Der Vater stimmte dem Umzug schriftlich zu und jetzt doch nicht...

Hallo Ihr Lieben,

nachdem der Vater dem Umzug mit dem gemeinsamen Kind beim Jugendamt schriftlich zugestimmt hat und eine für alle Beteiligten (vor allem für das Kind) Umgangsregelung gefunden wurde, hatte der Vater einen Monat später erfahren, dass er sich an den KITA-Kosten beteiligen soll, kann (die Berechnung liegt es noch nicht vor, es kann sein, dass er nix bezahlen muss). Seine Reaktion war, dass ich entweder drauf verzichte, oder er nimmt die Zustimmung zurück und geht vor Gericht. Da dachte ich nur, man sieht, dass es ihm nur um das Geld geht und nicht um das Kindeswohl, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Jetzt geht er vor Gericht und will den Umzug verhindern. Macht er sich da nicht zum Hampelmann oder kann er doch nich mir den Strich durch die Umzugspläne machen (umzug in 6 Wochen, Kind im alten Kiga abgemeldet, im neuen angemeldet, Wg geküdnigt, alles mit der Zustimmung des Vaters). Hat da jemand Erfahrung mit?


Liebe Grüße


feschmadl

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Hi!

Wie weit ziehst du denn weg?

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"Jetzt geht er vor Gericht und will den Umzug verhindern."

Ich bin auf die Begründung gespannt, die er dem Richter erzählen will.

Weiters denke ich, dass du einer evtl. Klage relativ gelassen entgegensehen kannst.

Bin nicht davon überzeugt, dass er das durchzieht bzw. damit durchkommt. Die mögliche Konsequenz wäre, dass euer Kind bei ihm leben müsste...ist er sich dessen überhaupt bewusst?

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Hi,

gemeinsames Sorgerecht? Gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Tja, dann kann er leider nichts machen!

Habe das selbe im Moment auch hier, nur von der anderen Seite.

LG

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Hallo feschmadl,

es kommt natürlich auch darauf an, wie weit Du wegziehst.

Du schriebst: ***''Da dachte ich nur, man sieht, dass es ihm nur um das Geld geht und nicht um das Kindeswohl, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.''****

Na, Dir gehts doch ums Geld (KITA-Kosten)! Die kargen Umgänge werden ja auch nicht zum Nulltarif zu haben sein.

Dem Kindeswohl am dienlichsten wäre doch, dort in der Nähe zu bleiben.

MfG krypa

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wenn sie die Entfernung schafft, kann sie zur hälftigen Übernahme der Umgangskosten des Vaters herangezogen werden.
Somit wird sie ihren teil dazu beitragen.
Inwieweit der Vater den Umgang wahrnimmt ist nicht kalkulierbar, aber kalkulierbar sind die Kosten und die Notwendigkeit eines Kitaplatzes und dessen Gebühren.
Und da sollten beide Eltern ihren Teil dazu beitragen, sofern sie finaniell in der Lage dafür sind.
Interessant ist, dass der Herr Papa die Zusage erst schriftlich erteilt und dann die Mutter unter Druck setzt wegen KitaKosten.
Wenn sie bleibt wird er die Kosten dennoch haben.

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Hallo karna.dalilah,

wir wissen nicht die Kostenverhältnisse zwischen alter und neuer KITA - das sind ja verschiedene Gemeinden.

Auch wenn sie die halben Umgangskosten übernähme, könnte seine Hälfte immer noch ein Vielfaches der bisherigen sein.

Inwieweit der Vater den Umgang überhaupt wahrnehmen k a n n, ist schwer einzuschätzen, mal ganz von dem zeitlichen Aufwand abgesehen.

So eine Rücknahme ist natürlich unangenehm, andererseits wundere ich mich immer wieder, wie leicht man/frau sich so einen Umgang über weite Entfernungen vorstellt.

Für den (zukünftigen) Umgangselternteil ist so eine Entfernung nicht nur eine finanzielle und zeitliche Belastung, sondern auch eine immense emotionale im Verlust eines Alltagsbezugs zum Kind.


Welche Kosten wird er dennoch haben?



MfG krypa

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Du hast doch seine schriftliche Zustimmung, ziehe um und beantrage die teilweise Übernahme der KITA-Kosten dann!
Wieviele km weg ziehst du denn?
Wenn es mehr als 50km sind kann es sein das dudich hälftig an den Reisekosten des Vaters beteiligen mußt.

LG Karna