Umzug zum Lebensgefährten mit Kind

Hallo alle zusammen,

ich habe da eine Frage und hoffe, dass evtl. jemand von euch mir helfen könnte. Vielleicht gibt ja jemanden , der vor demselben Problem gestellt wurde.
Ich bin geschieden und habe ein 4 järiges Kind. Der Kontakt zum KV ist ganz normal alle 2 Wochen am WE. Der KV wohnt nicht in derselben Ortschaft, sondern ungf. 50 km weiter.
Nun meine Frage: Seit über 2 Jahren bin ich mit meinem Freund zusammen und jetzt erwarten wir einen Nachwuchs. Da er einen sicheren Job hat und ein Haus wäre sinvoll dass wir zu ihm ziehen. Nur er wohnt 600 km weiter entfernt, was natürlich den Umgang zum KV erschweren würde. Ich bin für alles offen, Beteiligung am Umgangskosten, längere Ferien beim KV. Möchte nach Möglichkiet, dass der Kontakt zu dem KV regulär bleibt. Der Vater stimmt dem Umzug aber nicht zu, es geht bald vor Gericht. Hmm, hat jemand eine Erfahrung wie man da eine Lösung finden kann? Natürlich möchte ich mein Kind mitnehmen. Ist schwierig das Ganze. Vielleicht könnt ihr berichten, wenn ihr da mal Erfahrung gesammelt hattet. Danke im voraus für Atworten.

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also der lebensmittelpunkt war ja auch schon vor dem Umzug bei dir und so sollte das auch bleiben, wird denk ich auch jeder richter so sehen.
ist doch ne gute lösung wenn du dich an den kosten beteiligst und er eventuell mal in den ferien oder so längr zum vater kann.

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Hast Post :-)

Karna

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hey du, bin in ähnlicher situation. ich lebe in scheidung, habe einen neuen mann an meiner seite mit dem ich nun ein gemeinsames baby erwarte.

meine beiden kinder (9 jahre und 19 monate) leben mit mir und meinem neuen partner zusammen noch in plauen. wir wollen aber bald nach heide ziehen (650 km) weiter.

ich habe im vorraus die umgangsreglung vom anwalt klären lassen und somit ging alles klar.

der kv darf den umzug nicht verbieten.......

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Hallo,

darf ich fragen, wie der Umgang aussieht, brauche Anregungen :) und ob dein Ex dagegen war? Wie habt ihr das gelöst?

Viele Grüße

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Das würde mich auch interessieren.

Oder ist es bei Dir der Fall gewesen, das der sorgeberechtigte KV die Kinder keinesfalls aufnehmen wollte?

M.

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Du kannst selbstverständlich hinziehen, wohin immer Du willst.

Es ist das Kind um das es hier geht.

Bei gemeinsammen Sorgerecht kann die KM nur mit Erlaubniss des Sorgeberechtigten KV umziehen. Ausnahme hierzu ist einzig die Arbeitsaufnahme ( Arbeitsvertrag) incl. dem Nachweis, das es einen gleichwertigen Arbeitsplatz in der Heimat nicht gibt. Ansonsten "darfst" Du als Mutter hinziehen wohin Du willst - Deutschland ist ein freies Land - aber dann bleibt das Kind eben bei seinem Vater UND im gewohnten Lebensumfeld ( so ist der Begriff nämlich korrekt definiert)

Einen andenen Grund für dem Umzug ohne Einverständniss des KV gibt es nicht! Ob Du in die Nähe deiner Familie ziehst oder eine neue Familie gegründet hast sind keine wichtigen Gründe. Ein bereits erfolgter Umzug kann sogr rückabgewickelt werden.

Wenn der KV dem Umzug zustimmen sollte ( schriftlich durch Anwalt oder Notar!) dann bist Du verpflichtet Dich hälftig an den Umgangskosten zu beteidigen. Umgang also wie bisher, falls der Vater das wünscht. Die Hälfte der Spritkosten sowie die Hälfte der Übernachtungskosten sind von Dir beizusteuern. Es soll sogar Väter geben, die es per Gerichtsentscheid geschaft haben, diese Kosten beim KU zum Abzug zu bringen.

Einige Dich friedlich mit dem KV, das ist Deine beste Option, denn juristisch gesehen hat er die besseren Karten.

M.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1626.html

http://www.vamv.de/index.php?id=48

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Hallo,

hmmm ich glaube da haben wir uns mißverstanden. Der KV stimmt nicht zu, da kann man sich nicht friedlich einigen. Nicht mehr. Und wenn mein Kind zu seinem Vater ziehen würde, dann ist er auch aus seiner gewohnten Umgebung rausgerissen, denn er wohnt nicht da wo wir wohnen. Sprich das Kind müsste den Kindergarten so oder so wechseln.

Viele Grüße

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Ja, ich habs später gelesen - es geht vor Gericht.

