Unterhaltstitel- Wie wichtig ist er???

Hallo..
Ich lebe von dem Vater meiner Tochter (17 Monate) ein halbes Jahr getrennt! Wir haben das gemeinsame Sorgerecht! Was aber nicht grad heißt das er sich um seine Tochter kümmert.

Das Jugendamt hatte jetzt mal gefragt ob ich nich einen Unterhaltstitel machen möchte. Es wäre angeblich sehr wichtig für meine Tochter und auch eine Sicherheit. Ich habe den Kindsvater darauf angesprochen, aber dieser kam mir dann gleich damit das er seinen Anwalt gefragt hat und der sagt angeblich es wäre totaler schwachsinn so ein Unterhaltstitel. Jetzt weiß ich auch nich. Meine Familie und das Jugendamt meinen das ich vor gericht gehen soll.

Der Kindesvater zahlt regelmäßig seinen Unterhalt. Und ich weiß nicht ob es da so wichtig ist, dieser Unterhaltstitel! Außerdem will ich keinen Rechtsstreit. Wie der Kindesvater mir jetzt vorwirft. Ich möchte nur das es unserer Tochter gut geht!

Was bedeutet dieser Unterhaltstitel? Ist der wirklich so wichtig?Oder hat der Anwalt vom Kindsvater recht?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten!!
Lg Steffi

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Ich würde mir an deiner Stelle auf alle Fälle einen Unterhaltstitel besorgen.Das geht übers JA.
Noch scheint ja alles super zu laufen mit den Unterhaltszahlungen ,aber deine Tochter ist auch erst 17 Monate alt.
Sollte er mal nicht mehr zahlen ,oder zu wenig zahlen ,kannst du mit diesem Titel pfänden lassen.
Klar,daß dir der KV eireden will,daß es nicht wichtig wäre.
Laß dir nichts erzählen.Ab zum JA und besorg dir diesen Titel !

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Muss man den Titel gemeinsam mit dem KV besorgen oder kann man das alleine tun?

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Das kannst du alleine beim JA machen.

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Der Rechtsanwalt hat nicht Recht sondern ist verdammt schlau dir solch einen Müll zu erzählen.

Vorteil eines Titels ist das diese Schulden nicht verfallen egal ob der KV nicht zahlen will/kann ect... Er wird zb festgelegt mit dem Mindessatz (das wären 225 Euro) und steigt daher immer weiter pro Alter des Kindes, er kann meines Wissens nur gerichtlich geändert werden.

Einige andere Punkte werden sicherlich noch aufgezählt.

Schönen Gruß

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Nein es gibt keinen Mindestsatz. Der Vater kann entscheiden, was er reintragen lässt. Es geht auch mit 200€. Also es kommt drauf an, was der Vater zahlen kann, wenn er dann mal Arbeitslos ist und den Unterhaltsverpflichtungen trotzdem nachkommen kann.

PS ich weiß es aus eigener Erfahrung. :-)

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War auch nur als Beispiel, ich glaube aber nicht das er sich "aussuchen" kann...

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1. laesst sich ueber einen Titel eine sofortige Taschenpfaendung einrichten bzw Lohnpfaendung einrichten
2. der Titel sollte in jedem Fall dynamisch sein. Das heisst er passt sich den Saetzen der Duesseldorfer Tabelle an
3. kannst du Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung erwirken.

geht nur das Gericht.
mfg

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ich dank euch für eure antworten...

so wie es aussieht werd ich vor gericht gehen. er stellt nämlich grad total auf stur.

ich hoffe nur das es nich vor gericht abgelehnt wird.. davor hab ich ein bisschen angst.

lg steffit!