Kita-Anmeldung/Tagesmutter,gemeinsames Sorgerecht,Gebühren*viele Frage

Hallo,

folgendes, ich gehe ab Herbst vielleicht wieder arbeiten, daher wird mein Sohn dann abwechselnd zu einer Tagesmutter und zu seiner Oma gehen.

Mein Noch-Mann und ich haben (leider) gemeinsames Sorgerecht, er müsste der ganzen Sache ja zustimmen, was wäre, wenn er das theoretisch nicht tut? Ich muß ja wieder arbeiten und mein Sohn braucht eine Betreuung. Er kann diese Betreuung nicht übernehmen, er wohnt weit weg und ich bin froh, dass er endlich mal wieder arbeitet und wenigstens etwas Unterhalt zahlt.

Ab Frühjahr/Sommer (normal ab Sommer, wenn aber was früher frei wird, dann halt ab Frühjahr) hat er einen Kita-Platz. Auch da müsste mein Mann ja mit unterschreiben. Die Kita sagte mir schon, dass ich dann eventuell einfach alleine unterschreibe (wäre auch kein Problem, da sie schon 1-2 Mal Väter da hatten, die sich einfach unproduktiv einmischten), wenn er Stress macht.

Hat mein Mann dann irgendeine Handhabe, weil er halt nicht zugestimmt hat, wir aber gemeinsames Sorgerecht haben? #gruebel Mich würde das einfach mal interessieren.

Ich gehe davon aus, das von ihm nichts kommt, da er sich auch allgemein um relativ wenig kümmert. :-)

Und wie funktioniert das mit der Gebührenberechnung. Ich werde zu wenig Einkommen haben, daher werden die Betreuungkosten wohl vorerst vom Jugendamt übernommen. Ist sein Einkommen da auch relevant? Wir leben getrennt, aber sind bis dahin vielleicht noch nicht geschieden. Das Jugendamt wird einen Teil der Betreuungkosten dann bei ihm einfordern bzw. zurückfordern oder?

#danke für eure Antworten!


LG
Superschatz

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Hallo!

Ich habe bei meiner Tochter zwar alleiniges Sorgerecht ,aber bei der Anmeldung für die Krippe und jetzt zum Kindergarten hat es niemanden interessiert ,ob alleinige oder gemeinsame Sorge.
Ich habe alles allein unterschrieben und gut war.
Bei meinem Sohn haben mein Exmann und ich gemeinsames Sorgerecht und selbst da brauchte ich bisher nur für die Eröffnung eines Sparbuches für den Jungen die Unterschrift vom Ex.

LG

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Hallo,

danke für deine Antwort!

Aber theoretisch bin ich ja verpflichtet, ihn in diese Entscheidung mit einzubeziehen. Was würde also passieren, wenn ich alleine entscheide und unterschreibe, er aber etwas gegen diese Kita oder allgemein gegen die Betreuung vor dem 3. Geburtstag hat ? Was könnte er dann machen?

LG
Superschatz

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Wenn er was gegen die Betreuung vorm 3.Geburtstag eures Kindes hat,soll er dir den Betreuungsunterhalt zahlen.Dazu ist er mindestens bis zum 3.Geburtstag des Kleinen verpflichtet,sofern er genug verdient.
Und falls er eine bessere Kita kennt,soll er dir dort einen Platz besorgen.
In vielen Gegenden kann man froh sein,wenn man unter 3 überhaupt einen Platz bekommt.Und hier sind es zusätzlich dann nur Halbtagsplätze.

LG

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ich weis nicht, warum Frau sich immer über ungelegte Eier den Kopf machen. Du weist es nicht ob er zustimmen wird oder nicht - warum machst Du Dir jetzt schon Gedanken wenn Du eventuell ab Herbst wieder arbeiten gehst? Warum muss immer negativ über die KV´s gedacht werden? Ich versteh es wirklich manchmal nicht.

Nun zu Deiner Frage: wenn er dem nicht zustimmt, muss er sich um die kindgerechte Betreuungsmöglichkeit kümmern, da man nicht von Dir verlangen kann, dass Du Deinen Job sausen lässt weil es dem gnädigen Herren von der Tagesmutter her nicht passt. Du kümmerst Dich schließlich um die finanzielle Sicherstellung Deiner kleinen Familie.

Sein Einkommen ist deshalb mit relevant, da es ein neues Urteil gibt, das der KV sich an den KiGA und auch KiTa kosten beteiligen muss. Das musst Du aber auf dem privatrechtlichen Wege einklagen, wenn er es nicht freiwillig zahlt.

Grüße
brujita

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Hallo brujita,

die Frage, was wäre wenn er nicht zustimmt, war einfach interessehalber. Wie schon geschrieben, gehe ich nicht davon aus, dass er sich dagegen ausspricht. Er hat keinen Umgang mit seinem Sohn, zahlt den alten Unterhaltsvorschusssatz und auch sonst kommt halt recht wenig rüber.
Ich wollte es einfach mal wissen. :-D Er sagte irgendwann mal in einer Diskussion, er würde sein halbes Sorgerecht nicht abgeben, um immer mal wieder eingreifen zu können, wenn ihm was nicht passt. Ansonsten würde er sich ja auch gar nicht einmischen. Er möchte quasi einfach alles Kontrolle haben. Verstehe ich persönlich nicht, denn dann könnte er auch mal seinen Pflichten nachkommen und nicht nur seine Rechte "behalten". Das ist aber ein anderes Thema. ;-)

Was wäre denn, wenn er die halben Kita-Gebühren nicht zahlen kann (was er nicht kann, wenn deine Finanzen so bleiben)? Denn das Jugendamt übernimmt ja theoretisch nur meinen Teil, strecken sie seinen Teil dann vorerst vor oder muß ich das anders "organsieren"? Halt wie beim UV? Denn seinen Teil der Kitagebühren könnte ich ja gar nicht tragen und einklagen dauert ja immer eine Weile. Muß er sich auch an den Kosten für eine Tagesmutter beteiligen? Ich habe hier nirgendwo eine Kita gefunden, die ein U2 Kind aufnimmt und so kurzfristig erst recht nicht. #schmoll

Fragen über Fragen. Ich wollte mich noch beim Jugendamt erkundigen, zeitlich schaffe ich das derzeit aber absolut gar nicht. #schwitz Und die Ausbildung ist aja uch noch nicht 100%-ig sicher.

LG
Superschatz