Frage wegen Sorgerechtsabtretung an den Vater

Hallo,

in meinem Bekanntenkreis hat sich ein Paar getrennt.

Sie haben eine kleine Tochter (2 Jahre), gemeinsames Sorgerecht, sind nicht verheiratet.

Die Mutter möchte ihr Kind beim Vater lassen, ein neues Leben beginnen und das Sorgerecht soll allein an ihn gehen.

Welche Wege müssen sie gehen, reicht ein Schriftstück oder muss die Sache über das Amt laufen?

Dank und LG

Bitte keine Diskussionen über diese Entscheidung. Die Kleine ist ein absolutes Papakind und die beiden können nicht ohne einander...

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Hallo.

Er oder sie oder beide können bei Gericht einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen. Da die Frau diesem Antrag sehr wahrscheinlich zustimmen wird und nach ihren Angaben dies auch dem Kindeswohl entspricht, wird dem Antrag sicherlich statt gegeben werden. Ein Formular zur Erklärung des Sorgerechts gibt es nicht und wäre auch nicht ausreichend.

Grüße
die Kleene

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Also geht das immer über das Gericht?

Vielen Dank, ich dachte, das kann auch über das Jugendamt geregelt werden...

LG

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Hallo,

wenn sich beide einig sind, müßte die Sorgerechtsübertragung beim Jugendamt zu machen sein. Nur wenn die Mutter widerspricht (was sie allerdings auch jederzeit tun kann) wird es vom Gericht geregelt.

LG bluehorse

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Stimmt nicht so ganz.
Trotz Zustimmung geht es vor Gericht.

Mein Ex Mann hat das Sorgerecht auch freiwillig abgetreten. Hat dies schriftlich auch dem JA mitgeteilt.
Dennoch gab es eine kurze und knappe Verhandlung wo alle Beteiligten anwesend sein mussten.
Er wurde kurz gefragt ob er bei seiner Entscheidung bleibt und das wars dann.
Alles in allem dauerte es 5 Minuten und ich hatte das alleine Sorgerecht.

lg
Claudia

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Bei meinem Mann war es so, dass die Zustimmung der Ex vorm Jugendamt gereicht hätte. Sie hat dort die Übertragung des Sorgerechts (und v.a. des Aufenthaltsbestimmungsrechts) erst unterschrieben und es dann aber widerrufen. Somit mußte das doch noch gerichtlich geklärt werden.

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Das wird per notarieller Vereinbarung geregelt.

Gruß

Manavgat

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Also ich kenne es nur so, dass eine Sorgerechtsabtretung per Gericht geregelt werden muss und nicht anders. Erst wenn es einen gerichtlichen Entscheid darüber gibt, ist dies gültig. So ist mein Stand von gestern, hatte mich nämlich gerade mit einem Familienanwalt darüber unterhalten. Ein Jugendamt oder Notar kann dies nicht regeln. Es geht hier nicht um Verträge sondern um ein Sorgerecht, das abgegeben werden möchte/sollte wie auch immer und darüber entscheidet das Gericht. Wenn sich alle einig sind, ist dies eigentlich kein Problem.


Gruss
die Hexe

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Hallo !

Bei uns ist das umgekehrt. Mein noch Mann hat freiwillig das Sorgerecht an mich abgetreten. Er muß zum Familiengericht und einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen. Dann kommt ein Einladungsschreiben vom JA dort müßen beide zu einem Gespräch hin. Dann gibt es noch einen Gerichtstermin wo dann die Entscheidung gefällt wird.

Aber ich sage dir gleich nur weil deine Freundin ein neues Leben ohne Kind haben will, wird kein Jugendamt der abgabe des Sorgerechtes zustimmen. Am besten geht dann nur er zum Termin und deine Freundin setzt ein Schriftstück auf, dass Sie diesen Termin nicht war nehmen wird.

Lg Nadine bei Fragen über VK