mich plagt das schlechte Gewissen,... Hilfe

Hallo Ihr Lieben...
ich hätte da mal ne für mich wichtige Frage, wofür ich euren Rat bräuchte.
Erstmal zu uns, ich hab eine 10 Mon. alte Tochter, der Vater (19J) meiner Kleinen ist mein Ex und wohnt nun über 600km von uns entfernt, er ist Ausländer eines Landes welches nicht zur EU gehört, was wiederum heißt er kann abgeschoben werden.
Nun rief mcih der KV an und erzählte mir das er das gemeinsamme Sorgerecht für unsere Tochter bräuchte, weil er wenn er es nicht hat, abgeschoben wird. Er hat jetzt noch bis 30.10. Aufenthalt danach ist es fraglich ob er hier bleiben darf. Arbeit hat er im Moment seiner Aussage nach schon, was aber nicht sicher ist das er die auch behalten kann.
Da er zu wenig verdient bekomme ich vom Jugendamt von der UNterhaltsvorschusskasse Monatlich 70€ Unterhalt.
Eigentich möchte ich ihm das Sorgerecht ungern geben weil ich, wenn er mit ihr abhauen würde, keinerlei Rechte hab.
Allerdings möchte ich auch nicht schuld sein das er wegen mir, also weil ich ihm das Sorgerecht nicht gebe, abgeschoben wird...

Nun meine Fragen:
*Hilft im das Sorgerecht wirklich davor nicht abgeschoben zu werden?
*Was würdet ihr tun?
*Bekomm ich wenn er das Sorgerecht hat immernoch Unterhalt von ihm/Jugendamt?

Vielen vielen Dank schonmal
LG miri mit Alysha


1

Hallo Miri,

die letzte Frage ist am einfachsen zu beantworten. Ja bekommst du dann immer noch.

Was ich tun würde? Ich muss ganz ehrlich sagen ich würde es ihm nicht geben. Auch wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir bleiben würde. Ich hätte ganz einfach angst das er sich das Kind schnappt und abhaut (ok, kann er auch ohne Sorgerecht aber mit ist es "einfacher"). Nicht EU-Staaten sehen es teilweise "nicht so eng" mit der Kindesentführung.
Ob er mit Sorgerecht tatsächlich unbefristet bleiben dürfte weiß ich nciht. aber ich denk mal auch die Anerkennung müsste reichen. Zumindest um immer wieder zu verlängern.

Geteiltes Sorgerecht (grad bei grosser Entfernung) ist immer schwierig. Es gibt einige Institutionen die wollen dann immer BEIDE Unterschriften wenn etwas ist. Klar, man kann Glück haben und es reicht die eigene, aber das ist leider nicht immer so.

Ich würde an deiner Stelle das alleinige Sorgerecht behalten.

Lg Elli

2

"Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist ein geteiltes Sorgerecht auch nicht unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 I S.1 Nr.3 AufenthG."

Hallo,

google doch mal. Aufgrund nur dessen, würde ich ihm nicht das Sorgerecht geben. Kümmert er sich sonst um sein Kind?

Ich hätte auch viel zu grosse Angst, dass er irgendwann das Kind in sein Heimatland mitnimmt und man dann keine Chance hätte das Kind zurückzuführen.

LG polar

3

Auch wenn Du bis hier hin vermutlich jede Menge Fehler gemacht hast...


... Mach diesen nicht!


Hat er Sorgerecht, dann kann er Dein Kind jederzeit! mitnehmen.

Lass Dich nicht! weichklopfen.

Gruß

Manavgat

4

Hallo miri,

TUT ES NICHT!!!!!!

Hat er das Sorgerecht, kann er jederzeit Euer Kind mitnehmen und dann kann Dir niemand mehr helfen!!!!

Wieso soll er denn abgeschoben werden? Man wird ja noch einfach so abgeschoben. Und wie Dir schon geantwortt wurde, hilft das Sorgerecht nicht unbedingt gegen die Abschiebung.

Natürlich bekommst Du weiterhin Unterhalt fürs Kind!

Bleib stark!!!!

nb

5

Hallo,

ich bin auch aus einem "nicht EU" Land.
Sei vernünftig und gib ihm auf keinen Fall das Sorgerecht.
Ich kenn jemanden aus meiner Familie, der genau das selbe von seiner EX wollte um nicht ausgewiesen zu werden!
Er musste trotz allem die BRD verlassen.
Jetzt ist der Fall eingetreten, das einer die Kleine zum Papa ins Heimatland zum "Urlaub" machen gebracht hat.
Seit einigen Monate kämpft die Mutter drum, das sie ihre Tochter zurück holen holen kann.
Den Behörden in der BRD sind die Hände gebunden, denn sie hat ihm das gemeinsame Sorgerecht gegeben.

In einem "nicht EU" Land ist es sehr schwer sein Kind wieder zurück zu holen!

Mach diesen Fehler nicht, denn er wird höchstwahrscheinlich, eh abgeschoben!

Lg

6

Meine Güte, das ist ja wirklich schrecklich!

lg polar

8

Ja da bin ich deiner Meinung, deshalb rate ich ihr ja dazu.
Muss nicht so sein wie in diesem Fall, aber wie du siehst, weis man nie was kommt.

7

hallo ihr Lieben,
dankeschön für eure Tipps und eure aufmunternden Worte!
Ich werde ihm jetzt höchstwarscheinlich kein Sorgerecht geben, auch wenn es mir für ihn als Menschen sehr leid tut das er dann ausgewiesen wird.
Einen schönen Abend euch allen noch
GLG miri mit Alysha

9

Mir persönlich wäre das Risiko einfach zu hoch, vielleicht hat er wirklich niemals böse Absichten, aber ich würde es nicht machen.
Ausserdem brauchst du *wie hier auch schon gesagt* für einiges die Unterschrift von ihm, wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt, was ich mir bei 600km Entfernung schon anstrengend vorstelle, geschweige denn, wenn er trotzdem abgewiesen wird.

LG Anita

10

Tu das auf KEINEN Fall!!!!!

ich halte Dir die Daumen
star