Da kann Dir hier keiner wirklich helfen, vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

Es kann sein, das Du umziehen kannst oder es kann sein das das Kind beim Vater bleibt. Kommt darauf an, wer die besseren Argumente und den fähigeren Anwalt hat.

Mütterbonus an sich gibt es keinen.

Ich wünsche Die alles Gute

M.

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Also ich habe eine ähnliche Situation im Moment. Bei uns ist die Sachlage so und wird auch auf Dich zutreffen:

Bei gemeinsamtem Sorgerecht ist die Zustimmung des KV erforderlich. Gibt er sie nicht, muss das Familiengericht entscheiden. In Deiner Situation (Lebenspartner, schwanger von ihm) würde das vom Gericht wahrscheinlich berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass das Kind mit dem Umzug einverstanden ist. Und da Du dem Kindesvater entgegenkommen möchtest, was den Umgang betrifft, sehe ich dem eigentlich zuversichtlich entgegen. Google mal ein bisschen, es gibt eine Menge diesbezüglicher Gerichtsurteile!

Nimm Dir schnellstmöglich einen Anwalt!

Viel Glück! #klee

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Ich war schon diesbezüglich beim Anwalt, er meinte die Schwangerschaft ist ein wichtigerer Grund als ein Job, denn beim Job, hätte der KV argumentieren könne, dass aufgrund seiner Selbständigkeit er sich die Zeit selbst einteilen kann und dementsprechend mehr Zeit als ich in neuem Job für das Kind haben kann.

Viele Grüße

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Wo finde ich die Gerichtsurteile, die ich lesen kann? Ich habe schon so viel gegoogelt, finde echt alles mögliche aber keine Gerichtsurteile.

Viele Grüße

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Da hat der KV Pech. Du hast - wenn Du ein Kind von einem anderen bekommst, ein berechtigtes Interesse für den Umzug.

Bleib gelassen. Zieh um. Schaffe Tatsachen.

Gruß

Manavgat

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Du hast gelesen, das der Gerichtstermin bereits anberaumt ist?

Wenn die KM jetzt "Fakten schafft" verliert sie das Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht.

Familienneugründung wird vor Gericht angehört, ein wichtiger Grund für den Umzug ist es jedoch nicht. Als wichtiger Gründ gilt ausschließlich Abeitsaufnahme mit Nachweis das dieser Job in der bisherigen Heimat nicht zur Verfügung stand.

die Gummiente

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Welche Tatsachen? Was meinst du damit? Bin da echt unerfahren!

Viele Grüße

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verstehe ich das richtig ? Du hast also nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ? Dann wäre es ohne Entscheidung vom KV möglich. Ist bei mir genauso.

Aber ich denke auch, dass gemeinsamer Nachwuch ein ausreichender Grund ist, diesen Schritt tu zu können.

Borstie

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Hallo
Ich weiß nicht wie es rechtlich aussieht.

Aber für ein 4 jähriges Kind ist es eine ganz schöne Zumutung alle 14 Tage 1200 KM fahren zu müssen.

Aber an das Kind wird nicht gedacht.

Lg

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An das Kind wird wol gedacht! Sonst hätte ich nicht im Forum nachgefragt und mich selbt damit ausführlich beschäftigt. Das Kind muss nicht alle zwei Wochen 1200 km fahren, der KV kann doch kommen. Doe Zeit kann er dann während der Ferien bei seinem Papa nachholen. Das geht doch gar nicht dass man 1200 an einem Tag mit dem Kind macht, wie stellst Du Dir das bitte schön vor. Ich finde schwierig, wenn jemand, der keine Erfahrung mit dieser Situation hat sofort Festellungen abgibt und bewertet ohne zu wissen in welchem Dilemma man sich befindet. Deswegen bitte ich nur um Antworten von Erfahrenen in der Situation. Da andere habe ich zu Genüge gegoogelt und gelesen.

Viele Grüße

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Und wenn der KV kommt, übernachtet er bei euch oder wie soll das gehen? Wo soll er sich denn mit dem Kind aufhalten?

Oder zahlst du ihm immer ein Hotel? #schein

Ich kann deine Situation schon verstehen, ABER ich hätte mir schon vor der neuen Schwangerschaft Gedanken um die Zukunft gemacht. Wieso ist es für deinen Neuen nicht möglich zu euch zu ziehen? Haus kann man verkaufen oder vermieten, Job muss man sich halt umsehen, ob das möglich ist.
Aber ich vermute, ihr habt das gar nicht erst in Betracht gezogen. Schade.

Wo wohnt DEINE Familie? Oma, Opa etc.? Ist schon ein großer Schritt soweit wegzuziehen. Was passiert, wenn es nicht klappt und du wieder AE wirst? Dann hast du 2 Kinder und niemanden in der Nähe...

Würde ich alles nochmal überdenken. Aber nur du kennst die Details und von daher bringt dir das alles hier nichts. Bereite dich mit einem Anwalt auf den Gerichtstermin vor und verlass dich nicht auf Mutmaßungen aus dem Netz.