Muss KV schulgeld zahlen ?

Und zwar ist es so , das meine älteste Tochter nach 6 jahren kampf mit dem JA und KV endlich ihren zustehenden Unterhalt bekommt.

So nun bin ich ja mit meinem jetzigen Mann verheiratet und meine Tochter kommt im Sommer zu schule .
Mir wurde gesagt , das der KV sich an den Kosten beteiligen muss.
( Ranzen , bücher , Hefte etc )

Wie sieht das aus , ist das richtig so oder nicht ?

Bitte keine steine werfen , wir sind auf die beteiligung nicht angewiesen , aber es wäre trotzdem schön , wenn der KV sich beteiligen müsste und nicht mit seinem monatl. Unterhalt davon abkommt.

Denn wenn man es richtig nimmt , kommt die Kommunion - Firmung etc ja auch , und die ist nicht so billig :-(
Und warum sollen wir als Mütter auf den Kosten alleine sitzen bleiben ?

Daher würde mich mal interessieren , ob die Väter laut gesetz sich beteiligen müssen , oder ob es eine reine gefallensleistung wäre ?

Bitte nur die Antorten , die es genau wissen .
Meine Anwältin die die ganze Sache bearbeitet war im Gespräch , daher hier mal vorab meine Frage !!!

LG

1

Erstmal ein friedliches Hallo,

also meines Wissens wird deckt der Unterhalt des Vaters die von dir erwähnten Dinge ab (Ranzen, Schulbücher, Hefte...).

Klassenfahrten können Sonderbedarf sein, müssen aber nicht - kommt drauf an.
Ebenso mit Kommunion und Firmung - du weißt ja, das diese Dinge auf dich zukommen - also kannst du schon drauf sparen (davon geht die Gesetzgebung aus).

Aber du kannst auch mal nach "Sonderbedarf" googlen, dann wirst du schon die dt. Rechtsprechung dazu finden.

Im Übrigen steht es dir frei, mal beim KV freundlich (!) nachzufragen, ob er sich an den Kosten beteiligt.

friedliche Grüße

kraxy

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Meine anwältin hat schon angerufen und alles erklärt.
Dir aber trotzdem ein Danke auch wenn es nicht richtig ist.

Der KV muss sich an Erstausstattung , Kommunion und Firmung beteiligen.
So das Gesetz.

Schulbedarf muss er ebenfalls , kommt aber dann immer auf den Fall an , in welcher Höhe der Vater kann.

Das sind die fachlichen Worte einer Anwältin , und die MUSS es wissen.

Mir geht es einfach nur ums Prinzip .
Wir als Mütter sind nicht nur zum Zahlen da.
Da können sich die Väter ruhig dran beteiligen !!!
Grad alleinerziehende haben ein großen Päckchen zu tragen.
Und ich weiss wovon ich spreche !!!

LG

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Anwälte wollen auch nur Geld verdienen. Wenn du klagen willst, kommt es auf den Richter an, wie er entscheidet.

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schulgeld --> nein muss er nicht

gruß
brujita

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Wir hatten auch schon solche Situationen.

Und es ist falsch, was deine Anwältin erzählt. Der KV MUSS in der Hinsicht übehaupt nichts. Die aufgezählten Dinge sind alles Sachen, die man voraussehen kann und worauf man sparen kann! Vielleicht hast du Glück und der KV beteiligt sich freiwillig, aber zwingen wirst du ihn nicht können...

Die Ex meines Freundes wollte auch ne Riesenfete zur Schuleinführung machen und wollte, dass mein Freund alles bezahlt. Aber er war noch nicht mal eingeladen. Und natürlich musste er auch dann nix bezahlen...Würdest du eine Party bezahlen, wo du selbst nix von hast? Also da wird dir auch kein Richter recht geben...

Deine Anwältin will wohl nur Geld machen und sinnlos vor Gericht gehen...ich würd mir die Rammelei sparen und vorallem nen neuen Anwalt suchen!

LG

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ja würde ich, weil es für mein Kind wäre.
mfg

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Hallo

nein muss er nicht, auch nicht am schulranzen hefte und allem anderen. Das ist planbar vorraussehbar wie auch immer und im Unterhalt inbegriffen, darum wird dieser mit 6 jahren ja auch höher ;-)

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Mir wurde gesagt , das der KV sich an den Kosten beteiligen muss.
( Ranzen , bücher , Hefte etc )


Manchmal bin ich über diverse Mütter doch sehr verwundert!


Wofür, glaubst Du, bekommt das Kind den Regelunterhalt?????


Du kannst ungeplanten Sonderbedarf geltend machen, dass muss aber jedes Mal extra eingeklagt werden.

Gruß

Manavgat

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So da hier ja nun alle meinen das sie recht haben !!!

FALSCH !!!

Habe soeben mit einem zuständigen RICHTER gesprochen.
Die VÄTER MÜSSEN sich beteiligen !!!

Einschulung ist Sonderbedarf und gehört nicht zum Regelunterhalt !!!
Genauso wie Kommunion und Firmung !!!

Alles andere liegt im Ermessen des Richters !!!
und damit ist Urlaubsgeld etc gemeint !!

Und nochmal zum mitschreiben , ich wollte kein Geld geltend machen.
Wir kommen auch ohne den Unterhalt sehr gut klar.
Nur es ist eben so , das den KINDERN , der Unterhalt zusteht.
Und meiner tochter steht ihr unterhalt komplett zu , da dieser auf IHR SPARBUCH geht.

Mir wurde es nur so gesagt und bevor ich solche Tips weiter gebe , erkundige ich mich vorab.

Das hab ich nun getan.

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Hallo


Klar ist das Sonderbedarf. Er MUSS eingeklagt werden. Lies mal die Link dazu und mach dich im Internet schlau.
Es steht alles da beschrieben, was unter Sonderbedarf fällt. Und das muss eingeklagt werden.


Wenn immer klagen willst, bitte

Manche sind echt zu doof.

Bianca

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Hallo


In meinem Link ist alles erklärt. Siehe unter anderem auch Lernmittel. Da steht eindeutig NEIN.

Bianca

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