Kindesunterhalt wenn ein Titel besteht!

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage. Der Kindesvater ist nun seit Oktober Arbeitslos und hat den Unterhalt für seinen Sohn von 260 Euro auf 200 Euro einfach so gekürzt. jetzt gucke ich eben auf mein Konto, da hat er nochmal auf 149 Euro gekürzt. Ich habe einen Titel in dem er 114 % des Regelbetrages zahlen muss.
Kann er da einfach so das Geld kürzen und was kann ich jetzt machen? Muss ich zum Anwalt oder Jugendamt?

Lieben Dank und schöne Grüße von Lucy

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Da er Arbeitslos geworden ist, wird es sich kürzen wenn er überhaupt noch zahlen kann, aber dies muss er berechnen lassen und nicht selbst einfach kürzen geht gemeinsam zum anwalt oder du, und lasst es berechnen

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Hallo Lucy,

zunächst mal muss er nachweisen, dass er trotz intensiver Bemühungen keine Arbeit findet, um den vollen Kindesunterhalt zu zahlen.

Dabei sind die Anforderungen um Einiges höher als die, die von der Arbeitsagentur an "normale" Arbeitslose gestellt werden:
In der Regel muss er 20-30 Bewerbungen pro Monat vorweisen (das ist aber im Einzelfall verschieden) und er muss von vorneherein auch Jobs unter seiner Qualifikation annehmen, um seinen Unterhaltspflichten nachkommen zu können. Tut er das nicht, wird er ggfs. dazu verdonnert, den vollen Unterhalt weiter zu zahlen, auch wenn dadurch sein Selbstbehalt geschmälert wird.

Soviel ich weiß, ist das Minimum an Selbstbehalt in diesem Fall der Betrag, den er bekommen würde, wenn er Hartz IV beziehen würde (Miete für angemessene Wohnung + Regelsatz 351 Euro), aber da fragst du am besten deinen Anwalt.

Außerdem muss der KV den Antrag stellen, dass der Unterhalt neu berechnet wird, sonst kann er gar nicht kürzen. DU dagegen kannst mit einem Titel sofort pfänden lassen :-)

Liebe Grüße
Dany

P.S.: Normalerweise würde ich dafür plädieren, zuerst ein Gespräch zu führen, aber wenn jemand ohne Rückfrage einfach den Kindesunterhalt kürzt... musst du wissen

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Und wie muss ich da vorgehen wenn ich ihn einfach pfänden lassen möchte? Denn er zahlt ja etwas an Unterhalt. Geht das da überhaupt?
Und wie sieht das mit Anwaltsgebühren aus. Die werden ja bestimmt anhand des Einkommens berechnet. Ich lebe mit meinem Partner zusammen. Wird er da mit einberechnet?

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Der vom Jugendamt, hat mir gesagt, der er nicht davon ausgeht, das der Kv jemals arbeitet...da war das thema für den mann durch....der muss überhaupt nichts machen oder nachweißen...

Jetzt hat der kv wohl ne arbeit...von ca 20std in der woche...was ich eh nicht so recht glaube...aber wenn es so sein sollte, wird er keine 900 €im monat haben...und das ist dem jugendamt auch egal.

inmoment, bekomme ich noch vorschuss....aber das ist ja auch nicht für ewig....

und da denke ich schon ARMES Deutschland.

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also, ich glaube, er kann sogar auf null runtergehen, da er ja nur vom selbsbehalt lebt. oder seh ich das jetzt falsch? alg2-bezieher zahlen doch normal keinen unterhalt, oder??? oder bekommt er alg1?

aber soweit ich weiß, muss ja jede änderung beim ja angegeben werden und erst ab da an ist sie gültig. wenn euer ja genauso ist wie unsers, hast du vielleicht einfach nur keine info bekommen...

das nächste ist, alle reden gleich von anwalt und so, schonmal selbst mit dem kv gesprochen? dann kann man ja immernoch beim ja nachfragen. ein anwalt wäre die letzte option, da mit mehr kosten verbunden, die ja auch irgendwer zahlen muss. auch du, falls du unrecht bekommst...

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Hallo,

man kann mich gerne berichtigen, aber soviel ich weiß, wird der Anwalt vom Staat bezahlt, da nicht du das Geld für dich einforderst, sondern dein Kind seinen vollen Unterhalt einfordert. Und da das Kind noch minderjährig ist, zahlt der Staat. So ist es zumindest bei Bekannten von mir gewesen.

Wenn du einen Titel hast, gehe zum Jugendamt. Es ist m.E. deren Job, dafür so sorgen, dass die Titel eingehalten werden. Und wenn dein Sachbearbeiter nicht mitmacht, gehe zu seinem Vorgesetzten.

So einfach Geld kürzen, darf er nicht. Wenn das JA nach offenlegen seiner derzeitigen Einkommen seinen Unterhalt herunter setzt, dann ist das ok. Aber das darf er nicht eigenmächtig machen. Er muss nachweisen, dass er jetzt weniger Einkommen hat.

LG

Birgit

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Ein Titel ist grundsätzlich bindend und kann nur gerichtlich abgeändert werden...dafür müsste der KV entsprechend Klage einreichen. Auf der anderen Seite ist es schwierig, wenn er nicht in titulierter Höhe zahlt...es sei denn, er hätte pfändbares Einkommen bzw. Gegenstände von entsprechendem Wert, die du pfänden lassen könntest. Ein Anwalt oder das Jugendamt (Unterhaltsbeistandschaft) wird dir sicher weiterhelfen können...der Erfolg in so einer Situation ist allerdings fraglich.