was muss er da dazugeben wenn überhaupt

hi, mein ex, zahlt 225€ unterhalt bei einem einkommen von 2500 €, nicht gerade fair, aber egal..jetzt folgendes, mein sohn brauchte einen neuen kindersitz und einen neuen kinderwagen, beides je 150€, muss er das hälftig mittragen??????danke

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Nö, das ist im Regelunterhalt mit drin.

Kinderwagen kann man übrigens erheblich preiswerter im Secondhand - Kinderbasar oder bei Ebay erstehen.
Für das gute Jahr, wo der KiWa noch benötigt wird ist ein Neuer nicht notwendig.

Ist der Kindersitz Deiner Tochter nicht mehr vorhanden?

Wer hat denn den Unterhalt berechnet? JA oder Anwalt.

Im Zweifelsfall kannst Du ihn neu berechenen lassen..

M.

2

nö, die wird jetzt 6, es geht doch einfach um das Prinzip trotzdem danke

3

villeicht wirst Du ja mit der Userin einig:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=11&tid=2526072

M.

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4

Hallo

Nein, er muss sich daran nicht beteiligen Es gibt ganz wenige Ausnhmen, ie neben dem Unterhalt noch gezahlt werdn könnten.

Das müsst ann aber eingeklagt werden.

Bianca

5

Hallo

Wieso braucht er mit 8 Monaten schon einn neuen Kiwa?

Bianca

6

Hy!

Mein Ex zahlt nix...bekomme UV Großer 188€ kleiner 133€.

Waren heute Schuhe kaufen...musste ich auch alleine bezahlen.

Der große hat ein neues Zimmer bekommen...da hat der Kv auch nichts zugesteuert.

Schwimmkurs,Fußball, uä muss ich alles alleine tragen.

Weihnachten und Geburtstag, die "teuren" sachen bleiben an mir hängen...Vom Kv kommen nur kleinigkeiten.

Aber:

Wenn er die Kinder holt muss ich alles mitgeben, bekomme aber oft nicht alles wieder....ja so ist das.


An mir bleibt ALLES hängen...er holt sie dafür alle 2wochen oder auch mal alle 3-4wochen....

7

Wenn er nichts gegenzurechnen hat, kann er von seinem Einkommen 5% berufsbedingte Aufwendungen geltend machen.

2500
-5% 125
=2375 Euro

Je nachdem ob er noch was geltend machen kann (weitere Kinder?!) oder nicht, befindet er sich in Entgeltgruppe 3 oder 4 der Düsseldorfer Tabelle, 1.Altersstufe:

3. 349 - 92 = 257 Euro
4. 365 - 92 = 273 Euro

Demnach zahlt er vermutlich zu wenig und Du solltest Dich um Neuberechnung kümmern. Habt ihr vielleicht nicht die Anpassung zum 01.01.2010 an die neue Düsseldorfer Tabelle mitgemacht?

Sonderbedarf kannst Du nur bedingt geltend machen, google mal unter "Sonderbedarf Kindesunterhalt".
Kindersitz oder Kinderwagen zählt nicht dazu!

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ja so sieht es aus, an uns bleibt einfach alles hängen, und noch nicht mal den bertreunngsunterhalt zahlt er..ich habe ihn echt höflich gefragt und ich finde es echt sehr unpassend, weil er dagegen 4 mal im jahr in urlaub fährt od fliegt und es hier um sein fleisch und blut geht. ich sag ja auch nicht zum kleinen oder ihr oo sorry dein unterhalt und kindergeld ist weg, jetzt gibt es nichts mehr zu essen und kiwa, ganz einfach, weil er zu klein geworden ist

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Lass den Unterhalt von einer Anwältin ausrechnen, ich glaube, das ist bei dem Einkommen zu wenig.

Gruß

Manavgat

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hi ..also so viel ich weiß musst du mit dem unterh. alles selber zahlen außer der kv gib freiwillig was dazu!
Hätte mal noch ne andere frage der kv bekommt das Brutto?? Hat er noch mehr kinder für die er unterh. zahlen muß???

LG melanie