Kindsvater hat KEIN Sorgerecht!

Hallo ihr Lieben,

eine gute Freundin von mir hat vor 2 Monaten entbunden... nun ihr Problem...sie ist seit seit Anfang der SS von ihm getrennt, weil er wollte das sie abtreibt!

Sie hat den Kindsvater beim Jugendamt NICHT angegeben, geschweige denn hat er das Sorgerecht. Nun ist es leider so, dass seine Geschwister sie jetzt als bedrängen und übers Internet belästigen... von wegen ob das Kind schon da ist usw... Meine Freundin hat echt höllische Angst, dass sie ihre kleine Maus verliert, das der KV ankommt und das Sorgerecht einklagt. Er wohnt noch zu Hause bei seinen Eltern und naja die Eltern haben damals schon Kinder abgenommen bekommen, weil es da echt abgegangen sein muss, die Kinder wohnen heute wieder da!

Außerdem hat keiner aus dieser Familie insbesondere der KV sich mal in der SS über sie oder das Kind informiert. NICHTS!

Was kann sie tun um sich zu schützen?

Danke für jede Antwort

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Hallo, wenn sie keinen Vater angegeben hat und keine staatlichen Leistungen beantragt, kann ihr wenig passieren. ER müßte glaubhaft nachweisen, das er zum Zeugungszeitpunkt mit der Mutter intim war und einen Vaterschaftstest einklagen. Kostet Geld und ob er das hat? Wie gesagt, geht alles gut solange sie keine Knete vom Staat will, dann fordern Ämter erstmal Namen von ev. Unterhaltspflichtigen, ergo Väter. Ist ja auch richtig und verständlich. Deine Freundin macht sich aber unnötige Sorgen, keiner nimmt ihr das Baby weg, nur weil so ein Penner um die Ecke kommt und es haben will. Kinder sind kein Spielzeug. Und wenn sie sich nichts ernsthaftes zu Schulden kommen lässt, entscheidet kein JA oder Richter gegen die leibliche Mutter für so einen verantwortungslosen Vater.
Also ruhig Blut und viel Glück für die kleine Maus.

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Guten Morgen,

nur weil sie ihn als Vater angibt, hat er nicht automatisch ein Sorgerecht.
Und wenn sie wirklich berechtigte Gründe hat, dann wird auch kein Jugendamt der Welt dem Vater ein geteiltes Sorgerecht zukommen lassen.

Ich verstehe nur nicht, wie eine alleinerziehende Mutter es sich leisten kann, den Vater NICHT anzugeben... Man bekommt keinerlei staatliche Leistungen und auch keinen Unterhaltsvorschuss, wenn kein Vater angegeben ist.

Außerdem ist es nur richtig, dass er auch zu seiner Verantwortung stehen muss, wenn auch in erster Linie finanziell. Es kommt ja ihr und dem Kind zugute.

Wenn sie sich selbst nichts zu schulden hat kommen lassen und das auch in Zukunft vermeidet, wird ihr niemand das Kind wegnehmen.

Bei mir hat auch der KV versucht, mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Sorgerecht zu nehmen - ich habe mir jedoch nie was zu schulden kommen lassen und mein Kind optimal versorgt. Wir waren verheiratet und er hatte von Anfang an mit mir das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Du siehst, selbst wenn der Vater ein Sorgerecht hat, ist es nicht so einfach, ohne triftige, nachweisbare Gründe der Mutter das Kind wegzunehmen.

Mir persönlich wäre es wurscht, ob sich der KV für die SS und das Kind interessiert oder nicht - er ist nunmal der Erzeuger und hat seine Verantwortung zu tragen. Sollte sie irgendwann Unterhalt benötigen oder auf staatliche Leistungen zurückgreifen wollen, wird sie sowieso den Vater angeben müssen, vorher bekommt sie nichts.

LG
Steffi

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" Man bekommt keinerlei staatliche Leistungen und auch keinen Unterhaltsvorschuss, wenn kein Vater angegeben ist."

Quark!

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Also ich finde hier - wenn es nicht noch was anderes gibt, was Du hier nicht schreibst - sind beide werdenden Eltern völlig bescheuert!

Deine Freundin sollte ihn angeben, damit er unterhaltspflichtig ist. Da sie getrennt sind, wird er ohne ihre Zustimmung kein Sorgerecht bekommten - ich habe das letztens mit einem Anwalt diskutiert, was das Karlsruher Urteil in der Praxis bedeutet - nur Umgangsrecht.

Ob er das will und wahrnimmt ist eine andere Frage.

Die Familie des KV hat keine Rechte. An Stelle Deiner Freundin würde ich den Kontakt abbrechen und Leuten, die sie nerven schriflich mitteilen, dass kein Kontakt erwünscht ist. Telefonr. und Handynr. kann man wechseln, beim Festnetz einen AB dazwischenschalten.

Eine Beratung bei ProFamilia auch wegen der möglichen sozialen Hilfen halte ich für ebenfalls ratsam.

Gruß

manavgat

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Guten Morgen,

ich bin immer wieder erstaunt darüber wie viel Schwachsinn hier im Forum geraten wird... Hauptsache mal seinen Senf dazu geben, obs stimmt oder nicht... pff egal.

