rechtliche Lage zum Telefonkontakt

Hallo,

unabhängig von der moralischen Seite bzw. was gut ist oder nicht, ich möchte einfach nur die rechtliche Situation wissen:

wie oft "darf" KV zwischen seinen Umgangstagen anrufen um mit dem Kind zu telefonieren?

Wenn wir in Urlaub sind, "darf" er uns dann hinterher telefonieren?

Bitte wirklich nur sachlich antworten. #danke

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Hallo,

ich würde mal sagen, je nachdem was im Urteil steht. Sprich, wenn alle 2 Wochen Kontakt festgelegt ist, dann beinhaltet das auch den Telefonkontakt. Außer es stehen wichtige Dinge an bzw. es muß irgendwas wegen dem Umgangswochenende besprochen werden.

Ob das moralisch vertretbar ist, ist eine andere Sache. Kommt ja auch immer darauf an, was da vorgefallen ist.

LG
Superschatz

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Wie schon geschrieben wenn alle zwei wochen Umgang ist alle zwei wochen eben....Aber ich finde wenn man es nicht übertreibt und stündlich anruft ist es ok......Man will doch wissen wie es den Kindern geht....

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Hallo,

es gibt kein Gesetz dafür, wer wen wie oft anrufen "darf".

Ich finde Deine Frage reichlich seltsam.

Was soll denn der Gesetzgeber Deiner Ansicht nach noch alles reglementieren.

Wenn Du kein Bock hast mit ihm zu telefonieren -> GEH NICHT ANS TELEFON!

Gruß K

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Die Mächte mögen uns davor bewahren, dass ein Gesetzgeber auch dieses noch bestimmt.#schock

Noch gibt es keine gesetzlichen Reglungen dafür.
Es gibt nicht mal eine gesetzliche Reglung dafür, dass man eine Telefonnummer "herausgeben muss.
Man muss lediglich Möglichkeiten zum Kontakthalten schaffen und dies ist auch durch E-Mailadresse und Postadresse gegeben.
Sicher können dabei kurzfristige Änderungen kaum geregelt werden, aber das ist der Preis.

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Bitte wirklich nur sachlich antworten.


Kann man auf so eine (das dämliche verkneif ich mir mal) Frage sachlich antworten ?
Bist du erwachsen? Bist du Mutter ? Liebst du dein Kind?
Wo ist dann das Problem ,wenn der KV jeden Tag anrufen würde und mit dem Kind spricht.
Du mußt doch nicht mit ihm reden.
Rechtliche Seite.......die gibts dazu gottseidank und hoffentlich nicht.
Man kann sich aber auch anstellen.
Okay,im Urlaub muß das vielleicht nicht ständig sein.Aber da mußt du ja die Nummer nicht weitergeben.Handy aus und gut ist.

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"Bitte wirklich nur sachlich antworten."

Befürchtest Du Kritik an Deiner Frage, die ohne Hintergrundwissen unausweichlich ist?

Solange es keinen sehr guten Grund gibt warum ein Elternteil nicht mit seinem Kind telefonieren soll, stellt sich die von Dir aufgeworfene Frage für ein vernünftigen Elternteil nicht.

Also nenne den Grund oder Du wirst nur Unverständnis ernten (und dich gleichzeitig outen, dass es dann wohl auch keinen vernünftigen Grund gibt).


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Du bist gar nicht verpflichtet ein Telefon zu haben bzw. ohne AB oder die Nummer weiterzugeben.

Den ganzen Ärger kann man sich sparen, indem man festen Telefonzeiten vereinbart und in der Zwischenzeit einfach nicht erreichbar ist.

Gruß

Manavgat

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Na dann mal eine ganz sachliche Antwort.
Es ist gesetzlich einfach so: Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt oder bewegt sich zumindest in einem Graubereich, der nicht verboten oder bestraft werden kann. Telefonate mit dem eigenen Kind sind nicht verboten, sondern sogar ausdrücklich gewünscht. Der Vater soll ja einen engen kontakt zum Kind aufbauen. Solange du ihn also nicht anzeigst und ein Gericht es ihm verbietet, ist es sein Recht, sein Kind auch täglich, auch im Urlaub, anzurufen.

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Danke für eure Antworten.

Hintergrundwissen hier zu schreiben ist schwierig.

Es ist diese typische "Patchworkproblematik", in der KVs während ihrer Umgangstage versuchen, möglichst viel zu bieten. Ausflüge, Spielsachen kaufen, alles durchgehen lassen usw.

Das Kind (4) ist total durcheinander und versteht nicht, warum zu hause nicht das gleiche Animationsprogramm abgepult wird wie bei Papa.
Er weint viel und fragt ständig nach ihm.

Zum Telefonieren: manchmal ruft er zwischen den Umgangstagen gar nicht an und manchmal öfter.
Nach diesen Telefonaten ist der Kleine wieder durcheinander und hat Tränen in den Augen.

KV ist nun für eine Woche in Urlaub gefahren und ich wollte die Zeit nutzen, mal ein bißchen Ruhe reinzubringen. Hat auch gut geklappt. Papa ist in Urlaub und fertig. Es gab keine Tränen mehr.
Am Dienstag rief KV an und wollte ihn sprechen. Ich habe ihm eine SMS geschrieben, er soll seinen Urlaub genießen, am Sonntag sehen sie sich ja wieder.
Am Mittwoch rief er trotzdem wieder an mit der Aufforderung ihn zurückzurufen und gestern gabs wüste Drohungen, das lässt er sich nicht bieten, er geht zum Anwalt. Ich habe ihm zu ermöglichen, mit seinem Kind zu telefonieren. Zu meinem Mann hat er gesagt, dass mich dieser wieder auf Spur bringen soll, dass würde er nicht mitmachen.
Gestern hat der Kleine dann auch von sich aus nach KV gefragt ob er mit ihm telefonieren kann und daraufhin haben wir ihn angerufen.
Wenn es vom Kind ausgeht, würde ich niemals nein sagen.

Es ist zur Zeit insgesamt eine etwas schwierige Situation.

Gruß

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Es ist diese typische "Patchworkproblematik", in der KVs während ihrer Umgangstage versuchen, möglichst viel zu bieten. Ausflüge, Spielsachen kaufen, alles durchgehen lassen usw.


Diese Versuche kommen bei uns auch von der Kindesmutterseite ;-) Und kann niemandem verboten werden.......

Kinder denken drunter rein nicht von sich ans telefonieren. Uns wurde dies auch untersagt, weils Ihr nicht passt, nicht weil die Kinder durcheinander sind danach.....Lass dein Kind entscheiden ob er mit dem Papa dann auch telefonieren will und fang Ihn auf.....#winke

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Dein Ziel ist letztlich durch einseitig verhägte Kontaktreduzierung Euer Kind dazu zu bringen, dass er seinen Vater nicht vermisst.

Ist das wirklich der richtige Weg?



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