Jugendamt hat Klage erhoben

Hallo,
ich bin sehr verwirrt und hoffe, jemand hat das schon mal erlebt.
Ich beziehe Unterhaltsvorschuss seit der Geburt meiner Tochter (Mai 08). Mein Exfreund war bis Juli 09 in Ausbildung. Danach war er bis November 09 arbeitslos. Seit November hat er eine Arbeit, verdient aber aufgrund der schlechten Ausbildung (schulische Ausbildung) unter dem Selbstbehalt (30h-Vertrag, arbeitet aber ohne Überstundenvergütung durchschnittlich 45-50 h/Woche). Demzufolge war er nie zahlungsfähig.
Jetzt hat das Jugendamt Klage erhoben und fordert den Unterhalt ab August 09 ein (also seit der Ausbildung) sowie den zukünftigen, aber nur die 133 € (also Abzug des vollen Kindergeldes).
Warum machen die das? Hat die Klage denn einen Sinn?
Sollte die Klage Erfolg haben, hat das Auswirkungen für mich? Immerhin kann ich Unterhaltsvorschuss nur 72 Monate bekomme. Läuft die Frist dann weiter, wenn er an das Jugendamt die 133 € bezahlen muss?
Ich würde mich von Grunde ja freuen, wenn er sich endlich mal beteiligen muss, aber ich bin skeptisch. Es würden doch sonst viel mehr Frauen klagen, wenn sie eine Chance sehen würden, Unterhalt zu bekommen, obwohl der Vater unter dem Selbstbehalt verdient.

LG Annika

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Hallo,
so genau kann ich Dir es nicht beantworten, aber bei uns ist der Fall ähnlich. Allerdings bekommt die Ex von meinem Mann Hartz 4 und keinen Unterhaltsvorschuss mehr.

Mein Mann war arbeitslos und konnte keinen Unterhalt zahlen. Das Jugendamt versucht natürlich die ausstehenden Unterhaltszahlungen einzuziehen plus die laufenden Zahlungen. Die Kindsmutter hat damit gar nichts zu tun. Das Jugendamt hat Vorschuss geleistet und möchte das Geld wieder haben. Also klagen sie.
Auch die aktuellen Unterhaltszahlungen bekommt das Jugendamt. Auch davon hat die Kindsmutter gar nichts, da der Unterhalt komplett auf ihr Hartz 4 angerechnet wird.
Besser gesagt: Sie bekommt natürlich Unterhalt, der ihr dann auf die Hartzzahlungen angerechnet wird.

Also der Fall ist ein wenig anders.

Aber ich vermute wenn der Gute immer unter Selbstbehalt arbeitet, wirst Du nichts weiter bekommen.

Übrigens kann das Jugendamt Deinen Ex dazu zwingen eine Vollzeitstelle anzunehmen bzw. zu suchen, damit er Unterhalt zahlen kann. Die sind da sehr hartnäckig und überhaubt nicht nett.

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Leider kenne ich das JA so nicht...der Kv von meinen Jungs, hat seid der trennung nie gearbeitet. erst sei einem Monat arbeitet er und das auch nur 20std die woche...der vom JA hat nur zu mir gemeint, "der wird eh nie arbeiten" die sorte kennt er....ihm wurde nie aufgelegt, arbeit zu suchen.

Ich habe jetzt wo ich erfahren habe das er mal was arbeitet, beim Ja angerufen und das mitgeteilt....jetzt bekam er wohl post und war bissi sauer.

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Hallo Annika,

mit Abschluss der Ausbildung ist der Vater Deines Kindes grundsätzlich leistungsfähig und damit unterhaltspflichtig. D.h. ab diesem Zeitpunkt können überhaupt erst Ansprüche bestehen.

Deine Ansprüche auf eventuellen Betreuungsunterhalt und die Ansprüche Eures Kindes auf Kindesunterhalt müssen geltend gemacht werden. D.h., der Unterhalt muss von Dir oder einem Anwalt Deiner Wahl schriftlich eingefordert werden. Solange das nicht geschieht, haben weder Du noch das Kind Ansprüche.

Wenn der Vater unterhalb des Selbstbehaltes liegt bedeutet das nur, dass er nicht zahlen kann, nicht das er nicht zahlen muss. Die Unterhaltsansprüche laufen ab dem Moment, wo Du sie angemahnt hast auf und können nachträglich geltend gemacht werden.

Weil Unterhaltsansprüche aber der Verjährung unterliegen, müssen sie häufig tituliert werden. Mit einem sogenannten Titel, das kann ein Urteil oder eine notarielle Vereinbarung sein oder ein beim Jugendamt unterschrieber Titel, können Du bzw. Dein Kind den auflaufenden Unterhalt 30 Jahre lang einfoordern. Wenn er also in 10 Jahren sehr gut verdient, müsste er dann alles nachzahlen.

Der UHV den Du bekommst, ist eine staatliche Leistung, die Dir helfen soll Zeiten ohne Unterhaltszahlungen zu überbrücken. In Höhe des Vorschusses hast Du die Ansprüche Deines Kindes an das Jugendamt abgetreten. Diese Ansprüche sichert sich das Jugendamt durch die Klage bzw. Titulierung.

Deine Ansprüche und die über den UHV hinausgehenden Ansprüche Deines Kindes werden hierdurch NICHT gesichert. Um diese musst Du Dich selbst kümmern.

Bitte lass Dich hierbei anwaltlich beraten. In diesen Fragen kann man sehr viel Geld verschenken.

LG

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Endlich mal ein Jugendamt das etwas tut, anstatt anstaltslos den UHV zu überweisen, denn du musst bedenken, daß die Steuerzahler für den Unterhalt eures Kindes aufkommen.

Im Grunde hat dein Ex bei einem 30h immer noch die Möglichkeit einen 2 Job anzunehmen (bedienen, Tankstelle, Putzen etc), um den Unterhalt sicherzustellen.

Allerdings fragt sich, wie weit das JA kommt, denn letztendlich zählt die richterliche Meinung.

mfg

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Hallo Annika,
Das JA tut, was jedes JA tun sollte: Es kümmert sich darum, dass ein Vater seiner Unterhaltspflicht nachkommt und prüft seine Zahlungsfähigkeit wirklich gründlich. Außerdem sorgt es dafür, dass die Steuergelder, die du völlig berechtigt zurzeit erhältst, verantwortungsvoll ausgegeben werden: Es sichert sich ab, um sich Möglichkeit vorzubehalten diese Vorschüssen vom Vater zurückholen zu können.
Magst du mir verraten, welches JA das ist? Gerne per PN, die sind echt gut da.
LG
Mariella