindsvater sowohl für Dich als auch für das Kind unterhaltspflichtig.

Für den Kindsunterhalt und die Vaterschaftsanerkennung (falls es da auch Probleme gibt) richtest Du am Besten eine Beistandschaft beim Jugendamt ein.
http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/root.html
Ist der Vater nicht zahlungsfähig oder erst einmal nicht zahlungswillig, kannst Du Unterhaltsvorschuß beantragen.

Den Unterhalt für Dich (der Kindsvater ist ab Mutterschutz, also 6 Wochen vor Entbindung, für Dich unterhaltspflichtig und muss sich auch an den Kosten, die durch Schwangerschaft entstehen, beteiligen, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html ) musst Du durch einen Anwalt beitreiben ... bist Du mittellos, bekommst Du dafür Prozesskostenhilfe.
Lebst Du ab der Geburt von Alg II, geht Dein Unterhaltsanspruch auf die ARGE über, die nehmen den Kindsvater dann in Regress.
Der ARGE teilst Du dann nach der Entbindung per Änderungsantrag mit, dass es ein weiteres Kind in der Bedarfsgemeinschaft gibt.

Alles Gute.
Gruß von der Hedda.

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Vielen vielen dank für diese ausführliche antwort.
Ist alles so kompliziert...

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Hallo.

Nein, eigentlich ist es nicht sooo kompliziert ...

... eine Sache noch:

Sollte die Vaterschaft nicht mehr VOR der Geburt anerkannt werden (Du kannst die Beistandschaft jetzt schon einrichten, dann wird der Kindsvater auch schon vor der Geburt dazu aufgefordert), dann musst Du alles, was den Vater anbelangt auf den Dokumenten zur Anmeldung beim Standesamt LEER lassen ... das Standesamt kennt nämlich nur "eheliches Kind/Vaterschaft anerkannt" oder "Vater unbekannt". Wenn Du da einen Namen reinschreibst, bekommst Du die Geburtsbescheinigungen nicht, die Du für die Anträge Elterngeld und Kindergeld benötigst, da das Standesamt auf die Anerkennung/Feststellung wartet ... und sollte sich der Kindsvater querstellen, kann das alles dauern.
Ist er dann anerkennt oder festgestellt (durch Klage) wird er automatisch beim Standesamt nachgetragen und Du kannst ihn auch auf der Geburtsurkunde, die Du dann daheim hast, nachtragen lassen, wenn Du das möchtest.

Wenn Du noch Fragen hast ... immer gerne.

Gruß von der Hedda.

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