Darf KV einfach in Kiga und Schule aushorchen?

Guten Morgen,

ich habe da mal eine Frage an euch.
Mein Ex Mann hat hinter meinem Rücken im Kindergarten (und schätze auch in der Schule) angerufen und wollte wissen wie es läuft dort.

Ich finde es nicht in Ordnung da er solche Dinge mit mir persönlich zu klären hat anstatt hinter meinem Rücken rumzutelefonieren. Schließlich leben die Kinder bei mir und ich kümmer mich um alles. Bringe sie hin, hole sie ab, nehme an den Aktivitäten teil, bezahle alles.

Da kann er nicht so tun als mache er sich sorgen das ich das alleine nicht hinkriege oder meint sich einmischen zu müssen.

Sicherlich hat er ein REcht zue rfahren wie sich die Kinder entwickeln usw. Aber sowas klärt man doch als Eltern untereinander und nicht hintenrum.

Dann wollte die erzieherin wissen inwiefern sie ihm überhaupt Auskunft geben darf. Aber wir haben ja gemeinsames Sorgerecht. Also darf er sie aushorchen???

Und darf er sie ohne mein Wissen einfach vom Kidnergarten abholen?

Kennt ihr euch da aus??

LG Summer

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Klar, darf er im Kiga oder in der Schule anrufen und nachfragen....ob er Auskunft bekommt weiß ich nicht.

unser Kv hat zwar die Hälfte des Sorgerechts, ist aber in der Anmeldung für die Schule und auch beim Kiga nicht mit name oder Anschrift geführt.

Wenn er was wissen will, fragt er mich oder auch die Kinder Selber. und Gut ist...aber er dürfte da anrufen

Gruß

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Die KM meiner Stieftochter informiert uns nicht. Ich würde es sehr gerecht finden, wenn mein Mann Auskunft in der Schule erhält!!! Im Gymnasium wird das einfacher, da eh alle Termine online gestellt sind.

Dass der KV in Kita/Schule bei Euch angerufen hat, finde ich nicht schlimm und er hat es sicher nicht getan, weil Du "nicht klar kommst" oder er sich einmischen will. Er hat sicher lediglich um Informationen gebeten.
Wenn Du ihn rechtzeitig und umfassend informierst, muss er sich die Mühe nicht machen.
Warum muss eigentlich der KV immer hinterhertelefonieren? Du sagst selbst: Die Kinder leben bei Dir!!! Du hast alle Infos, gib sie halt einfach weiter!

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"Wenn Du ihn rechtzeitig und umfassend informierst, muss er sich die Mühe nicht machen.
Warum muss eigentlich der KV immer hinterhertelefonieren? Du sagst selbst: Die Kinder leben bei Dir!!! Du hast alle Infos, gib sie halt einfach weiter! "

Ich weiß jetzt nicht,wie es bei der TE ist,aber es kommt auch vor,daß die Mütter versuchen,die Infos an die KV weiter zu geben,diese sie aber nicht annehmen.
Der KV meines Kindes wurde von mir auch ne zeitlang immer unterrichtet,es interessierte ihn aber nicht.Und wenn ich mehr Interesse von ner tapezierten Wand bekomme,dann brauch ich mir die Mühe nicht mehr machen.Allerdings macht er sich auch nciht "die Mühe" und fragt dann hintenrum. Vielleicht ist es in diesem Fall auch so?

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Vielleicht, es gibt immer 2 Seiten von Erfahrungen...
Traurig ist, dass willige KV selten auf auskunfsfreudige KM treffen oder umgekehrt...

Was wären wir froh über ein paar Infos mehr! Die KM meiner Stieftochter informiert nur, wenn sie Geld will. Traurig sowas!!!

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"Aber wir haben ja gemeinsames Sorgerecht. Also darf er sie aushorchen??? "

Meinst Du die Frage ernst? Was glaubst Du was "gemeinsames Sorgerecht" bedeuten soll?

Mich erschreckt diese Unkenntnis.

Natürlich darf er überall nachfragen. Genauso wie Du.

