Er weigert sich Unterhalt zu zahlen!

Guten Morgen ihr Lieben,

ich beziehe für meinen Sohn Unterhaltsvorschuss.
Ich bin auch immer im Glauben gewesen, dass mein Ex nicht genug verdient um Unterhalt zahlen zu können.

Jetzt habe ich letzte Woche vom Jugendamt erfahren, dass er durchaus zahlen könnte. Auf Schreiben vom Jugendamt hat er nicht reagiert und es wurde ans Rechtsamt weitergeleitet.
Er soll eigentlich 200 Euro an das Jugendamt zahlen, welches dann an mich weitergeleitet wird. Er zahlt lediglich 30 Euro pro Monat.
Da war ich erstmal baff.

Habe dann versucht in Ruhe mit meinem Ex zu reden (eigentlich verstehen wir uns ganz gut). Habe auch gesagt, dass es ja für das Kind ist und nicht für mich. Er weiß auch ganz genau, dass ich niemals das Geld von meinem Sohn für mich ausgebe.
Aber was er dann gesagt hat, hat mir wirklich die Sprache verschlagen:
"Mehr kann und will ich nicht zahlen. Habe noch so viele Schulden, die ich abbezahlen muss, da geht nicht mehr. Außerdem schläft der Kleine alle 2 Wochen für 1-2 tage bei mir, da muss ich sowieso weniger zahlen. Du bekommst UVG, dass reicht. Solltest du gegen mich vorgehen, zahle ich gar nicht mehr."

Seit der Kleine auf der welt ist, hat er noch nie gezahlt. Somit läuft das UVG auch in 1,5 Jahren ab.

Was kann ich denn jetzt noch machen?
Wie gehe ich nun weiter vor?

Hat er denn mit der Aussage recht, dass er weniger zahlen muss, weil der Kleine bei ihm übernachtet?

Ich hoffe auf Hilfe.

Danke und liebe Grüße,
Christin

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Lachhaft ist das, wir haben die Kinder meines Mannes 4 mal im Monat und dürfen auch nichts abziehen ;-) Das wird nicht angerechnet das ist sein REcht das Kind zu haben aber er hat die Pflicht zu zahlen....Nehm dir einen Anwalt, wir haben auch schulden das interessiert niemand und Kinder brauchen trotzdem essen kleidung etc

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Ach wie ich diese Spielchen kenne. Jedes Gläschen, was er gefüttert hat, wollte er am Unterhalt kürzen. Nur ist Umgangszeit halt Umgangszeit und ändert am Unterhaltsanspruch des Kindes rein gar nichts!
ich gahe mal davon uas, dass Du bereits eine Erklärung beim Jugendamt laufen hast, dass die sich um die Unterhaltsbelange Deines Kindes kümmern. Wenn er keine Auskunft erteilt, wird er von einem gericht dazu verdonnert. und dann ist nichts méhr mit zahlen wie er meint. Dann wird der Unterhalt berechnet und notfalls gepfändet.
Der Unterhalt für meine Tochter wird auch vom lohn ihres Vaters gepfändet, damit haben diese Eigenmächtigkeiten endlich ein Ende.
Gruß Silly

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Ich danke schon mal für die Auskünfte!

Habe eben mit meiner Anwältin telefoniert und stehe nun vollkommen auf dem Schlauch.
Diese sagte, dass sie nichts machen könnte, da es bereits über das Rechtsamt läuft.
Das Rechtsamt gibt mir aber gar keine Auskunft.

Das kann doch alles nicht sein, oder?

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Ich habe mal Beim Ja angerufen, da der Erzeuger meiner Kinder auch mal wieder arbeit hat..oder hatte...Und weisst du was der nette Herr vom Ja sagte...werde ihn mal anschreiben, aber bei dem ist eh nichts zu holen....

Und wer leidet...die kinder....

gruss

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hi!

geh zur polizei und zeig ihn an!


lg nicole!

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Hallo!

Ich glaube nicht, dass ihr euch gut versteht, sondern es lediglich nicht zum Streit kommt, weil Du dir alles gefallen lässt.

Es geht nicht darum ob er will etc. sondern er muß. Ab zum Anwalt und den Unterhalt einklagen! Wenn er dann nicht zahlt, pfänden lassen.

Auf solche Spielchen würde ich mich gar nicht einlassen. Lass dich nicht verarschen und erpressen.

LG janamausi

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Na ja, Du kannst Dich weiterhin verarschen lassen - weil der Mann ja so nett ist.

Oder Du tust das, was eine Mutter tun muss: du sicherst den Lebensunterhalt für Dein Kind indem Du eine Anwältin beauftragst, die ihm mal zeigt, wo der Bertel den Most holt.

Gruß

Manavgat

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Danke, für deine Antwort.

Habe ja mit meiner Anwältin telefoniert und sie sagte, dass man da nichts machen kann, da das Rechtsamt bereits involviert ist.

Was kann man da noch tun?

Liebe Grüße,
Christin

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Du hast das Recht jährlich seine Vermögensverhältnisse klären zu lassen (über die Anwältin)
Da muß er offen legen, wieviel er verdient, was und wie hoch seine Verpflichtungen sind
Hast Du einen Unterhaltstitel??
wenn nein, bestehe darauf, zur Not über das Amtsgericht einklagen.

Aber wieso erzählt Dir deine Anwältin das alles nicht??
Normalerweise ist es Ihr Job dich umfassend zu beraten.