Also 1. Das Jugendamt hat KEINERLEI Befugnis irgendjemandem ein Sorgerecht zu- oder abzusprechen! Das Jugendamt hat eine BERATENDE Funktion und ist in keinster weise Weisungsbefugt!

Ja, es ist inzwischen auch für Väter möglich das Sorgerecht einzuklagen, das würde aber lediglich bedeuten, dass der KV AUCH ein Sorgerecht hat, nicht dass Deiner Freundin das Sorgerecht aberkannt wird!
Um das Sorgerecht aberkannt zu bekommen müsste Deine Freundin für Erziehungsunfähig erklärt werden indem sie sich schwerwiegende Dinge gegenüber ihrem Kind erlaubt hat, oder nachweislich Drogen- oder Alkoholabhängig ist.

Nach aktuellem Stand muss der KV deutliches Interesse an seinem Kind nachweisen inkl. Unterhaltszahlungen um ein gemeinsames Sorgerecht zugesprochen zu bekommen.
Ein KV dem man nachweisen kann, dass er bisher nur mangelndes Interesse an seinem Kind gezeigt hat, keinen Unterhalt zahlt und obendrein auch noch versucht hat die KM zur Abtreibung zu bewegen wird mit großer Wahrscheinlichkeit kein Sorgerecht zugesprochen bekommen.

Deiner Freundin würde ich also empfehlen erwachsen zu werden, denn sie ist jetzt schließlich selbst Mutter! Den Kindsvater anzugeben und den Kindesunterhalt und evtl. zusätzlichen Betreuungsunterhalt einzufordern und sich dann bei nachhaltigem Interesse seitens des KV's um eine angemessene Umgangsregelung zu bemühen.
Diesbzgl. sollte sie sich dringend anwaltlich beraten lassen, einen Beratungsschein bekommt sie beim zuständigen Amtsgericht sofern sie nicht ausreichend verdient und davon gehe ich mal aus.

Gruß K

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P.S.: es gibt im Übrigen bisher noch kein inkraft getretenes Gesetz zur Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter, im Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgesetz heißt es lediglich: "Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt sollen die Familiengerichte den Eltern die gemeinsame Sorge übertragen, wenn der Vater oder die Mutter dies beantragen und zu erwarten ist, dass es dem Wohl des Kindes entspricht."

Und diesbzgl. gibt es noch kein einziges Gerichtsurteil.

Das von mir o.a. wurde mir so von meiner Anwältin gesagt.

Gruß K.

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hallo,

menschen ändern sich. sollte nicht der vater die möglichkeit haben sein kind kennenzulernen udn eine beziheung aufzubauen? sollte nicht das kind diese möglichkeit haben?
kinder haben ist nicht einfach. auch nicht, wenn man in einer intakten beziehung ist. das hat nie jemand uns eltern versprochn.
und doch lese und höre ich immer wieder von müttenr, die für SICH den einfachsten weg gehen wollen.
nicht der einfachste weg fürs kind, nein, nur für sich.
wenn man eltern wird, muss man sich auch so verhalten. und dazu gehört eben, der mann, mit dem mann das kind gezeugt hat, als vater anzugeben, ihm die möglichkeit zu geben, sich auch als vater zu beweisen.
in dem sie ihn verleugnet hat sie m.e. schon einen ersten fehler begangen. wenn er es möchte, kann er einen vaterschaftstest einklagen udn dann steht sie als nicht vertrauenswürdig vor gericht da.
sollte der vater derart verantwortlungslos sein, dann wird er auch nur geringe chancen haben ein sorgerecvht zu bekommen.

lg

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Offensichtlich ist in dem Fall deiner Freundin ziemlich vielen Personen - vor allen die Personen, die es direkt betrifft - bekannt, wer der leibliche Vater des Kindes ist. Damit hat deine Freundin ziemlich schlechte Karten.
Das Recht eine Klage auf Vaterschaftsfeststellung haben 3 Personen: das Kind/oder das Jugendamt als Vertreter, die Mutter UND derjenige, der sich für den Vater hält. Der Vater muß dazu vor Gericht nur erklären, dass er in der fraglichen Zeit der Mutter beigewohnt hat. Er muß nichts weiter beweisen. Das ist völliger Unsinn was da vorher geschrieben wurde. Spätestens hier sollte dann die Mutter mit der Sprache rausrücken, wer der Vater ist. Tut sie es nicht, gibt es einen Vaterschaftstest. Ist der Kläger der Vater zahlt die Mutter die gesamten Kosten. Das Kind bekommt dann einen Vater, der Rechte und Pflichten hat. Unter anderen kann der Vater dann eben auch vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht erkämpfen. Kümmert er sich immer um das Kind und nimmt seine Besuchstage war, dann hat die Mutter keine Möglichkeit sich davor zu schützen. Alles was in der Schwangerschaft und davor war, hat nichts, absolut nichts, mit der Beziehung zwischen Vater und Kind zu tun. Deine Freundin ist "nur" die Mutter, nicht mehr und nicht weniger. In der Beziehung Vater-Kind hat sie nicht ein Wort mitzureden.