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Wieso nicht? Er ist der Vater wieso hat er da kein Recht drauf? Warum kommt er denn nicht zu Dir? Kommt Ihr nicht gut aus? Das mit dem einfach abholen solltet Ihr schon absprechen ihr seid erwachsen alle beide

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Hallo,

sieh mal hier, das ist ein sehr guter Link.

Abholen von der Kita ohne dein Wissen, ist nicht in Ordnung demnach. Das regelt nämlich trotz gemeinsamer Sorge derjenige, bei dem sich das Kind aufhält. Was in dem Sinne ja auch logisch erscheint, du planst deinen Tagesablauf mit dem Kind, kommst zur Kita und das Kind ist weg? Kann ja in dem Sinne nicht so förderlich sein ;-)

Guck mal hier:

http://www.lebenslage-scheidung.de/Gemeinsames-Sorgerecht.html


lg polar

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Das geht auch nicht find ich, aber das sollte absprechbar sein unter Erwachsenen wer das Kind abholt. Das er nachfragt in der Schule oder im Kiga find ich ok, vieleicht gibt sie Ihm ja so keine Auskunft wissen wir ja nicht.....

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Dem kann ich nur zustimmen.

Wenn der Exmann Sorgerecht hat, dann hat er auch ein Recht darauf dort anzurufen und nachzufragen. Allerdings fände ich es sehr komisch wenn diese Leute telefonisch solche Auskünfte er teilen würden. Da könnt ja jeder kommen und nachfragen.

Theoretisch dürfte er die Kinder auch abholen ja. Das ist leider so. Allerdings wurde bei mir im Kiga zum Beispiel nie eingetragen wer der vater ist und wo er wohnt, also theoretisch dürften sie ihm das Kind nicht mitgeben solang er nicht die Sorgeerklärung oder Geburtsurkundenkopie mit hat, weil er könnt ja auch sonst was erzählen wer er ist. Und selbst wenn er das mithaben würde, würde mich die Kita noch anrufen und nachfragen, denn ich habe lediglich meine Eltern eingetragen das sie den Kleinen abholen dürfen wenn ich mal nicht kann. Andere Personen müsste ich also vorher schriftlich ankündigen, sonst würden die das Kind eben nicht mitbekommen. Und so gehört sich das ja auch, selbst wenn der Vater leider Sorgerecht hat!

LG Julia

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Natürlich darf er dort anrufen und sich informieren. Das besagt doch schon "gemeinsames Sorgerecht"

Das sich die Mütter immer so aufregen müssen ist für mich ein Rätsel

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Hallo.

Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, darf der KV sich jederzeit und ohne Dein Wissen Information über den Entwicklungsstand Eures Kindes beim Kindergarten/Schule einholen.
Er muss Dich nicht fragen..
Keine Erzieherin oder Lehrerin wird hinterfragen, warum Ihr nicht untereinander diese Informationen austauscht.
Bei mir ist es aktuell auch erst der Fall gewesen, jedoch nimmt der KV das Umgangsrecht (die Umgangspflicht??) nicht wahr und fragt andererseits im Kindergarten nach.
Dinge wie z.B. wie oft das Kind im Kindergarten ist, ob es öfter bedingt durch Krankheit fern blebit usw., darüber darf der Kindergarten/die Schule keinerlei Auskunft geben.
Ohne Dein Wissen darf er das Kind nicht abholen, da das Kind bei Dir lebt und somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Dir liegt.
Du kannst es mit den Erziehern dort klären, es schriftlich festhalten wer Dein Kind abholen darf und wer nicht.
Eure Situation ist leider kein Einzelfall...
LG

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Nabend

**da das Kind bei Dir lebt und somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Dir liegt. **

Wo steht bitte, das sie das alleine hat??

LG NRW;-)

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Ok, da muss ich Dir Recht geben :)
Steht nirgends.. bin jetzt von meiner Situation ausgegangen...
Sorry ;)

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Hallo,

er wird glauben das Du ihn nich ausreichend informierst. Deswegen fragt er nach. Ob es aushorchen ist will ich nicht beurteilen, aber er darf sich natürlich erkundigen.

Viele Grüße