Vater hat kein Sorgerecht, kann ich auswandern?

Hallo Ihr lieben,
ich möchte gerne mit meiner tochter 6 nach spanien zu meiner familie ziehen.
der vater meiner tochter hat zwar die vaterschaft anerkannt aber hat kein sorgerecht.
darf ich mit meiner tochter nach spanien auswandern oder könnte es da probleme geben?
der vater meiner tochter wird auf keinen fall einverstanden sein.

ich bitte um hilfe!!!

danke

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Wenn er kein Sorgerecht hat, wirst Du hingehen können, wohin Du möchtest. Aber:

Wie soll die Umgangsregelung dann aussehen? Tochter und Vater haben ja ein Recht auf einen regelmässen Umgang.

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Ja kannst Du.

Ich würde ihn vorher nicht informieren, das gibt nur Stress.

Gruß

Manavgat

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...ich hoffe das es ironisch gemeint war #cool

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nö.

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hallo,

ja sicher kannst du weg gehen mit deiner tochter.

bedenke bitte, das vater und tochter ein recht auf umgang mit einander haben und soweit ich weis bist du dafür verantwortlich das es zwischen den beiden klappt, denn du ziehst mit der gemeinsamen tochter weg. sprich in diesem sinne die flugkosten/ fahrkosten wären ja hinfällig #schwitz

wie gesagt, das ist das was ich weis - vielleicht schreibt ja noch jemand was dazu.

vg

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Hallöchen,

so einfach ist das eigentlich nicht.
Ich sag es mal so: DU darfst hinziehen wohin du will, aber das KIND darf das nicht so einfach.

In der Regel ist es bei einem so weiten Umzug, der jenige der die Entfernung schafft (in dem Fall du), auch dafür sorgen muss das der Umgang ungehindert stattfinden kann.
Kannst du das nicht bzw. ist der Vater mit deinen Vorschlägen nicht einverstanden, kann er dich im schlimmsten Fall gerichtlich daran hindern umzuziehen.

Vater und Kind haben immer ein Umgangsrecht, da ist es irrelevant ob es ein gemeinsames Sorgerecht gibt oder nicht.

Liebe Grüße

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Darf die Mutter als Vertretung des Kindes den Vater auch an einem Wegzug hindern?

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Du kannst es denke ich machen, nur musst du dann auch für die Umgangskosten mitaufkommen......Informier dich bei einem Anwalt oder Jugendamt. Der Umgang muss trotzdem gefördert werden.....

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nein kannst du nicht, das Umgangsrecht deines Kindes hindert dich!

Einfach abhauen kann ich nur abraten, es ist illegal und unmoralisch!

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Hallo,

also so lange du das alleinige Soregrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kannst du auch nach Timbuktu ziehen ABER der Vater hat immer Umgangsrecht, sofern dieses nicht vom Gericht entzogen wird, heißt, er kann klagen - wie viel Chancen er damit hat hängt von der persönlichen Situation ab.
Kümmert er sich vorbildlich, sprich zolt eure Kleine ab, bringt sie pünktlich wieder, zahlt Unterhalt etc etc etc, könnte er sogar erwirken das die Kleine bleiben muss.

LG

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Hallo,

also da Du das alleinige Sorgerecht und somit auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, darfst Du ohne Einwilligung des KV mit Eurer Tochter hinziehen wo Du möchtest.

ABER

Du erschwerst dem KV und Eurer Tochter durch einen Wegzug ihr Umgangsrecht wahr zu nehmen.
Der KV könnte daher klagen. Wie viel Erfolg er mit so einer Klage hätte kommt unter anderem auf den bisherigen Umgang an und auf den Richter/die Richterin.

Ein Gericht wird Dich dann imho nicht dazu verurteilen dort wohnen zu bleiben oder gar zurück zu ziehen, es könnte Dich aber dazu verurteilen Dich an den Kosten für den Umgang beteiligen zu müssen oder sogar die kompletten Kosten zu tragen.

Wie eng ist denn der Kontakt zwischen Vater und Tochter bisher? Zahlt er Unterhalt?

Und was sagt Eure Tochter dazu?

Ich würde mich an Deiner Stelle anwaltlich beraten lassen.

Gruß Krüml