Muss aus Wohnung raus - wg. "Kinderlärm"

Könnt Ihr das glauben?

Nur weil mein Kind in der Wohnung spielt, ab und zu durchs Wohnzimmer läuft - was meinen älteren Nachbarn sehr stört - muss ich raus aus meiner Wohnung!

Seit 3,5 Jahren kämpfe ich gerichtlich gegen diese Kündigung an.

In der I. Instanz habe ich gewonnen, in Berufung verloren :-(

Wo leben wir denn?

Wo bleibt denn die Kinderfreundlichkeit?#bla

Es heisst doch, wir brauchen mehr Kinder. Wenn ein Kind dann da ist, darf er nicht in der Wohnung spielen?

Meint Ihr, ich soll an die Öffentlichkeit gehen mit diesem unglaublichen Fall?#ole

Mein Sohn ist überhaupt nicht laut, er spielt ganz normal. Dies wurde vor Gericht auch von meinem Ex-Lebensgefährten ausgesagt.

Es wurde aber mehr den Lügen und absoluten Übertreibungen meiner zwei Nachbarn geglaubt, die nachweislich in der I. Instanz schon gelogen haben!!!

Wo kann ich mich denn hinwenden?

Mein Anwalt versucht jetzt noch eine Beschwerde wg. Verfahrensfehler einzureichen.

Ich bin total geschockt, eine allein erziehende Mutter mit 5-jährigen Kind setzt man auf die Straße aus - nur damit ein frustrierter HartzIV-Empfänger seine Todesstille in der Wohnung hat!!!#aerger

Übrigens, der "kinderfreundliche" Vermieter ist das Siedlungswerk Nürnberg! #wolke

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Hallo,

um ganz ehrlich zu sein, finde ich Deine Geschichte nicht ganz stimmig. Im Regelfall verliert man keinen Kündigungsschutzprozess wegen normalem Kinderlärms. Allerdings kann man auch schlecht eine Sache beurteilen, bei der man nur eine Seite kennt.

LG Anja

2

HAllo,

ich habe gehört, dass das Gesetz geändert wurde vor Kurzem. Es darf jetzt nicht mehr gegen Kinderlärm geklagt werden.

aber das müsste doch eigentlich auch Dein anwalt wissen!?

LG
Yu

3

Da musst Du den Nachbarn in seiner Lebensqualität schon erheblich eingeschränkt haben. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.

Die Kinder sind nie das Problem, wohl aber Eltern, die ihren Kindern alles erlauben, einschließlich Bobbycar, Dreirad und Ballspiele in der Wohnung).

Ohne Deinen Fall zu kennen ist es allerdings schwierig. Was meint denn Deine Anwältin?

Gruß

Manavgat

4

Deine Erzählung klingt nicht glaubwürdig.


"Grundsätzlich kann ein Wohnraummietvertrag fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter über Gebühr Lärm verursacht, insbesondere auch andere Mieter stört. Kinder als solche sind aber keine Störung, Beeinträchtigungen, die damit natürlich verbunden sind, müssen sowohl vom Vermieter wie auch von allen anderen Mietern hingenommen werden. Hierzu zählt übliches Babygeschrei, aber auch unbeabsichtigte Störungen aller Art (z. B. Schlagen mit Gegenständen) aber auch bei bewussten kleinen Störungen wie Gepolter, Gestampfe, Gespringe oder Gehopse, all dieses ist hinzunehmen. Etwas anderes gilt dann, wenn die Grenzen des in dem jeweiligen Lebensalter Üblichen überschritten werden, d. h. wenn die durch die Kinder verursachten Störungen sich bei vernünftiger Betrachtungsweise als Folge typischen, altersbedingten und sozialadäquaten Verhaltens nicht mehr darstellen. Die geforderte erhöhte Toleranz gegenüber Kinderlärm findet damit dort die Grenze, wo der Lärm nicht mehr sozialadäquat ist, wo den Eltern eine schuldhafte Pflichtverletzung bzw. eine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen ist.
Autor: Ricarda Breiholdt "


Gruß
Salat

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Hallo!

Ich finde es auch ein bißchen seltsam. Gegen "normalen" Kinderlärm kann man doch nichts machen, vor allem niemanden kündigen. Allerdings muß man auch nicht allen Lärm hinnehmen, wie z.B. Bobbycar fahren in der Wohnung etc.

Sicherlich kannst Du an die Öffentlichkeit gehen, aber was bringt es dir? Daduch wird das Verhältnis zwischen Dir und deinem Nachbarn auch nicht besser. Willst Du wirklich weiter dort leben? Oder hoffst Du, dass der Nachbar auszieht?

Ich sehe es so: Auch wenn Du nicht ausziehen mußt, hast Du noch lange nicht gewonnen, dann bist Du ja weiter dem Nachbarn "ausgesetzt". Schlimmstenfalls läßt dein Nachbar dann die Wut an deinem Kind aus #schock

LG janamausi

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Klingt alles nicht so toll, aber in so einem hartnäckigen Fall würde ich sagen: Der Klügere gibt nach.

Also such Dir eine andere Wohnung und lass die Sache auf sich beruhen.

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hallo

ich weis was du durchmachst ich mach das auch grad mit meinen nachbarn mit (ein elteres pärchen-keine kinder)

Das Spielen von Kindern – auch verbunden mit Gepolter und Krach - gehört grundsätzlich zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung (OLG Düsseldorf, Az: 9 U 218/96). Den natürlichen Bewegungs- und Spieldrang im jeweiligen Entwicklungsstand, wie etwa Babygeschrei oder Lachen, Schreien und Weinen von Kleinkindern müssen andere Hausbewohner deshalb hinzunehmen. Derartiger Lärm berechtigt weder zur Mietminderung noch zur ordentlichen Kündigung (AG Frankfurt, Az: 33 C 3943/04). Selbst häufige und das übliche Maß übersteigende Lauf- und Spielgeräusche sind in der Regel sozialadäquat; dies gilt umso mehr im hellhörigen Altbau. Die Toleranzgrenze der Hausgemeinschaft für Geräusche muss dort hoch angesetzt werden (AG Braunschweig, Az. 117 C 1270/99).

Kindern unter 7 Jahren (§ 104 BGB) fehlt dabei generell die Einsichtfähigkeit, dass ihr Spiellärm möglicherweise Mitbewohner belastet. Mit wachsendem Alter und steigendem Verständnis, haben sich auch Kinder an Ruhezeiten zu halten (13-15 Uhr und 22-7 Uhr) und Eltern müssen diese im Zweifel durchsetzen. Dies gilt auch für allgemeine Hausregeln: so darf etwa nicht im Hausflur Rollschuh, Inliner oder Fahrrad gefahren werden.

ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen .

lg sabine